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   BGH, 06.06.1990 - 3 StR 183/90   

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https://dejure.org/1990,3751
BGH, 06.06.1990 - 3 StR 183/90 (https://dejure.org/1990,3751)
BGH, Entscheidung vom 06.06.1990 - 3 StR 183/90 (https://dejure.org/1990,3751)
BGH, Entscheidung vom 06. Juni 1990 - 3 StR 183/90 (https://dejure.org/1990,3751)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Hinterziehung von Einkommenssteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer - Einlösung von Kundenschecks auf Privatkonten - Voraussetzungen einer strafbefreienden Selbstanzeige

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.04.1988 - 3 StR 55/88

    Verurteilung wegen Untreue in Tateinheit mit Steuerhinterziehung - Hinterziehung

    Auszug aus BGH, 06.06.1990 - 3 StR 183/90
    Die Offenbarung seiner jahrelangen Verfehlungen gegenüber seinem Anwalt und seinen Mitgesellschaftern machte diese nicht ohne weiteres zu tauglichen Tatentdeckern (vgl. BGHR AO § 371 II 2 Tatentdeckung 2).
  • BGH, 24.10.1984 - 3 StR 315/84

    Straffreiheit bei Selbstanzeige in Fällen nicht angezeigter Lohnsteuererklärungen

    Auszug aus BGH, 06.06.1990 - 3 StR 183/90
    Ebensowenig ist eine wirksame Selbstanzeige dadurch ausgeschlossen, daß der Angeklagte nicht selbst die Finanzbehörden unterrichtete; sondern die "Mitteilung" nur veranlaßte (vgl. BGH NStZ 1985, 126).
  • BGH, 05.05.2004 - 5 StR 548/03

    Aufhebung eines Haftbefehls gemäß § 126 Abs. 3 in Verbindung mit § 120 Abs. 1

    Entscheidend ist, daß der Täter die Mitteilung veranlaßt hat (vgl. BGH wistra 1990, 308) und sie ihm deshalb zuzurechnen ist (vgl. Rüping aaO Rdn. 40).
  • BFH, 26.11.2008 - X R 20/07

    Änderung von Steuerbescheiden nach Eingang einer nicht wirksamen strafbefreienden

    Zu § 371 Abs. 2 Nr. 2 AO ist anerkannt, dass eine Tatentdeckung dann gegeben ist, wenn der Finanzbehörde tatsächliche Erkenntnisse in einem solchen Ausmaß vorliegen, dass bei vorläufiger Tatbewertung die objektiven und subjektiven Voraussetzungen einer Steuerhinterziehung angenommen werden können und deshalb eine strafrechtliche Verurteilung des Betroffenen wahrscheinlich ist (ständige BGH-Rechtsprechung; BGH-Urteil vom 27. April 1988 3 StR 55/88, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1989, 319; BGH-Beschlüsse vom 6. Juni 1990 3 StR 183/90, HFR 1991, 367, und vom 30. März 1993 5 StR 77/93, HFR 1994, 165, sowie in BFH/NV 2001, Beilage 1, 70).
  • BGH, 05.05.2004 - 5 StR 548/03
    Entscheidend ist, daß der Täter die Mitteilung veranlaßt hat (vgl. BGH wistra 1990, 308) und sie ihm deshalb zuzurechnen ist (vgl. Rüping aaO Rdn. 40).
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