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   BGH, 18.07.1990 - 3 StR 187/90   

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https://dejure.org/1990,1409
BGH, 18.07.1990 - 3 StR 187/90 (https://dejure.org/1990,1409)
BGH, Entscheidung vom 18.07.1990 - 3 StR 187/90 (https://dejure.org/1990,1409)
BGH, Entscheidung vom 18. Juli 1990 - 3 StR 187/90 (https://dejure.org/1990,1409)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schuldfähigkeit - Höchstmögliche Alkoholisierung - Tatzeit-BAK - Trinkmengenangaben - Rückrechnungswert - Alkoholgewöhnung - Höhere Alkoholelimination

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 20

Papierfundstellen

  • StV 1991, 17
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.11.1988 - 3 StR 478/88

    Annahme von Schuldunfähigkeit bei einer Blutalkoholkonzentration über 3 Promille

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  • BGH, 12.05.1987 - 1 StR 157/87

    Gebotensein der Vernehmung weiterer Sachverständiger durch die Aufklärungspflicht

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  • BGH, 27.01.1987 - 1 StR 725/86

    Berechnung der Blutalkoholkonzentration mittels der Widmark-Formel - Regelmäßige

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  • BGH, 27.07.1988 - 3 StR 139/88

    Tatsachenalternativität - Verschiedene Tatgeschehen - Zweifelssatz

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  • BGH, 22.11.1990 - 4 StR 117/90

    Minderung des Steuerungsvermögens ab einer BAK von 2 o/oo

    Eine derartige Relativierung hat jedoch - jedenfalls bei Berechnungszeiträumen bis zu zehn Stunden - aus Rechtsgründen auszuscheiden (vgl. BGH, Beschluß vom 18. Juli 1990. - 3 StR 187/90; Senatsbeschluß vom 6. Oktober 1988, NStZ 1989, 17).
  • OLG Hamm, 21.10.2014 - 1 RVs 82/14

    Freiheitsstrafe bei Diebstahl mit Bagatellschaden zulässig

    Der Senat ist sich dabei bewusst, dass nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung bei einem alkoholgewöhnten Täter (wie dem Angeklagten) motorisch kontrolliertes und äußerlich geordnetes zielstrebiges und situationsangepasstes Verhalten auch einen Fortfall des Hemmungsvermögens nicht ohne weiteres ausschließen (BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 10 und Blutalkoholkonzentration 18), da gezeigtes Leistungsverhalten und inneres Hemmungsvermögen durchaus weit auseinanderfallen können (BGH NStZ-RR 2007, 696).
  • BGH, 09.01.1992 - 4 StR 615/91

    Rechtsfehler der Strafkammer durch Ausschluss der alkoholbedingten

    Der Zweifelsgrundsatz gebot es jedoch, im Bereich zwischen dem theoretisch höchsten und dem niedrigsten Wert mit Hilfe des Sachverständigen die höchstmögliche Tatzeit-Blutalkoholkonzentration zu bestimmen, die unter Berücksichtigung gesicherter wissenschaftlicher Erfahrungssätze und des konkreten Tatgeschehens bei dem Angeklagten nicht ausschließbar gegeben war (BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 10).

    Ein derartiger Alkoholisierungsgrad würde jedoch die Annahme von Schuldunfähigkeit nahelegen (ständ. Rechtspr.; BGHSt 34, 29, 31; BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 10, 11, 12 m.w. Nachw.) und gäbe hier - wie die Revision zu Recht geltend macht - Anlaß, die Strafbarkeit des Angeklagten wegen Vollrausches (§ 323 a StGB) zu erörtern.

    Soweit die Strafkammer dem Leistungsverhalten des Angeklagten ausschlaggebende Bedeutung für die Annahme lediglich verminderter Schuldfähigkeit beimißt, berücksichtigt sie nicht genügend, daß nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs selbst motorisch kontrolliertes und äußerlich geordnetes, zielstrebiges und situationsangepaßtes Verhalten einen Fortfall des Hemmungsvermögens nicht ohne weiteres ausschließt (BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 10, 12).

  • BGH, 12.06.2007 - 4 StR 187/07

    Rechtsfehlerhafte Verneinung einer verminderten Schuldfähigkeit nach erheblicher

    a) Soweit das Landgericht - dem Sachverständigen folgend - meint, die festgestellte hohe Alkoholisierung des Angeklagten könne deswegen für sich allein eine Einschränkung der Steuerungsfähigkeit nicht begründen, weil der Angeklagte eine hohe Alkoholtoleranz entwickelt habe und nach der Tat ohne Schwierigkeiten nach Polen gefahren sei, hat es nicht bedacht, dass äußeres Leistungsverhalten und innere Steuerungsfähigkeit bei hoher Alkoholgewöhnung durchaus weit auseinander fallen können (BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 10, 18).
  • BGH, 14.06.1995 - 2 StR 274/95

    Schuldunfähigkeit - Seelische Störung - Bewußtseinsstörung - Verminderte

    Der unter Beachtung des Zweifelssatzes errechnete Blutalkoholwert darf nicht durch die Annahme relativiert werden, daß eine geringere Blutalkoholkonzentration dem Erscheinungsbild und Leistungsverhalten des Täters eher entspreche (vgl. BGH, Beschl. v. 6. Oktober 1988 - 4 StR 460/88; BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 7 und 10).
  • LG Kleve, 27.01.2021 - 110 KLs 23/20
    Für die Berechnung der über den Zeitraum von sieben Stunden zwischen 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr abgebauten Blutalkoholkonzentration hat die Kammer unter Anwendung der Zweifelsregelung zugunsten des Angeklagten den niedrigsten Abbauwert von 0, 1 Promille BAK pro Stunde zugrunde gelegt (vgl. BGH, Beschluss vom 18.07.1990, Az. 3 StR 187/90, zit. nach juris).
  • BGH, 24.01.2008 - 4 StR 542/07

    Prüfung der Schuldfähigkeit bei Alkoholkonsum (Indizwert der BAK-Berechnung und

    Den vom Landgericht herangezogenen Umständen kommt jedoch eine solche Aussagekraft weder einzeln noch in ihrer Gesamtheit zu (vgl. hierzu BGHSt 43, 66, 70 ff.; BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 10, 16, 19; § 21 Blutalkoholkonzentration 37, 38).
  • BGH, 08.10.1997 - 2 StR 478/97

    Grenzen gerichtlicher Beweiswürdigung bei nicht widerlegter Trinkmengenangaben

    Das Landgericht hat es auch bei der Bewertung des Leistungsverhaltens versäumt zu berücksichtigen, daß bei einem alkoholgewöhnten Täter wie dem Angeklagten motorisch kontrolliertes und äußerlich geordnetes, zielstrebiges und situationsangepaßtes Verhalten einen Fortfall oder eine erhebliche Beeinträchtigung des Hemmungsvermögens nicht ohne weiteres ausschließt (BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 10).
  • OLG Frankfurt, 14.08.2008 - 1 Ss 138/08

    Verbot der Doppelbestrafung: Anklage wegen bewaffneten Handeltreibens mit

    Treffen Waffen- und Betäubungsmitteldelikt in einer Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz zusammen, so bilden sie eine Tat (vgl. hierzu auch BGH StV 1989, 48; StV 1991, 8; OLG Braunschweig NStZ-RR 1997, 80 und StV 2002, 2041; OLG Frankfurt StV 1994, 119; LG Freiburg StV 91, 17).
  • BGH, 02.03.1993 - 1 StR 26/93

    Möglichkeiten der Versagung der bei alkoholbedingter Einschränkung der

    Ob eine Milderung des Strafrahmens nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB vorzunehmen oder zu versagen ist, hat der Tatrichter unter Berücksichtigung aller Umstände, welche die Tat unter dem Gesichtspunkt der Schuld als mehr oder minder leicht oder schwer erscheinen lassen, nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (BGH NJW 1986, 793 [LG Niedersachsen 16.03.1984 - 6 O 58/84] m.w.Nachw.; vgl. auch BGHSt 35, 143 sowie BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 1, 3, 6, 9 und 20).
  • BGH, 01.03.1991 - 3 StR 470/90

    Indizielle Bedeutung der Tatzeit-BAK

  • BGH, 14.07.1993 - 2 StR 352/93

    Begründung eines Provokationsfalles durch einen auf Alkoholgenuß beruhenden

  • BGH, 23.10.1991 - 3 StR 399/91

    Alkoholbedingter Ausschluß der Schuldfähigkeit - Ermittlung der für die Tatzeit

  • BGH, 14.10.1992 - 2 StR 465/92

    Grundlagen für die Berechnung der Tatzeitalkoholkonzentration bei einem

  • BGH, 27.11.1991 - 3 StR 466/91

    Vorliegen von zum Ausgangsurteil widersprüchlichen Feststellungen im

  • BGH, 02.10.1992 - 2 StR 375/92

    Beurteilung der Schuldfähigkeit eines Angeklagten unter Zugrundelegung seiner

  • BGH, 09.10.1991 - 2 StR 203/91

    Berechnungsgrundlage für die Ermittlung der Blutalkoholkonzentration eines

  • BGH, 11.03.1992 - 5 StR 61/92

    Verurteilung eines Täters wegen Begehung eines Mordes unter Alkoholeinfluss -

  • BGH, 14.06.1991 - 2 StR 179/91

    Naheliegen der Schuldunfähigkeit bei einem 3 Promille deutlich übersteigenden

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