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   BGH, 27.09.1989 - 3 StR 188/89   

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https://dejure.org/1989,1451
BGH, 27.09.1989 - 3 StR 188/89 (https://dejure.org/1989,1451)
BGH, Entscheidung vom 27.09.1989 - 3 StR 188/89 (https://dejure.org/1989,1451)
BGH, Entscheidung vom 27. September 1989 - 3 StR 188/89 (https://dejure.org/1989,1451)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen versuchten Totschlags - Unverwertbarkeit einer Aussage mangels Belehrung - Hinweis auf das Recht zur Aussagenverweigerung - Entgegennahme einer Spontanäußerung eines Beschuldigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Kein Verwertungsverbot von ungefragten Spontanäußerungen gegenüber Ermittlungsbeamten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    StPO § 136 Abs. 1, § 163 a Abs. 4
    Verwertbarkeit eines spontanen Geständnisses vor der Polizei

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Sofortige Nachfrage auf Spontanäußerung

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 461
  • MDR 1990, 68
  • NStZ 1990, 43
  • StV 1990, 194
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.06.1983 - 5 StR 409/81

    Voraussetzungen eines Beweisverwertungsverbotes auf Grund mangelnder Belehrung

    Auszug aus BGH, 27.09.1989 - 3 StR 188/89
    Einer Auseinandersetzung mit der von der Revision für falsch gehaltenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs in BGHSt 31, 395 bedarf es nicht.
  • BGH, 27.10.1982 - 3 StR 364/82

    Verwertung einer Äußerung aus einer informatorischen Befragung durch

    Auszug aus BGH, 27.09.1989 - 3 StR 188/89
    Jedenfalls in einem solchen Fall besteht auch nach Ansicht des erkennenden Senats kein Anlaß, ein Verwertungsverbot für eine Äußerung anzunehmen, die ein Beschuldigter ohne Zutun des Polizeibeamten von sich aus vor der Belehrung gemacht hat (vgl. auch BGH NStZ 1983, 86; BGH bei Dallinger MDR 1970, 14).
  • BGH, 30.04.1987 - 4 StR 30/87

    Vorführungsfrist bei Freiheitsentziehung

    Auszug aus BGH, 27.09.1989 - 3 StR 188/89
    Jedenfalls in einem solchen Fall besteht auch nach Ansicht des erkennenden Senats kein Anlaß, ein Verwertungsverbot für eine Äußerung anzunehmen, die ein Beschuldigter ohne Zutun des Polizeibeamten von sich aus vor der Belehrung gemacht hat (vgl. auch BGH NStZ 1983, 86; BGH bei Dallinger MDR 1970, 14).
  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Diese Frage, die auch mit der mißverständlichen Gegenüberstellung von informatorischer Befragung und Vernehmung erörtert wird, ist in Rechtsprechung (BGHSt 10, 8, 10; 37, 48; BGH NStZ 1983, 86; BGH NJW 1990, 461; OLG Stuttgart MDR 1977, 70) und Schrifttum (Rieß in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 163 a Rdn. 7 ff; Rogall in SK-StPO, vor § 133 Rdn. 26 ff; Fincke ZStrW 95 Ä1983Ü S. 918 ff; Geppert in Festschrift für Oehler (1985) S. 323 ff) noch nicht vollständig geklärt.
  • BGH, 09.06.2009 - 4 StR 170/09

    Belehrungspflicht bei sog. Spontanäußerungen eines Verdächtigen (Umgehung durch

    Eine Verwertbarkeit solcher Äußerungen trotz fehlender Belehrung über die Beschuldigtenrechte wird in der Regel für zulässig gehalten, wenn keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Belehrungspflichten nach § 136 Abs. 1 Satz 2, 163 a Abs. 2 Satz 2 StPO gezielt umgangen wurden, um den Betroffenen zu einer Selbstbelastung zu verleiten (BGH NStZ 1983, 86; BGH NJW 1990, 461; vgl. auch BayObLG aaO; OLG Oldenburg NStZ 1995, 412; Gleß in Löwe/Rosenberg, StPO 26. Aufl. § 136 a Rn. 16; Meyer-Goßner, StPO 52. Aufl. § 136 a Rn. 4).
  • OLG Nürnberg, 04.07.2013 - 2 OLG Ss 113/13

    Unverwertbarkeit einer Aussage nach unterbliebener Belehrung als Beschuldigter

    Angesichts der Befragung des Angeklagten durch den Polizeibeamten liegt keine Spontanäußerung vor, bei der eine vorherige Belehrung nicht erforderlich wäre (BGH NJW 1990, 461 ).
  • BGH, 17.07.2019 - 5 StR 195/19

    Verwertbarkeit und Vorhalt einer vor der Belehrung als Beschuldigter abgegebenen

    Sofern der beim Angeklagten verbliebene Polizeibeamte keine gezielte Befragung durchgeführt, sondern lediglich passiv eine Spontanäußerung entgegengenommen hätte, wären die Verwertbarkeit dieser Äußerung und deren Vorhalt bei der späteren Beschuldigtenvernehmung auch dann rechtlich unbedenklich, wenn der Angeklagte schon zuvor als Beschuldigter hätte belehrt werden müssen (vgl. BGH, Urteile vom 27. Juni 2013 - 3 StR 435/12, BGHSt 58, 301, 305; vom 27. September 1989 - 3 StR 188/89, NStZ 1990, 43; Beschluss vom 9. Juni 2009 - 4 StR 170/09, NStZ 2009, 702).
  • OLG Köln, 09.01.2001 - Ss 477/00

    Strafprozessrecht: Verfahrensrüge wegen eines Verwertungsverbots bezüglich der

    Einem Verwertungsverbot unterliegen nicht Äußerungen, die "aus freien Stücken" (BGH a.a.O.) "ohne Zutun des Polizeibeamten von sich aus" (BGH NJW 1990, 461 = NStZ 1990, 43 m. Anm. Joachim NStZ 1995, 95 = StV 1990, 194 m. w. Nachw.; BGH NStZ 1992, 247; BGH NStZ 1989, 15 [Miebach]) gemacht worden sind.
  • BGH, 07.06.2023 - 4 StR 128/23

    Lückenhaftigkeit der Beweiserwägungen zur Täterschaft des Angeklagten

    b) Der Senat hat auf die Sachrüge - eine Verfahrensrüge ist nicht erhoben - nicht zu prüfen, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen der Verwertung einer spontanen selbstbelastenden Äußerung eines Angeklagten unter dem Gesichtspunkt der Selbstbelastungsfreiheit Grenzen gesetzt sind (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juni 2009 - 4 StR 170/09 Rn. 9; Urteil vom 27. September 1989 - 3 StR 188/89 Rn. 6; Schneider NStZ 2017, 126, 130; Miebach NStZ 2000, 234, 240; siehe auch BGH, Urteil vom 27. Juni 2013 - 3 StR 435/12, BGHSt 58, 301 Rn. 8 f.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.09.2008 - 3 M 511/08

    Zur Frage der Berücksichtigung "aufgesparter Gründe" im Beschwerdeverfahren

    Da die Äußerung des Antragstellers zu seinem Drogenkonsum offenbar bereits während der Fahrzeugkontrolle bzw. im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang hiermit erfolgt ist, dürfte es sich hierbei - soweit ersichtlich - um eine bloße informatorische (Erst-)Befragung gehandelt haben, für die die Belehrungspflicht des §§ 136 Abs. 1 Satz 2, 164a Abs. 4 StPO nicht bzw. nicht ohne Weiteres gilt (vgl. zur Gegenüberstellung der informatorischen Befragung und der Beschuldigtenvernehmung: BGH, Beschl. v. 27.02.1992 - 5 StR 190/91 - BGHST 38, 214 ff. = NJW 1992, 1463 = juris m. w. Nachw.; zur zulässigen Verwertung eines spontanen, vor der Beschuldigtenbelehrung abgelegten polizeilichen Geständnisses: BGH, Urt. v. 27.09.1989 - 3 StR 188/89 - NJW 1990, 461 = juris; zur (ersten) informatorischen Befragung ohne konkreten Verdacht einer Straftat: OLG Stuttgart, Urt. v. 13.09.1976 - 3 Ss(8) 306/76 - MDR 1977, 70 = juris; zu den Angaben eines Verkehrsteilnehmers am Tatort: LG Köln, Urt. v. 13.07.1990 - 151-92/90 - MDR 1991, 368 = juris; differenzierend im Hinblick auf die konkrete Verdachtslage und das Verhalten des Beamten bzw. die Art und Weise der Vernehmung: BGH, Urt. v. 03.07.2007 - 1 StR 3/07 - BGHSt 51, 367 ff. = juris m. w. Nachw.; a. A. BayOLG, Beschl. v. 06.10.2004 - 1 St RR 101/04 - NStZ 2005, 468 f. = juris; ebenso in Abgrenzung zur ungefragten, spontanen Äußerung als Ausnahme: AG Rudolphstadt, Beschl. v. 16.04.2007 - 630 js 40575/06-2 Ds jug - VRS 113, 58 ff. = juris m. w. Nachw.) Letztlich kann dies aber auf sich beruhen.
  • OLG Hamm, 11.04.2002 - 3 Ss 201/02

    Vernehmung, Begriff, Spontanäußerung, Täuschung

    Indes besteht eine solche Belehrungspflicht nur im Rahmen einer Vernehmung, nicht aber gegenüber Spontanäußerungen, die ungefragt gegenüber einem Polizeibeamten gemacht werden (BGH StV 1990, 194, mit Anmerkung Fezer, StV 1990, 195; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., § 136 Rdnr. 20).
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