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   BGH, 18.05.1993 - 3 StR 188/93   

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https://dejure.org/1993,3397
BGH, 18.05.1993 - 3 StR 188/93 (https://dejure.org/1993,3397)
BGH, Entscheidung vom 18.05.1993 - 3 StR 188/93 (https://dejure.org/1993,3397)
BGH, Entscheidung vom 18. Mai 1993 - 3 StR 188/93 (https://dejure.org/1993,3397)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Feststellungen - Geringe Menge - Haschisch - Angeklagter - Mindestanforderungen - Urteilsgründe - Straftat - Einfuhr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.11.1990 - 2 StR 536/90

    Betäubungsmittel - Mindestzahl - Mindestmenge - Feststellbarkeit - Verurteilung -

    Auszug aus BGH, 18.05.1993 - 3 StR 188/93
    Demgemäß ist eine Verurteilung nur zulässig, wenn das Verhalten des Angeklagten im Urteil so konkret bezeichnet wird, daß erkennbar ist, welche bestimmte Tat von der Verurteilung erfaßt wird (BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 1).

    Je weniger konkrete Tatsachen über den Schuldvorwurf bekannt sind, desto fraglicher wird es, ob der Richter von der Tat i.S.d. § 261 StPO überhaupt überzeugt sein kann (BGH StV 1991, 245).

  • BGH, 27.04.1988 - 2 StR 214/88

    Zur Bestimmung des Schuldumfanges bei einer fortgesetzten Handlung -

    Auszug aus BGH, 18.05.1993 - 3 StR 188/93
    Daran ändert nichts, wenn der Richter eine - hier ersichtlich nicht vorliegende (BGH NStZ 1992, 389) - fortgesetzte Tat annimmt, was das Landgericht unausgesprochen möglicherweise gewollt hat (BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Schuldumfang 4; StGB § 176 Abs. 1 Mindestfeststellungen 1, 2).
  • BGH, 01.04.1992 - 3 StR 74/92

    Gesamterfolg - Tateinheit - Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln - Drogen -

    Auszug aus BGH, 18.05.1993 - 3 StR 188/93
    Daran ändert nichts, wenn der Richter eine - hier ersichtlich nicht vorliegende (BGH NStZ 1992, 389) - fortgesetzte Tat annimmt, was das Landgericht unausgesprochen möglicherweise gewollt hat (BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Schuldumfang 4; StGB § 176 Abs. 1 Mindestfeststellungen 1, 2).
  • BGH, 17.02.2021 - 5 StR 426/20

    Mindestanforderungen an die Urteilsgründe bei der Verurteilung wegen

    Die Tat muss sich von anderen gleichartigen, die der Angeklagte begangen haben kann, genügend unterscheiden lassen (BGH, Beschlüsse vom 18. Mai 1993 - 3 StR 188/93, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 4 mwN; vom 13. Dezember 1994 - 4 StR 700/94, StV 1995, 287).
  • BGH, 13.12.1994 - 1 StR 641/94

    Verfahrensrüge - Protokollberichtigung - Formvorschriften - Verlesung der

    Entgegen der Meinung der Revision ist in jedem der Fälle, die ihm zur Last liegen, noch ausreichend erkennbar, welche Tat von der Verurteilung erfaßt wird (vgl. dazu BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 1, 3, 4; BGH StV 1994, 361).
  • BGH, 27.09.2023 - 5 StR 120/23

    Ausübung der Schreibertätigkeit als bandenmäßiges Handeltreiben mit

    Sollen innerhalb der so konkretisierten Tatserie weitere Einsätze als "Schreiber" abgeurteilt werden, so müssen auch hierzu nicht die konkreten Tage der Tätigkeit und die Namen der betreuten Fahrer bezeichnet werden, um die Unterscheidbarkeit von anderen, gleichartigen Taten zu gewährleisten und den Umfang der Rechtskraft festzulegen (vgl. zu den Anforderungen BGH, Beschlüsse vom 28. November 1990 - 2 StR 536/90, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 1; vom 18. Mai 1993 - 3 StR 188/93, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 4).
  • BGH, 20.06.1994 - 5 StR 304/94

    Fortgesetzte Handlung - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Diese insbesondere im Fall 3 den Mindestanforderungen an Urteilsgründe (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 4;Senatsbeschluß vom 18. Mai 1994 - 5 StR 176/94 -) kaum genügenden Feststellungen reichen für die Anwendung des § 29 Abs. 3 Nr. 4 BtMG a.F. (Taten 1 bis 3) und des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG n.F. (Tat 4) nicht aus.
  • BGH, 06.04.1994 - 2 StR 76/94

    Tatgeschehen - Rechtsstaatlichkeit - Verurteilung - Schriftsatz - Einlassung -

    Je weniger konkrete Tatsachen über den Schuldvorwurf bekannt sind, desto fraglicher wird es, ob der Tatrichter von der Tat im Sinne des § 261 StPO überhaupt überzeugt sein kann (BGHR StPO § 267 I Satz 1 Mindestfeststellungen 1, 2, 3, 4; BGHR StGB § 266 Mindestfeststellungen 1; BGHR StGB v. 1/Rechtsstaatsprinzip - Feststellungen 3).
  • BGH, 18.05.1994 - 5 StR 176/94

    Fortgesetzte Tat - Feststellung der Tatverwirklichung - Verfassungsgemäßheit des

    Daran ändert sich auch nichts, wenn der Tatrichter wie hier eine fortgesetzte Handlung annimmt (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 4 m.N.).
  • BGH, 21.02.1995 - 1 StR 787/94

    Gleichartigkeit - Gleichartige Serienstraftaten - Unbestimmtheit der

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 1, 4 und Schuldumfang 2, 4; BGHSt 10, 137, 139; BGH MDR (H) 1985, 91) ist eine Verurteilung nur zulässig, wenn das Verhalten des Angeklagten im Urteil so konkret bezeichnet wird, daß erkennbar ist, welche bestimmte Tat von der Verurteilung erfaßt wird.
  • BGH, 21.07.1993 - 1 StR 324/93
    Die Überzeugung, ein Angeklagter müsse das erforderliche Geld durch unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln erlangt haben, reicht ebensowenig wie die unbestimmte - konkrete Einzelheiten nicht bezeichnende - Aussage eines Zeugen, ein Angeklagter habe "teils selbst, teils unter Einschaltung von Vermittlern" unerlaubt mit Betäubungsmitteln Handel getrieben (vgl. BGH, Beschluß vom 18. Mai 1993 - 3 StR 188/93).
  • BGH, 21.07.1993 - 3 StR 324/93

    Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs bei unerlaubtem Handeltreiben mit

    Die Überzeugung, ein Angeklagter müsse das erforderliche Geld durch unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln erlangt haben, reicht ebensowenig wie die unbestimmte - konkrete Einzelheiten nicht bezeichnende - Aussage eines Zeugen, ein Angeklagter habe "teils selbst, teils unter Einschaltung von Vermittlern" unerlaubt mit Betäubungsmitteln Handel getrieben (vgl. BGH, Beschluß vom 18. Mai 1993 - 3 StR 188/93).
  • BGH, 20.06.1994 - 5 StR 306/94

    Fortgesetzte Handlung - Feststellung von Einzelakten - Serienstraftaten -

    Daran ändert sich auch nichts, wenn der Tatrichter wie hier eine fortgesetzte Handlung annimmt (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 4 m.w.N.).
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