Rechtsprechung
BGH, 18.02.2003 - 3 StR 19/03 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 63 StGB
Fehlerhaft unterbliebene Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose; überspannte Anforderungen) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Ablehnung der Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus; Borderline-Persönlichkeitsstörung; Einschränkung der Steuerungsfähigkeit; Anforderungen an die Gefährlichkeitsprognose
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 63
Erwartung weiterer erheblicher Taten - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 11.07.1986 - 3 StR 274/86
Schuldunfähigkeit - Alkoholismus - Entzug - Unterbringung - Psychiatrisches …
Auszug aus BGH, 18.02.2003 - 3 StR 19/03
Dies ist dann der Fall, wenn dafür nach einer eingehenden Gesamtwürdigung des Täters und der Tat (vgl. BGHSt 27, 246, 248) eine bestimmte oder doch gewisse, über die bloße Möglichkeit hinausgehende Wahrscheinlichkeit besteht (BGH NStZ 1986, 572 und 1991, 528). - BGH, 17.08.1977 - 2 StR 300/77
Voraussetzung an die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - …
Auszug aus BGH, 18.02.2003 - 3 StR 19/03
Dies ist dann der Fall, wenn dafür nach einer eingehenden Gesamtwürdigung des Täters und der Tat (vgl. BGHSt 27, 246, 248) eine bestimmte oder doch gewisse, über die bloße Möglichkeit hinausgehende Wahrscheinlichkeit besteht (BGH NStZ 1986, 572 und 1991, 528). - BGH, 29.05.1991 - 3 StR 148/91
Symptomatischer Zusammenhang zwischen dem seelischen Zustand des Täters und …
Auszug aus BGH, 18.02.2003 - 3 StR 19/03
Dies ist dann der Fall, wenn dafür nach einer eingehenden Gesamtwürdigung des Täters und der Tat (vgl. BGHSt 27, 246, 248) eine bestimmte oder doch gewisse, über die bloße Möglichkeit hinausgehende Wahrscheinlichkeit besteht (BGH NStZ 1986, 572 und 1991, 528). - BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90
Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten
Auszug aus BGH, 18.02.2003 - 3 StR 19/03
Daß nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nicht (§ 358 Abs. 2 Satz 2 StPO, vgl. BGHSt 37, 5, 9), da der Beschwerdeführer die Nichtanwendung des § 63 StGB durch das Tatgericht nicht von seinem Rechtsmittelangriff ausgenommen hat (vgl. BGHSt 38, 362 ff.). - BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92
Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter …
Auszug aus BGH, 18.02.2003 - 3 StR 19/03
Daß nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nicht (§ 358 Abs. 2 Satz 2 StPO, vgl. BGHSt 37, 5, 9), da der Beschwerdeführer die Nichtanwendung des § 63 StGB durch das Tatgericht nicht von seinem Rechtsmittelangriff ausgenommen hat (vgl. BGHSt 38, 362 ff.).