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   BGH, 04.08.2010 - 3 StR 192/10   

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https://dejure.org/2010,13007
BGH, 04.08.2010 - 3 StR 192/10 (https://dejure.org/2010,13007)
BGH, Entscheidung vom 04.08.2010 - 3 StR 192/10 (https://dejure.org/2010,13007)
BGH, Entscheidung vom 04. August 2010 - 3 StR 192/10 (https://dejure.org/2010,13007)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 Abs 2 StGB
    Strafzumessung: Nachteilige Verwertung des Verteidigungsverhaltens

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 Abs 2 StGB
    Strafzumessung: Nachteilige Verwertung des Verteidigungsverhaltens

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung einer Strafe wegen rechtsfehlerhafter Wertung des Verteidigungsverhaltens eines Angeklagten zum Nachteil des Angeklagten

  • rewis.io

    Strafzumessung: Nachteilige Verwertung des Verteidigungsverhaltens

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafzumessung: Nachteilige Verwertung des Verteidigungsverhaltens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46; StPO § 354 Abs. 1a
    Aufhebung einer Strafe wegen rechtsfehlerhafter Wertung des Verteidigungsverhaltens eines Angeklagten zum Nachteil des Angeklagten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.06.1995 - 3 StR 177/95

    Beteiligung - Strafverschärfung - Strafzumessung - Strafänderung - Mitwirkung an

    Auszug aus BGH, 04.08.2010 - 3 StR 192/10
    Vielmehr ist zu besorgen, dass das Landgericht hier das Verteidigungsverhalten des Angeklagten rechtsfehlerhaft zu dessen Nachteil gewertet hat (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juni 1995 - 3 StR 177/95, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 16 mwN).
  • BGH, 07.09.2011 - 1 StR 343/11

    Strafe gegen den wegen Betruges und Untreue verurteilten Vorstand des Bundes für

    b) Soweit die Strafkammer jedoch für das Finden einer Strafe innerhalb des rechtsfehlerfrei bestimmten Strafrahmens zu Lasten des Angeklagten berücksichtigt hat, dass er "im Verlaufe des über fünf Monate dauernden Prozesses keinerlei Einsicht" hat erkennen lassen, dass "er möglicherweise in fehlerhafter Weise agiert" hat, und bis zum Schluss darauf beharrte, "alles besser zu wissen und nichts falsch gemacht zu haben" (UA S. 208), lässt dies besorgen - worauf der Generalbundesanwalt zutreffend hingewiesen hat -, dass prozessual zulässiges Verteidigungsverhalten zu Unrecht strafschärfend berücksichtigt wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 4. August 2010 - 3 StR 192/10; BGH, Beschluss vom 9. Mai 2007 - 1 StR 199/07 jew. mwN).
  • BGH, 20.10.2011 - 1 StR 354/11

    Falsche Angaben beim Registergericht über die Einzahlung des Stammkapitals

    Die Ausführungen in den Urteilsgründen, zu Lasten des überwiegend bestreitenden Angeklagten sei dessen fehlende "Einsicht darin, dass er Fehler gemacht hat" zu berücksichtigen (UA S. 178), lassen besorgen, dass prozessual zulässiges Verteidigungsverhalten zu Unrecht strafschärfend berücksichtigt wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 4. August 2010 - 3 StR 192/10; BGH, Beschluss vom 9. Mai 2007 - 1 StR 199/07 jew. mwN).
  • BGH, 09.05.2017 - 1 StR 626/16

    Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung der Unbelehrbarkeit eines

    Das lässt eine zu Unrecht erfolgte strafschärfende Berücksichtigung von (noch) zulässigem Verteidigungsverhalten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Mai 2007 - 1 StR 199/07; vom 4. August 2010 - 3 StR 192/10; vom 7. September 2011 - 1 StR 343/11, NStZ-RR 2011, 373, 374 und vom 29. Januar 2014 - 1 StR 589/13, NStZ 2014, 396, 397) besorgen.
  • BGH, 01.09.2021 - 4 StR 123/21

    Schwere Körperverletzung (minder schwerer Fall: keine Verwertung von zulässigem

    Mit dieser Erwägung hat das Landgericht rechtsfehlerhaft das zulässige Verteidigungsverhalten des Angeklagten zu seinem Nachteil verwertet (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. August 2010 - 3 StR 192/10; vom 21. November 2019 - 4 StR 546/19 mwN).
  • BGH, 09.05.2023 - 5 StR 87/23

    Gerichtliche Wertung zulässigen Verteidigungsverhaltens zum Nachteil des

    Mit der strafschärfenden Berücksichtigung des Versuchs des Angeklagten, sein Handlungsunrecht durch den behaupteten Konsum von berauschenden Mitteln in einem vermeintlich milderen Licht erscheinen zu lassen, hat das Landgericht zulässiges Verteidigungsverhalten des Angeklagten zu seinem Nachteil gewertet (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. April 2023 - 4 StR 499/22; vom 7. Dezember 2021 - 3 StR 411/21; vom 4. August 2010 - 3 StR 192/10).
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