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   BGH, 16.06.2009 - 3 StR 193/09   

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https://dejure.org/2009,10730
BGH, 16.06.2009 - 3 StR 193/09 (https://dejure.org/2009,10730)
BGH, Entscheidung vom 16.06.2009 - 3 StR 193/09 (https://dejure.org/2009,10730)
BGH, Entscheidung vom 16. Juni 2009 - 3 StR 193/09 (https://dejure.org/2009,10730)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1, Abs. 3 lit. d EMRK; § 247 StPO
    Ausschluss des Angeklagten bei Zeugenvernehmung (kein Recht auf Übertragung der Vernehmung per Video; Einschränkungen des Konfrontationsrechts; Verhältnismäßigkeit)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch des Angeklagten auf Mitverfolgung der Vernehmung der Geschädigten mittels Videotechnik nach eigener Entfernung aus dem Sitzungszimmer im Strafprozess

  • Judicialis

    StPO § 247

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 247
    Anspruch des Angeklagten auf Mitverfolgung der Vernehmung der Geschädigten mittels Videotechnik nach eigener Entfernung aus dem Sitzungszimmer im Strafprozess

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 582
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.07.2001 - 4 StR 46/01

    Entfernung des Angeklagten bei Zeugnisverweigerung in einer Drucksituation

    Auszug aus BGH, 16.06.2009 - 3 StR 193/09
    Daher kann dies aus Rechtsgründen auch nicht geboten sein (vgl. BGH NStZ 2001, 608).
  • BGH, 22.08.2017 - 1 StR 216/17

    Entfernung des Angeklagten bei Vernehmung von Mitangeklagten und Zeugen

    (1) Der 3. Strafsenat erachtet eine solche Vorgehensweise als vom Gesetz nicht vorgesehen, die Ablehnung eines darauf gerichteten Antrags des Angeklagten dementsprechend nicht als rechtsfehlerhaft (BGH, Beschluss vom 16. Juni 2009 - 3 StR 193/09, NStZ 2009, 582; vgl. auch bereits Beschluss vom 26. August 2005 - 3 StR 269/05, NStZ 2006, 116).

    Auch werde durch Verweigerung der Übertragung nicht in den Anspruch des Angeklagten auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren eingegriffen (BGH, Beschluss vom 16. Juni 2009 - 3 StR 193/09, NStZ 2009, 582).

  • BGH, 11.11.2009 - 5 StR 460/08

    Vorlagebeschluss; Entscheidung über die Entlassung eines Zeugen (Abwesenheit des

    Nicht einmal die das Informationsrecht des Angeklagten besser gewährleistende Videoübertragung der Verfahrensvorgänge während seiner Abwesenheit (vgl. BGHSt 51, 180) soll über einen relativen Revisionsgrund durchsetzbar sein (vgl. BGH NStZ 2009, 582).
  • BGH, 23.03.2021 - 3 StR 60/21

    Unterrichtung des Angeklagten nach seiner vorübergehenden Entfernung während

    Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs sieht eine solche Videoübertragung sogar als die regelmäßig rechtlich vorrangig gebotene Form der Unterrichtung an (BGH, Urteil vom 22. August 2017 - 1 StR 216/17, NJW 2017, 3397 Rn. 20 ff.; aA BGH, Beschluss vom 16. Juni 2009 - 3 StR 193/09, NStZ 2009, 582; LR/Becker, StPO, 27. Aufl., § 247 Rn. 48; BeckOK StPO/Berg, 39. Ed., § 247 Rn. 16; Mosbacher, JuS 2018, 129, 133; Schneider, NStZ 2018, 128, 129 ff.).
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