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   BGH, 30.06.2015 - 3 StR 193/15   

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https://dejure.org/2015,19868
BGH, 30.06.2015 - 3 StR 193/15 (https://dejure.org/2015,19868)
BGH, Entscheidung vom 30.06.2015 - 3 StR 193/15 (https://dejure.org/2015,19868)
BGH, Entscheidung vom 30. Juni 2015 - 3 StR 193/15 (https://dejure.org/2015,19868)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 250 Abs. 2 Nr. 3 lit. a) StGB; § 253 StGB; § 255 StGB
    Besonders schwere räuberische Erpressung (schwere körperliche Misshandlung bei der Tat; finale Verknüpfung von Misshandlung und Erzwingung der Vermögensverfügung bzw. Sicherung der Beute)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 250 Abs 2 Nr 3 Buchst a StGB, § 255 StGB
    Besonders schwere räuberische Erpressung: Schwere körperliche Misshandlung bei der Tat

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 250 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a StGB, § 177 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. a StGB, § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 473 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Finalität der Verknüpfung von Gewalt und Vermögensverfügung bzgl. der schweren körperlichen Misshandlung i.R.d. besonders schweren räuberischen Erpressung

  • rewis.io

    Besonders schwere räuberische Erpressung: Schwere körperliche Misshandlung bei der Tat

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Finalität der Verknüpfung von Gewalt und Vermögensverfügung bzgl. der schweren körperlichen Misshandlung i.R.d. besonders schweren räuberischen Erpressung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Misshandlung vor der Erpressung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 277
  • StV 2015, 771
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.03.2009 - 5 StR 31/09

    Raub (schwere körperliche Misshandlung bei der Tat; finale Verknüpfung von Gewalt

    Auszug aus BGH, 30.06.2015 - 3 StR 193/15
    Ein schlichter räumlich-zeitlicher Zusammenhang zwischen einer räuberischen Erpressung und einer schweren Misshandlung genügt hierfür hingegen nicht (vgl. BGH, Urteil vom 25. März 2009 - 5 StR 31/09, BGHSt 53, 234, 236 f.).
  • BGH, 16.07.2009 - 4 StR 241/09

    Auslegung des Merkmals "bei der Tat" i.S.v. § 177 Abs. 4 Nr. 2a Strafgesetzbuch (

    Auszug aus BGH, 30.06.2015 - 3 StR 193/15
    Dies gilt sowohl in dem Fall, in der die Misshandlung der Erpressung unmittelbar nachfolgt, als auch dann, wenn sie ihr - wie hier - unmittelbar vorangeht (vgl. auch BGH, Beschluss vom 16. Juli 2009 - 4 StR 241/09, NStZ 2010, 150 zu § 177 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. a StGB).
  • BGH, 03.03.2021 - 2 StR 170/20

    Raub; schwerer Raub (qualifiziertes Nötigungsmittel: Motivwechsel bei

    Es ist daher nur dann erfüllt, wenn eine schwere körperliche Misshandlung zur Erzwingung der Wegnahme oder zumindest zur Sicherung der Beute verübt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juni 2015 - 3 StR 193/15, NStZ-RR 2015, 277).

    Dies gilt sowohl für den Fall, in dem die Misshandlung der Wegnahme unmittelbar nachfolgt, als auch dann, wenn sie ihr - wie hier - unmittelbar vorausgeht (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juni 2015 - 3 StR 193/15, NStZ-RR 2015, 277; Beschluss vom 26. Juli 2009 - 4 StR 241/09, NStZ 2010, 150).

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