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   BGH, 24.06.2014 - 3 StR 194/14   

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https://dejure.org/2014,18388
BGH, 24.06.2014 - 3 StR 194/14 (https://dejure.org/2014,18388)
BGH, Entscheidung vom 24.06.2014 - 3 StR 194/14 (https://dejure.org/2014,18388)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 2014 - 3 StR 194/14 (https://dejure.org/2014,18388)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 247 StPO
    Rechtsfehlerhafte vorübergehende Entfernung des Angeklagten aus dem Sitzungssaal (Erfordernis einer substantiierten Begründung; ausnahmsweise Entbehrlichkeit bei sich aufdrängender massiver Furcht; bloßer Wunsch der minderjährigen Zeugin nicht ausreichend)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 247 S 1 StPO
    Strafverfahren wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern: Begründungserfordernis für Ausschluss des Angeklagten von einer Zeugenvernehmung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Aussage eines Zeugen in Abwesenheit des Angeklagten i.R.d. schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern: Begründungserfordernis für Ausschluss des Angeklagten von einer Zeugenvernehmung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 338 Nr. 5; StGB § 247 S. 1, 2
    Aussage eines Zeugen in Abwesenheit des Angeklagten i.R.d. schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Klassischer Fehler XIII: Tretmine Entfernung des Angeklagten aus der Hauptverhandlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2015, 103
  • StV 2014, 716
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.04.1999 - 5 StR 715/98

    Anwesenheit in der Hauptverhandlung; Entfernung aus der Hauptverhandlung;

    Auszug aus BGH, 24.06.2014 - 3 StR 194/14
    Eine solche kann in Fällen der vorliegenden Art allenfalls dann als entbehrlich angesehen werden, wenn sich unmittelbar aus dem Anklagegegenstand sowie aus der Person von Zeugen und Angeklagtem und ihrer Beziehung zueinander ohne Weiteres eine massive Furcht des Zeugen vor dem auszuschließenden Angeklagten aufdrängt, die geeignet erscheint, den Zeugen von wahren, insbesondere vollständigen Angaben in Gegenwart des Angeklagten abzuhalten, wie es beispielsweise bei psychisch schwer geschädigten Opfern von Sexualverbrechen auf der Hand liegt (BGH, Beschluss vom 21. April 1999 - 5 StR 715/98, BGHR StPO § 247 Satz 1 Begründungserfordernis 3).

    In die Bewertung wäre gegebenenfalls auch einzustellen gewesen, ob den Interessen der Zeugin etwa mit Anordnungen zum Verhalten des Angeklagten während ihrer Vernehmung oder zur Sitzordnung in ausreichender Weise hätte Rechnung getragen werden können (BGH, Beschluss vom 21. April 1999, aaO).

  • BGH, 06.12.1967 - 2 StR 616/67

    Zeitweiser Ausschluss des Angeklagten auf Zeugenwunsch - Drohender Verlust eines

    Auszug aus BGH, 24.06.2014 - 3 StR 194/14
    Der bloße Wunsch eines Zeugen, in Abwesenheit des Angeklagten aussagen zu dürfen, rechtfertigt für sich eine Anordnung nach § 247 Satz 1 StPO noch nicht (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 6. Dezember 1967 - 2 StR 616/67, BGHSt 22, 18, 21; Beschluss vom 15. August 2001 - 3 StR 225/01, BGHR StPO § 247 Satz 1 Begründungserfordernis 5).
  • BGH, 15.08.2001 - 3 StR 225/01

    Betrug; Anwesenheit des Angeklagten (Ausschluß stets durch förmlichen

    Auszug aus BGH, 24.06.2014 - 3 StR 194/14
    Der bloße Wunsch eines Zeugen, in Abwesenheit des Angeklagten aussagen zu dürfen, rechtfertigt für sich eine Anordnung nach § 247 Satz 1 StPO noch nicht (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 6. Dezember 1967 - 2 StR 616/67, BGHSt 22, 18, 21; Beschluss vom 15. August 2001 - 3 StR 225/01, BGHR StPO § 247 Satz 1 Begründungserfordernis 5).
  • BGH, 01.08.2018 - 5 StR 228/18

    Keine unzulässige Beschränkung der Verteidigung bei fehlender frontaler Sicht des

    Zudem kann erforderlich sein, berechtigten Sorgen von Zeugen im Hinblick auf den Angeklagten oder andere Verfahrensbeteiligte durch eine besondere Sitzanordnung Sorge zu tragen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. April 1999 - 5 StR 715/98, NStZ 1999, 419, und vom 24. Juni 2014 - 3 StR 194/14, NStZ 2015, 103).
  • BGH, 21.08.2018 - 2 StR 172/18

    Absolute Revisionsgründe (Entfernung des Angeklagten bei Vernehmung von

    Der Beschwerdeführer war entgegen § 247 StPO von der Vernehmung der Zeugin ausgeschlossen, ohne dass dies durch einen durch den gesamten Spruchkörper gefassten und mit Gründen versehenen Beschluss angeordnet worden wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juni 2014 - 3 StR 194/14, NStZ 2015, 103, 104; LR-StPO/Becker, 26. Aufl., § 247 Rn. 28).
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