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   BGH, 02.04.2015 - 3 StR 197/14   

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BGH, 02.04.2015 - 3 StR 197/14 (https://dejure.org/2015,10525)
BGH, Entscheidung vom 02.04.2015 - 3 StR 197/14 (https://dejure.org/2015,10525)
BGH, Entscheidung vom 02. April 2015 - 3 StR 197/14 (https://dejure.org/2015,10525)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 129a StGB; § 129b StGB; § 46 StGB; § 74 StGB; § 74b Abs. 2 StGB
    Werben um Mitglieder und/oder Unterstützter für eine ausländische terroristische Vereinigung ("al Qaida"; Mitgestaltung jihadistischer Internetseiten; tatrichterliche Auslegung von Äußerungen; Berücksichtigung des wertsetzenden Charakters der Grundrechte); ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 129a Abs 5 S 2 StGB
    Werben um Mitglieder für eine terroristische Vereinigung im Internet: Video mit dem Aufruf zur Unterstützung von Al Qaida mit Geldmitteln und mit dem Einsatz des eigenen Lebens

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 129b Abs. 1 Satz 1 und 2, § 129a Abs. 5 Satz 2 StGB, Art. 5 GG, Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 4 Abs. 1 GG, § 74 Abs. 1 Alt. 2 StGB, § 74b Abs. 2 StGB, § 74 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 74 Abs. 2 Nr. 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen des Werbens um Mitglieder oder Unterstützer für eine terroristische Vereinigung im Ausland

  • online-und-recht.de

    Werben um Mitglieder für eine terroristische Vereinigung im Internet: Video mit dem Aufruf zur Unterstützung von Al Qaida mit Geldmitteln und mit dem Einsatz des eigenen Lebens

  • rewis.io

    Werben um Mitglieder für eine terroristische Vereinigung im Internet: Video mit dem Aufruf zur Unterstützung von Al Qaida mit Geldmitteln und mit dem Einsatz des eigenen Lebens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 129a Abs. 5 S. 2; StGB § 129b Abs. 1 S. 1
    Strafbarkeit wegen des Werbens um Mitglieder oder Unterstützer für eine terroristische Vereinigung im Ausland

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Auszüge)

    Strafrecht: Werben um Mitglieder oder Unterstützer für eine terroristische Vereinigung im Ausland

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Al Qaida-Mitgliederwerbung - die Videos im Internetforum

  • Jurion (Kurzinformation)

    Werben um Mitglieder oder Unterstützer für eine terroristische Vereinigung im Ausland

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Strafrecht: Werben um Mitglieder oder Unterstützer für eine terroristische Vereinigung im Ausland

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2015, 636
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 25.07.1984 - 3 StR 62/84

    Einschränkende Kriterien für die Beurteilung des Verbreitens von Texten nach §

    Auszug aus BGH, 02.04.2015 - 3 StR 197/14
    Maßgeblich ist das Verständnis des Durchschnittsadressaten (BGH, Urteil vom 25. Juli 1984 -3 StR 62/84, BGHSt 33, 16, 19).

    Lässt eine Sinngebung danach Verstöße gegen Denk- oder Sprachgesetze oder gegen das Gebot umfassender Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände nicht erkennen, so muss sie vom Revisionsgericht als rechtsfehlerfrei hingenommen werden (vgl. BGH, Urteil vom 25. Juli 1984 -3 StR 62/84, BGHSt 33, 16, 19).

  • BGH, 08.02.2012 - 4 StR 657/11

    Sichverschaffen von kinderpornographischen Schriften (Besitz; Tenorierung;

    Auszug aus BGH, 02.04.2015 - 3 StR 197/14
    Das Kammergericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass die Computer nebst Zubehör vorliegend als Tatmittel anzusehen sind und deshalb nach § 74 Abs. 1 Alt. 2 StGB als Einziehungsgegenstand in Betracht kommen (BGH, Beschlüsse vom 28. August 2012 - 4 StR 278/12, BGHR StGB § 74b Abs. 2 Einziehung 1; vom 8. Februar 2012 - 4 StR 657/11, NStZ 2012, 319).

    Der Einziehung steht auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach bei Verurteilungen wegen des Herunterladens oder Vorführens kinderpornographischen Materials regelmäßig ein Vorbehalt der Einziehung der verwendeten Computer bei Auflage weniger einschneidender Maßnahmen zu erörtern ist (BGH, Beschlüsse vom 28. November 2008 - 2 StR 501/08, BGHSt 53, 69, 70 f.; vom 1. Januar 2012 - 4 StR 612/11; vom 8. Februar 2012 - 4 StR 657/11, NStZ 2012, 319; vom 28. August 2012 - 4 StR 278/12, BGHR StGB § 74b Abs. 2 Einziehung 1), nicht entgegen.

  • BGH, 28.08.2012 - 4 StR 278/12

    Einziehung des Tatwerkzeugs (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit)

    Auszug aus BGH, 02.04.2015 - 3 StR 197/14
    Das Kammergericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass die Computer nebst Zubehör vorliegend als Tatmittel anzusehen sind und deshalb nach § 74 Abs. 1 Alt. 2 StGB als Einziehungsgegenstand in Betracht kommen (BGH, Beschlüsse vom 28. August 2012 - 4 StR 278/12, BGHR StGB § 74b Abs. 2 Einziehung 1; vom 8. Februar 2012 - 4 StR 657/11, NStZ 2012, 319).

    Der Einziehung steht auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach bei Verurteilungen wegen des Herunterladens oder Vorführens kinderpornographischen Materials regelmäßig ein Vorbehalt der Einziehung der verwendeten Computer bei Auflage weniger einschneidender Maßnahmen zu erörtern ist (BGH, Beschlüsse vom 28. November 2008 - 2 StR 501/08, BGHSt 53, 69, 70 f.; vom 1. Januar 2012 - 4 StR 612/11; vom 8. Februar 2012 - 4 StR 657/11, NStZ 2012, 319; vom 28. August 2012 - 4 StR 278/12, BGHR StGB § 74b Abs. 2 Einziehung 1), nicht entgegen.

  • BGH, 07.02.2002 - 3 StR 446/01

    Neue Verhandlung gegen Manfred Roeder aus Rechtsgründen erforderlich

    Auszug aus BGH, 02.04.2015 - 3 StR 197/14
    Kriterien für die Auslegung sind der Wortlaut, der sprachliche Kontext der Äußerung sowie die für die Zuhörer erkennbaren Begleitumstände, unter denen die Äußerung fällt (BGH, Beschluss vom 7. Februar 2002 -3 StR 446/01, NStZ 2002, 592).

    Schon nach einfachrechtlichen, im Hinblick auf die wertsetzende Bedeutung des Grundrechts der Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) insbesondere aber auch nach verfassungsrechtlichen Anforderungen ist dabei zu beachten, dass einer Aussage keine Bedeutung beigelegt werden, die sie objektiv nicht hat, und dass im Falle der Mehrdeutigkeit einer Aussage nicht von der zur Verurteilung führenden Deutung ausgegangen werden darf, ohne dass andere Deutungsmöglichkeiten mit tragfähigen Gründen ausgeschlossen worden sind (BVerfG, Beschlüsse vom 19.April 1990 - 1 BvR 40/86 u.a., BVerfGE 82, 43; vom 10. Oktober 1995 -1 BvR 1476/91 u.a., BVerfGE 93, 266, 295 f.; vom 29.Juli 1998 - 1 BvR 287/93, NJW 1999, 204, 205; BGH, Beschluss vom 7.Februar 2002 - 3 StR 446/01, NStZ 2002, 592).

  • BGH, 28.11.2008 - 2 StR 501/08

    Obligatorische Sicherungseinziehung nach § 74b Abs. 2 StGB (vorbehaltene

    Auszug aus BGH, 02.04.2015 - 3 StR 197/14
    Der Einziehung steht auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach bei Verurteilungen wegen des Herunterladens oder Vorführens kinderpornographischen Materials regelmäßig ein Vorbehalt der Einziehung der verwendeten Computer bei Auflage weniger einschneidender Maßnahmen zu erörtern ist (BGH, Beschlüsse vom 28. November 2008 - 2 StR 501/08, BGHSt 53, 69, 70 f.; vom 1. Januar 2012 - 4 StR 612/11; vom 8. Februar 2012 - 4 StR 657/11, NStZ 2012, 319; vom 28. August 2012 - 4 StR 278/12, BGHR StGB § 74b Abs. 2 Einziehung 1), nicht entgegen.

    Die Entscheidung des 2. Senats, auf die diese Rechtsprechung jeweils verweist (BGH, Beschluss vom 25 28. November 2008 - 2 StR 501/08, BGHSt 53, 69 ff.), sah in dem beschlagnahmten Computer einen individualgefährlichen Gegenstand nach § 74 Abs. 2 Nr. 2 StGB, so dass der Sicherungscharakter der Einziehung im Vordergrund stand, dem gegebenenfalls auch mit weniger einschneidenden Maßnahmen Rechnung getragen werden kann.

  • BGH, 15.03.1994 - 1 StR 179/93

    Strafbarkeit der Leugnung des Massenmords an Juden (Holocaust); Straftatbestand

    Auszug aus BGH, 02.04.2015 - 3 StR 197/14
    Die Auslegung von schriftlichen und mündlichen Äußerungen auf ihren tatsächlichen Gehalt ist Sache des Tatrichters (BGH, Urteil vom 15. März 1994 -1 StR 179/93, BGHSt 40, 97, 101; Beschluss vom 16. Mai 2012 - 3 StR 33/12, NStZ 2012, 564).
  • BGH, 11.01.2012 - 4 StR 612/11

    Einziehung eines Computers nach Ladung einer kinderpornographischen Datei (Grenze

    Auszug aus BGH, 02.04.2015 - 3 StR 197/14
    Der Einziehung steht auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach bei Verurteilungen wegen des Herunterladens oder Vorführens kinderpornographischen Materials regelmäßig ein Vorbehalt der Einziehung der verwendeten Computer bei Auflage weniger einschneidender Maßnahmen zu erörtern ist (BGH, Beschlüsse vom 28. November 2008 - 2 StR 501/08, BGHSt 53, 69, 70 f.; vom 1. Januar 2012 - 4 StR 612/11; vom 8. Februar 2012 - 4 StR 657/11, NStZ 2012, 319; vom 28. August 2012 - 4 StR 278/12, BGHR StGB § 74b Abs. 2 Einziehung 1), nicht entgegen.
  • BGH, 20.09.2012 - 3 StR 314/12

    Unterstützung und Werben um Mitglieder oder Unterstützer einer ausländischen

    Auszug aus BGH, 02.04.2015 - 3 StR 197/14
    Für die Beurteilung, ob der Äußerung ein in diesem Sinne werbender Charakter zukommt, gelten die allgemein an die Ermittlung des Inhalts einer Erklärung anzulegenden Maßstäbe (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2012 -3 StR 314/12, StraFo 2013, 123, 125).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BGH, 02.04.2015 - 3 StR 197/14
    Schon nach einfachrechtlichen, im Hinblick auf die wertsetzende Bedeutung des Grundrechts der Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) insbesondere aber auch nach verfassungsrechtlichen Anforderungen ist dabei zu beachten, dass einer Aussage keine Bedeutung beigelegt werden, die sie objektiv nicht hat, und dass im Falle der Mehrdeutigkeit einer Aussage nicht von der zur Verurteilung führenden Deutung ausgegangen werden darf, ohne dass andere Deutungsmöglichkeiten mit tragfähigen Gründen ausgeschlossen worden sind (BVerfG, Beschlüsse vom 19.April 1990 - 1 BvR 40/86 u.a., BVerfGE 82, 43; vom 10. Oktober 1995 -1 BvR 1476/91 u.a., BVerfGE 93, 266, 295 f.; vom 29.Juli 1998 - 1 BvR 287/93, NJW 1999, 204, 205; BGH, Beschluss vom 7.Februar 2002 - 3 StR 446/01, NStZ 2002, 592).
  • BVerfG, 19.04.1990 - 1 BvR 40/86

    Meinungsfreiheit und Ehrenschutz - Franz Josef Strauß

    Auszug aus BGH, 02.04.2015 - 3 StR 197/14
    Schon nach einfachrechtlichen, im Hinblick auf die wertsetzende Bedeutung des Grundrechts der Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) insbesondere aber auch nach verfassungsrechtlichen Anforderungen ist dabei zu beachten, dass einer Aussage keine Bedeutung beigelegt werden, die sie objektiv nicht hat, und dass im Falle der Mehrdeutigkeit einer Aussage nicht von der zur Verurteilung führenden Deutung ausgegangen werden darf, ohne dass andere Deutungsmöglichkeiten mit tragfähigen Gründen ausgeschlossen worden sind (BVerfG, Beschlüsse vom 19.April 1990 - 1 BvR 40/86 u.a., BVerfGE 82, 43; vom 10. Oktober 1995 -1 BvR 1476/91 u.a., BVerfGE 93, 266, 295 f.; vom 29.Juli 1998 - 1 BvR 287/93, NJW 1999, 204, 205; BGH, Beschluss vom 7.Februar 2002 - 3 StR 446/01, NStZ 2002, 592).
  • BVerfG, 29.07.1998 - 1 BvR 287/93

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen strafgerichtliche Verurteilung

  • BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02

    Kopftuch Ludin

  • BGH, 16.05.2012 - 3 StR 33/12

    Rechtsfehlerhafte Nichterörterung der Einsichtsfähigkeit des Angeklagten trotz

  • BVerfG, 05.03.1968 - 1 BvR 579/67

    Zeugen Jehovas

  • BVerfG, 21.07.2009 - 1 BvR 1358/09

    Verfassungsbeschwerde wegen Bußgeld für Verstoß gegen die Schulpflicht nicht zur

  • BGH, 16.05.2007 - AK 6/07

    Werben für terroristische Vereinigungen in Chatrooms

  • BGH, 19.07.2012 - 3 StR 218/12

    Werben um Mitglieder oder Unterstützer für eine terroristische Vereinigung im

  • BGH, 22.01.2020 - 5 StR 385/19

    Unrechtsvereinbarung bei der Bestechung im geschäftlichen Verkehr (unlautere

    Lässt eine Auslegung Verstöße gegen Denk- und Sprachgesetze oder gegen das Gebot umfassender Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände nicht erkennen, so muss sie vom Revisionsgericht als rechtsfehlerfrei hingenommen werden (BGH, Urteil vom 2. April 2015 - 3 StR 197/14, NStZ 2015, 636).
  • BGH, 05.05.2022 - 1 StR 475/21

    Steuerhinterziehung: Schuldner der Umsatzsteuer bei der Erbringung von

    Lässt eine Auslegung Verstöße gegen Denk- und Sprachgesetze oder gegen das Gebot umfassender Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände nicht erkennen, so muss sie vom Revisionsgericht als rechtsfehlerfrei hingenommen werden (vgl. BGH, Urteile vom 14. Oktober 2020 - 1 StR 33/19 Rn. 42; vom 22. Januar 2020 - 5 StR 385/19 Rn. 28 und vom 2. April 2015 - 3 StR 197/14 Rn. 13).
  • LG Karlsruhe, 16.05.2023 - 5 KLs 540 Js 44796/22

    Strafbarkeitsvoraussetzungen an eine Unterstützungshandlung bei Unterstützung der

    Maßgeblich ist daher weder die subjektive Absicht des sich Äußernden noch das subjektive Verständnis der von der Äußerung Betroffenen, sondern der Sinn, den sie nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums hat (BGH, Urt. v. 21.11.2002 - 3 StR 299/02 -, juris Rn. 4 [zu § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG]; vgl. BGH NStZ 2015, 636, 637 [zu § 129a Abs. 5 S. 2 StGB]: "Durchschnittsadressat"; BVerfG, Beschl. v. 26.09.2006 - 1 BvR 605/04 u.a. [zu § 20 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 VereinsG]: "unbefangener Betrachter").

    Im Fall der Mehrdeutigkeit darf nicht von der zur Verurteilung führenden Deutung ausgegangen werden, ehe andere Deutungsmöglichkeiten mit tragfähigen Gründen ausgeschlossen worden sind (BVerfG, Beschl. v. 29.07.1998 - 1 BvR 287/93 = NJW 1999, 204, 205; BGH NStZ 2015, 636, 637 [zu § 129a Abs. 5 S. 2 StGB]).

  • AG Mönchengladbach-Rheydt, 14.03.2022 - 21 Cs 69/22

    Klimaaktivist, Hausfriedensbruch, Rechtsfertigungsgrund, Entschuldigungsgrund,

    Entsprechend wird eine Rechtfertigung unmittelbar aus den Grundrechten auch in der strafrechtlichen Rechtsprechung zumindest mitunter in Betracht gezogen ( vgl. zur Kunstfreiheit: LG Mainz, Beschl. v. 13.08.1999 - 1 Qs 151/99, NJW 2000, 2220; zur Religions- / Gewissensfreiheit: OLG Jena, NJW 2006, 1892; OLG Hamm Beschl. v. 26.02.2015 - 5 RVs 7/15, NJW-Spezial 2015, 377; zur Pressefreiheit OLG Düsseldorf, Urt. v. 25.10.2005 - III-5 Ss 63/05- 33/05 I, NJW 2006, 630 ).
  • BGH, 14.10.2020 - 1 StR 33/19

    Beschwerde gegen Kostenentscheidung

    Lässt eine Auslegung Verstöße gegen Denk- und Sprachgesetze oder gegen das Gebot umfassender Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände nicht erkennen, so muss sie vom Revisionsgericht als rechtsfehlerfrei hingenommen werden (vgl. BGH, Urteile vom 22. Januar 2020 - 5 StR 385/19 Rn. 28 und vom 2. April 2015 - 3 StR 197/14 Rn. 13).
  • BGH, 09.10.2018 - 4 StR 318/18

    Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und

    Für die im Ermessen des neuen Tatrichters stehende Entscheidung über die Einziehung des zur Tatbegehung genutzten Grundstücks des Angeklagten verweist der Senat auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 31. März 2016 - 2 StR 243/15 (NStZ 2017, 89) und 2. April 2015 - 3 StR 197/14 (Rn. 22 ff., insoweit in NStZ 2015, 636 nicht abgedruckt).
  • OLG Düsseldorf, 06.04.2017 - 7 StS 2/15

    Mirza Tamoor B., Kais B. O. und weitere Angeklagte wegen Unterstützung

    Er warb jeweils um Mitglieder für terroristische Vereinigungen, da er sich um die Gewinnung von Personen bemühte, die sich mitgliedschaftlich in die Organisation einer bestimmten derartigen Vereinigung einfügen (vgl. BGH, Urteil vom 2. April 2015 - 3 StR 197/14, NStZ 2015, 636, 637).
  • BGH, 04.07.2019 - AK 33/19

    Werben um Mitglieder für eine terroristische Vereinigung; Fortdauer der

    Jedenfalls bedarf es einer Gedankenäußerung, die sich nach dem Verständnis des Adressaten als Werbung zugunsten einer konkreten terroristischen Vereinigung darstellt und über das bloße Werben um Sympathie im Sinne eines befürworteten Eintretens für eine konkrete terroristische Vereinigung hinausgeht (vgl. BGH, Urteil vom 2. April 2015 - 3 StR 197/14, BGHR StGB § 129a Abs. 5 Werben 4 Rn. 11 f. mwN).

    (2) Soweit bei den übrigen Veröffentlichungen eine Strafbarkeit wegen Werbens für eine terroristische Vereinigung im Ausland zu erwägen ist, sind insbesondere ein etwaiger Organisationsbezug der Veröffentlichungen und gegebenenfalls die Abgrenzung zu einem bloß befürwortenden Eintreten für die Vereinigung in den Blick zu nehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juli 2012 - 3 StR 218/12, BGHR StGB § 129a Abs. 5 Werben 3 Rn. 5 f.; Urteil vom 2. April 2015 - 3 StR 197/14, BGHR StGB § 129a Abs. 5 Werben 4 Rn. 12 f.).

  • BGH, 22.03.2022 - 3 StR 454/21

    Werben um Mitglieder und Unterstützer für eine terroristische Vereinigung im

    Dabei erfordert ein Werben im Sinne des § 129a Abs. 5 Satz 2 StGB eine Gedankenäußerung, die sich nach dem Verständnis des Adressaten als Werbung zugunsten einer konkreten terroristischen Vereinigung darstellt (s. BGH, Urteil vom 2. April 2015 - 3 StR 197/14, BGHR StGB § 129a Abs. 5 Werben 4 Rn. 11).
  • OLG Celle, 04.01.2022 - 4 StS 2/21

    Gewaltdarstellung durch arabischsprachigen Kampfgesang; keine Volksverhetzung

    Dabei erscheint schon objektiv zweifelhaft, ob dem Inhalt des Nasheeds eine Gedankenäußerung, die sich nach dem Verständnis des Adressaten als Werbung zugunsten einer konkreten terroristischen Vereinigung darstellt (vgl. zu diesem Erfordernis BGH NStZ 2015, 636), zu entnehmen ist.
  • BGH, 07.02.2019 - AK 1/19

    Anordnung der Untersuchungshaft und ihrer Fortdauer über sechs Monate hinaus

  • BGH, 17.10.2019 - AK 55/19

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus bei

  • BGH, 09.05.2019 - AK 21/19

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus; Verdacht

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