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   BGH, 02.08.2011 - 3 StR 199/11   

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https://dejure.org/2011,8624
BGH, 02.08.2011 - 3 StR 199/11 (https://dejure.org/2011,8624)
BGH, Entscheidung vom 02.08.2011 - 3 StR 199/11 (https://dejure.org/2011,8624)
BGH, Entscheidung vom 02. August 2011 - 3 StR 199/11 (https://dejure.org/2011,8624)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 20 StGB; § 21 StGB; § 52 StGB; § 53 StGB; § 29a BtMG
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Schuldunfähigkeit; erheblich verminderte Schuldfähigkeit; eigenständige Beurteilung bei verschiedenartigen Straftaten; einheitliche Beurteilung (einheitliche Handlung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29a Abs 1 Nr 2 BtMG, § 21 StGB
    Verurteilung wegen Betäubungsmitteldelikten: Teilbarkeit der Schuldfähigkeitsbeurteilung; geminderte Schuldfähigkeit wegen Angst vor Entzugserscheinungen

  • Wolters Kluwer

    Bedeutung der Unrechtseinsichtsfähigkeit und des Hemmungsvermögens für die Schuldfähigkeitsbeurteilung

  • rewis.io

    Verurteilung wegen Betäubungsmitteldelikten: Teilbarkeit der Schuldfähigkeitsbeurteilung; geminderte Schuldfähigkeit wegen Angst vor Entzugserscheinungen

  • ra.de
  • rewis.io

    Verurteilung wegen Betäubungsmitteldelikten: Teilbarkeit der Schuldfähigkeitsbeurteilung; geminderte Schuldfähigkeit wegen Angst vor Entzugserscheinungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bedeutung der Unrechtseinsichtsfähigkeit und des Hemmungsvermögens für die Schuldfähigkeitsbeurteilung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 44
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.06.1966 - 5 StR 190/66

    Vorliegen einer Tötungsvorsatzes - Voraussetzungen einer Notwehr oder

    Auszug aus BGH, 02.08.2011 - 3 StR 199/11
    Auch mag eine "neurotische Überempfindlichkeit" eines Angeklagten "bei typischen Querulantendelikten (Verleumdungen, Beleidigungen, falschen Anschuldigungen) einen im Rechtssinne erheblichen Einfluss auf seine Hemmungsfähigkeit haben", was bei einem Mordversuch gegenüber Beamten nicht der Fall ist (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juni 1966 - 5 StR 190/66, NJW 1966, 1871).
  • BGH, 13.12.1989 - 3 StR 370/89

    Verminderte Schuldfähigkeit - Tiefgreifende Bewusstseinsstörung - Affektiver,

    Auszug aus BGH, 02.08.2011 - 3 StR 199/11
    Ein Angeklagter, der wegen sexueller Abartigkeit und Alkoholisierung bei Vornahme der - nach § 154 Abs. 1 StPO aus dem Verfahren ausgeschiedenen - sexuellen Handlungen an einem Kind nachweislich oder nicht ausschließbar vermindert schuldfähig war, könnte wegen der insoweit höheren Hemmschwelle gleichwohl bei der nachfolgenden Tötung des Opfers voll schuldfähig sein (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 1989 - 3 StR 370/89, NStZ 1990, 231).
  • BGH, 03.02.1960 - 2 StR 640/59

    Wirkung einer voneinander abweichenden rechtlichen Beurteilung einer Rauschtat

    Auszug aus BGH, 02.08.2011 - 3 StR 199/11
    "So kann ein Betrunkener, der seinen Geschlechtstrieb nicht mehr zu beherrschen vermag und deshalb im Rausch einen Notzuchtsversuch begeht, möglicherweise sehr wohl noch fähig sein, Hemmungen gegenüber einem Raubmotiv einzuschalten; wer sich infolge seines Rausches schuldlos zu einer Beleidigung hinreißen lässt, kann für eine gefährliche Körperverletzung noch verantwortlich sein" (BGH, Urteil vom 3. Februar 1960 - 2 StR 640/59, BGHSt 14, 114, 116).
  • BGH, 17.02.1984 - 3 StR 22/84

    Erfordernis der Darlegung der Auswirkungen sowohl einer hirnorganischen

    Auszug aus BGH, 02.08.2011 - 3 StR 199/11
    Es kommt für die Schuldfähigkeitsbeurteilung darauf an, ob der Täter aufgrund einer bestimmten psychischen Verfassung in der Lage war, einer konkreten Tat Unrechtseinsicht und Hemmungsvermögen entgegenzusetzen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Februar 1984 - 3 StR 22/84, StV 1984, 419 mwN).
  • BGH, 05.12.2017 - 1 StR 416/17

    Umfang eines Rechtsmittels (Beschränkung der Revision auf einzelne,

    Denn ungeachtet der hier fraglichen tatsächlichen Konstellation kommt es für die Schuldfähigkeitsbeurteilung stets darauf an, ob der Täter aufgrund einer bestimmten psychischen Verfassung in der Lage war, einer konkreten Tat Unrechtseinsicht und Hemmungsvermögen entgegenzusetzen (BGH, Beschluss vom 2. August 2011 - 3 StR 199/11, NStZ 2012, 44 mwN).
  • OLG Hamm, 31.01.2017 - 4 RVs 2/17

    Fahrverbot; isolierte Sperrfrist; Begründung; Wechselwirkung

    Der neue Tatrichter wird ggf. auch Gelegenheit haben, zu prüfen, ob die Motivation des Angeklagten für die Trunkenheitsfahrt, sich durch Neubeschaffung von Alkoholika in einem Supermarkt, Entzugserscheinungen zu vermeiden, seine Schuldfähigkeit erheblich i.S.v. § 21 StGB beeinträchtigt hat (vgl. nur BGH NStZ 2012, 44 m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 11.12.2015 - 6 A 503/14

    Professor, Dienstentfernung, Betrug, besonders schwerer Fall, Missbrauch der

    Deren Auswirkungen auf die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit sind stets bezogen auf die konkrete Tat zu beurteilen (vgl. BGH, Beschl. v. 2. August 2011, NStZ 2012, 44, und Urt. v. 19. Oktober 2011 - 2 StR 172/11 -, juris Rn. 4).
  • BGH, 15.04.2014 - 3 StR 48/14

    Regelmäßig keine Teilbarkeit der Schuldfähigkeitsbeurteilung bei mehreren durch

    Es erscheint fraglich, ob es für diese Entscheidung auf die jeweils unterschiedliche rechtliche Einordnung der einen Handlung ankommen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 2. August 2011 - 3 StR 199/11, NStZ 2012, 44 mwN).
  • LG Bochum, 27.04.2012 - 1 KLs 43/11
    In Bezug auf das in allen Fällen tateinheitlich verwirklichte Waffendauerdelikt ist die Kammer davon ausgegangen, dass die Schuldfähigkeitsbeurteilung innerhalb ein und derselben Tat nicht teilbar ist (BGH, NStZ 2012, 44), sodass die Schuldminderung sich hierauf erstreckte.
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