Rechtsprechung
BGH, 16.06.2016 - 3 StR 2/16 |
Volltextveröffentlichungen (18)
- HRR Strafrecht
§ 146 StGB; § 28 Abs. 2 StGB; § 64 StGB
Gewerbsmäßige Geldfälschung (Gewerbsmäßigkeit als strafschärfendes besonderes persönliches Merkmal); rechtsfehlerhaftes Absehen von der Unterbringungsanordnung - HRR Strafrecht
§ 146 StGB; § 53 StGB; § 64 StGB
Sichverschaffen von Falschgeld (Gewahrsamsbegründung trotz Anwesenheit eines verdeckt ermittelnden Polizeibeamten; Tatmehrheit; selbständige Taten bei mehreren Falschgeldmengen trotz Lieferung an einen Abnehmer); Rechtsfehlerhafte Nichtanordnung der Unterbringung - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 52 StGB, § 53 StGB, § 146 Abs 1 Nr 1 StGB, § 146 Abs 1 Nr 2 StGB, § 146 Abs 1 Nr 3 StGB
Geldfälschung: Tatvariante des Sichverschaffens von Falschgeld; Konkurrenzen beim Sichverschaffen mehrerer Falschgeldmengen zur Lieferung von Teilmengen an denselben Abnehmer - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, §§ ... 146 Abs. 3, 27 Abs. 2 S. 2, 49 StGB, § 146 Abs. 2 StGB, § 28 Abs. 2 StGB, § 146 Abs. 3 Alternative 2 StGB, § 146 Abs. 3 Alternative 1 StGB, § 46b Abs. 1, § 49 Abs. 1 StGB, § 50 StGB, § 246a StPO, § 358 Abs. 2 Satz 3 StPO, § 64 StGB, § 357 StPO
- Wolters Kluwer
Geldfälschung in der Tatvariante des Sichverschaffens von Falschgeld; Lieferung von Teilmengen aus mehreren Falschgeldmengen an den gleichen Abnehmer
- Wolters Kluwer
Bestrafung von nicht gewerbsmäßig handelnden Beteiligten an einer gewerbsmäßig begangenen Tat; Revisionsrechtliche Nachprüfung des Strafrahmens bei einem minder schweren Fall der Geldfälschung
- rewis.io
Geldfälschung: Tatvariante des Sichverschaffens von Falschgeld; Konkurrenzen beim Sichverschaffen mehrerer Falschgeldmengen zur Lieferung von Teilmengen an denselben Abnehmer
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Geldfälschung in der Tatvariante des Sichverschaffens von Falschgeld; Lieferung von Teilmengen aus mehreren Falschgeldmengen an den gleichen Abnehmer
- rechtsportal.de
StGB § 146 Abs. 1 Nr. 2 ; StGB § 53 Abs. 1
Geldfälschung in der Tatvariante des Sichverschaffens von Falschgeld; Lieferung von Teilmengen aus mehreren Falschgeldmengen an den gleichen Abnehmer - rechtsportal.de
Bestrafung von nicht gewerbsmäßig handelnden Beteiligten an einer gewerbsmäßig begangenen Tat; Revisionsrechtliche Nachprüfung des Strafrahmens bei einem minder schweren Fall der Geldfälschung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Geldfälschung - und der verdeckte Ermittler
Verfahrensgang
- LG Trier, 06.08.2015 - 1 KLs 8033 Js 27704/14
- BGH, 16.06.2016 - 3 StR 2/16
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2016, 276
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.02.2003 - 3 StR 391/02
Täterschaft und Teilnahme beim Sichverschaffen von Falschgeld (Mitgewahrsam; …
Auszug aus BGH, 16.06.2016 - 3 StR 2/16
Dadurch erfüllte der Angeklagte die Voraussetzungen einer Geldfälschung in der Tatvariante des Sichverschaffens von Falschgeld (§ 146 Abs. 1 Nr. 2 StGB): Diese sind gegeben, wenn der Täter das Falschgeld in eigenen (Mit-)Gewahrsam oder auf andere Weise mit dem Willen zu eigenständiger Verfügung in seine (Mit-)Verfügungsgewalt bringt (BGH, Beschluss vom 11. Februar 2003 - 3 StR 391/02, wistra 2003, 229 mwN). - BGH, 09.12.2013 - 3 StR 345/13
Rechtsfehlerhafte Entscheidung über die Nichtanordnung der Unterbringung in einer …
Auszug aus BGH, 16.06.2016 - 3 StR 2/16
Er hat die Nichtanwendung des § 64 StGB durch das Tatgericht auch nicht vom Rechtsmittelangriff ausgenommen (st. Rspr.; vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 9. Dezember 2013 - 3 StR 345/13, juris Rn. 4 f.).
- BGH, 03.07.2019 - 2 StR 67/19
Geldfälschung (Konkurrenzen: Verhältnis von Herstellung und Inverkehrbringen, …
Hat sich der Täter demgegenüber in einem jeweils selbständigen Erwerbsvorgang mehrere Falschgeldmengen verschafft, liegt Tatmehrheit selbst dann vor, wenn Teilmengen daraus an den gleichen Abnehmer geliefert werden sollen (vgl. BGH, Urteil vom 16. Juni 2016 - 3 StR 2/16, NStZ-RR 2016, 276, 277).