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   BGH, 04.08.1982 - 3 StR 206/82   

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https://dejure.org/1982,2557
BGH, 04.08.1982 - 3 StR 206/82 (https://dejure.org/1982,2557)
BGH, Entscheidung vom 04.08.1982 - 3 StR 206/82 (https://dejure.org/1982,2557)
BGH, Entscheidung vom 04. August 1982 - 3 StR 206/82 (https://dejure.org/1982,2557)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen abnormer Persönlichkeitstruktur auf Strafzumessung - Begehung eines Tötungsdeliktes wegen beabsichtigter Verdeckung einer Körperverletzung - Revision - Unterbringungsansordnung - Psychiatrisches Krankenhaus - Strafausspruch - Aufhebung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 483
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.04.1953 - 1 StR 741/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.08.1982 - 3 StR 206/82
    Die der hier in Rede stehenden Maßregel früher entsprechende Unterbringung in einer Heil- oder Pflegeanstalt hat der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 21. April 1953 (1 StR 741/52) - unter Hinweis auf das genannte Urteil des Reichsgerichts - in einem Fall aufrechterhalten, in dem die Gesamtstrafe nur deshalb aufzuheben war, weil das Landgericht die gebotene Einbeziehung einer früheren Strafe unterlassen hatte.
  • BGH, 17.11.1961 - 4 StR 373/61
    Auszug aus BGH, 04.08.1982 - 3 StR 206/82
    Diese auf einem frühkindlichen Hirnschaden beruhende (UA S. 16) Abnormität seiner Persönlichkeit darf ihm als von ihm unverschuldet bei der Strafzumessung nicht zum Nachteil gereichen (BGHSt 16, 360, 363 f.; vgl. auch BVerfGE 50, 5, 11 f.).
  • BGH, 11.02.1980 - 3 StR 515/79

    Aufhebung der Strafzumessung bei Ausnahme eines Teils der Taten von der

    Auszug aus BGH, 04.08.1982 - 3 StR 206/82
    Aus diesen und den bei Pikart a.a.O. weiter angeführten Entscheidungen (der Beschluß vom 11. Februar 1980 trägt das Aktenzeichen 3 StR 515/79) ergibt sich, daß die Rechtsprechung den Maßregelausspruch auch bei Aufhebung des Strafausspruchs in Fällen bestätigt hat, in denen er von der durch den aufgedeckten Rechtsfehler notwendig gewordenen neuen Entscheidung des Tatrichters nicht betroffen war.
  • BVerfG, 25.10.1978 - 1 BvR 983/78

    Kompensation schuldmindernder mit schulderhöhenden Umständen bei Mord

    Auszug aus BGH, 04.08.1982 - 3 StR 206/82
    Diese auf einem frühkindlichen Hirnschaden beruhende (UA S. 16) Abnormität seiner Persönlichkeit darf ihm als von ihm unverschuldet bei der Strafzumessung nicht zum Nachteil gereichen (BGHSt 16, 360, 363 f.; vgl. auch BVerfGE 50, 5, 11 f.).
  • BGH, 27.08.2009 - 3 StR 250/09

    Teilrechtskraft; Reichweite der Urteilsaufhebung im Strafausspruch;

    Dies richtet sich nach den für die Rechtsmittelbeschränkung geltenden Grundsätzen (vgl. Meyer-Goßner, StPO 52. Aufl. § 353 Rdn. 8) und kann etwa der Fall sein bei Einziehungs- (vgl. BGH, Beschl. vom 16. Dezember 1998 - 2 StR 536/98 Rdn. 5) sowie Unterbringungsanordnungen (vgl. BGH bei Holtz MDR 1980, 454 f.; NStZ 1982, 483) oder sonstigen Maßregeln wie der Entziehung der Fahrerlaubnis (vgl. BGH, Beschl. vom 8. Juli 1983 - 3 StR 215/83 Rdn. 4 ff.).
  • BGH, 17.10.2018 - 2 StR 367/18

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Strafzumessung; Doppelverwertungsverbot)

    Der Ausspruch über die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt kann bestehen bleiben, weil eine Wechselwirkung zwischen Strafausspruch und Maßregelanordnung auszuschließen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 4. August 1982 - 3 StR 206/82, juris Rn. 4).
  • BGH, 21.03.2000 - 1 StR 441/99

    Merkmal des "Mitsichführens" beim bewaffneten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt bleibt von der Aufhebung des Gesamtstrafausspruches indessen unberührt (vgl. BGH NStZ 1982, 483).
  • BGH, 19.01.2017 - 4 StR 443/16

    Umfang der Urteilsaufhebung durch das Revisionsgericht (horizontale Rechtskraft

    Dies kann etwa der Fall sein, wenn neben der Strafe Sicherungsmaßregeln nach §§ 63 ff. StGB angeordnet worden sind (BGH, Urteil vom 29. August 1984 - 4 StR 397/85, BGHSt 33, 306, 310 (Entziehung der Fahrerlaubnis); Beschluss vom 4. August 1982 - 3 StR 206/82, NStZ 1982, 483 (Maßregel nach § 63 StGB); Meyer-Goßner aaO, § 353 Rn. 8 mwN).
  • OLG Koblenz, 18.03.2013 - 2 Ss 150/12

    Strafverfahren u.a. wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis: Ergänzende Feststellungen

    Diese Maßregelanordnung konnte trotz Aufhebung des Gesamtstrafenausspruchs aufrechterhalten bleiben, da sie von der Frage, welche Gesamtstrafe hier angemessen ist, nicht abhängt (vgl. BGH, Beschluss 3 StR 206/82 vom 04.08.1982 bei juris Rn. 4, NStZ 1982, 483; Beschluss 2 StR 669/10 vom 10.03.2011 bei juris Rn. 2).
  • BGH, 17.02.1984 - 3 StR 22/84

    Erfordernis der Darlegung der Auswirkungen sowohl einer hirnorganischen

    In Fällen, in denen der Maßregelausspruch von einem Rechtsfehler, der zur Aufhebung des Strafausspruchs führte, nicht betroffen war, hat der Bundesgerichtshof ihn - auch im Hinblick auf den Gesichtspunkt der Prozeßwirtschaftlichkeit - schon bisher aufrechterhalten (Beschluß vom 4. August 1982 - 3 StR 206/82 - bei Holtz MDR 1982, 971, 972 [BGH 20.03.1981 - I ZR 12/79] m.w.Nachw. = NStZ 1982, 483).
  • BGH, 27.09.1985 - 2 StR 501/85

    Heranziehung des die verminderte Schuldfähigkeit hervorrufenden und zur Milderung

    Das ist rechtsfehlerhaft (vgl. BGHSt 16, 360, 364; BGH, Beschluß vom 4. September 1979 - 5 StR 499/79 - BGH, Beschluß vom 4. August 1982 - 3 StR 206/82 -).
  • BGH, 19.04.1984 - 1 StR 163/84

    Strafzumessung für das Vergehen des sexuellen Mißbrauchs von Kindern

    Auch die Aufhebung des gesamten Strafausspruchs steht der Aufrechterhaltung der Anordnung nach § 63 StGB nicht entgegen (BGH, Beschl. vom 4. August 1982 - 3 StR 206/82 - bei Holtz MDR 1982, 971 f. [BGH 20.03.1981 - I ZR 12/79] m.w.N.).
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