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   BGH, 15.07.1994 - 3 StR 207/94   

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https://dejure.org/1994,3553
BGH, 15.07.1994 - 3 StR 207/94 (https://dejure.org/1994,3553)
BGH, Entscheidung vom 15.07.1994 - 3 StR 207/94 (https://dejure.org/1994,3553)
BGH, Entscheidung vom 15. Juli 1994 - 3 StR 207/94 (https://dejure.org/1994,3553)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Fortgesetzte Handlung - Fehlerhafte Verurteilung - Anklage - Verbindung von Handlungsteilen - Betäubungsmittel - Einfuhr - Handeltreiben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29, 29a; StPO § 264, § 265, § 200

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80

    Betäubungsmittel - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Teilakte

    Auszug aus BGH, 15.07.1994 - 3 StR 207/94
    Da die Tatbestandsverwirklichungen des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in der Zeit von Anfang Oktober 1992 bis Ende Januar 1993 auch nicht nach den Grundsätzen zur tatbestandlichen Bewertungseinheit (vgl. BGHSt 30, 28, 31; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 4) mit den von der Anklage und der Nachtragsanklage erfaßten Tatbegehungen zu einer Tat verbunden werden können, muß das Verfahren insoweit wegen des Verfahrenshindernisses fehlender Anklage eingestellt werden.

    Der Angeklagte hat sich damit in fünf Fällen der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG) und zugleich (§ 52 StGB, vgl. BGH NJW 1994, 1885) des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG) schuldig gemacht; zu den einzelnen Taten ist im Sinne tatbestandlicher Bewertungseinheit (vgl. BGHSt 30, 28, 31) jeweils auch die Weiterveräußerung der eingeführten Einzelmengen zu rechnen.

  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 15.07.1994 - 3 StR 207/94
    Die Annahme von Fortsetzungszusammenhang in Fällen der vorliegenden Art ist jedoch mit dem Beschluß des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 3. Mai 1994 - GSSt 2 und 3/93 -(NJW 1994, 1663 [BGH 03.05.1994 - GSSt 2/93]) nicht vereinbar.
  • BGH, 13.07.1994 - 3 StR 138/94

    Bandenhandel mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 15.07.1994 - 3 StR 207/94
    Auch bei den Tatbeständen der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln und des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (einschließlich der Qualifikationen nach § 29a Abs. 1 Nr. 2 und § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG) ist die Verbindung mehrerer Verhaltensweisen, die jede für sich einen Straftatbestand erfüllen, zu einer fortgesetzten Handlung nicht unumgänglich, um die sachgerechte Erfassung des verwirklichten Unrechts und der Schuld zu gewährleisten (vgl. Urteil des Senatsvom 8. Juni 1994 - 3 StR 570/93; BGH, Beschluß vom.20. Juni 1994 - 5 StR 304/94; Beschluß des Senatsvom 13. Juli 1994 - 3 StR 138/94).
  • BGH, 24.02.1994 - 4 StR 708/93

    Tateinheit von unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus BGH, 15.07.1994 - 3 StR 207/94
    Der Angeklagte hat sich damit in fünf Fällen der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG) und zugleich (§ 52 StGB, vgl. BGH NJW 1994, 1885) des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG) schuldig gemacht; zu den einzelnen Taten ist im Sinne tatbestandlicher Bewertungseinheit (vgl. BGHSt 30, 28, 31) jeweils auch die Weiterveräußerung der eingeführten Einzelmengen zu rechnen.
  • BGH, 20.06.1994 - 5 StR 304/94

    Fortgesetzte Handlung - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 15.07.1994 - 3 StR 207/94
    Auch bei den Tatbeständen der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln und des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (einschließlich der Qualifikationen nach § 29a Abs. 1 Nr. 2 und § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG) ist die Verbindung mehrerer Verhaltensweisen, die jede für sich einen Straftatbestand erfüllen, zu einer fortgesetzten Handlung nicht unumgänglich, um die sachgerechte Erfassung des verwirklichten Unrechts und der Schuld zu gewährleisten (vgl. Urteil des Senatsvom 8. Juni 1994 - 3 StR 570/93; BGH, Beschluß vom.20. Juni 1994 - 5 StR 304/94; Beschluß des Senatsvom 13. Juli 1994 - 3 StR 138/94).
  • BGH, 06.03.1992 - 2 StR 69/92

    Abänderung eines Schuldspruchs durch Sachrüge - Anforderungen an einen

    Auszug aus BGH, 15.07.1994 - 3 StR 207/94
    Da die Tatbestandsverwirklichungen des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in der Zeit von Anfang Oktober 1992 bis Ende Januar 1993 auch nicht nach den Grundsätzen zur tatbestandlichen Bewertungseinheit (vgl. BGHSt 30, 28, 31; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 4) mit den von der Anklage und der Nachtragsanklage erfaßten Tatbegehungen zu einer Tat verbunden werden können, muß das Verfahren insoweit wegen des Verfahrenshindernisses fehlender Anklage eingestellt werden.
  • BGH, 08.06.1994 - 3 StR 570/93

    Handeltreiben - Betäubungsmittelgesetz - Fortgesetzte Handlung - Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 15.07.1994 - 3 StR 207/94
    Auch bei den Tatbeständen der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln und des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (einschließlich der Qualifikationen nach § 29a Abs. 1 Nr. 2 und § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG) ist die Verbindung mehrerer Verhaltensweisen, die jede für sich einen Straftatbestand erfüllen, zu einer fortgesetzten Handlung nicht unumgänglich, um die sachgerechte Erfassung des verwirklichten Unrechts und der Schuld zu gewährleisten (vgl. Urteil des Senatsvom 8. Juni 1994 - 3 StR 570/93; BGH, Beschluß vom.20. Juni 1994 - 5 StR 304/94; Beschluß des Senatsvom 13. Juli 1994 - 3 StR 138/94).
  • BGH, 25.10.1995 - 2 StR 433/95

    Berücksichtigung von Feststellungen zu wegen Verfolgungsverjährung eingestellter

    In den Fällen der Verjährung sieht der Bundesgerichtshof regelmäßig davon ab, über die Verfahrenseinstellung hinaus das angefochtene Urteil und die darin getroffenen Feststellungen aufzuheben (vgl. u.a. Beschluß vom 18. Oktober 1994 - 4 StR 517/94; Beschluß vom 15. Juli 1994 - 3 StR 207/94; Beschluß vom 4. Mai 1993 - 5 StR 206/93; Beschluß vom 8. Juli 1986 - 5 StR 305/86).
  • BGH, 19.08.1994 - 3 StR 264/94

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Zwar würde sich das mögliche Verfahrenshindernis des Strafklageverbrauchs nur auf die letzte Einfuhrfahrt erstrecken, da entgegen der Auffassung der Strafkammer keine fortgesetzte Handlung mit fünf Einzelakten vorliegt; vielmehr ist entsprechend dem Beschluß des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs (BGH NStZ 1994, 383), dessen Grundsätze auch auf Fälle der Einfuhr von Betäubungsmitteln anzuwenden sind (BGH, Beschluß vom 15. Juli 1994 - 3 StR 207/94 m.w.Nachw.), von fünf selbständigen Handlungen auszugehen.
  • BGH, 23.11.1994 - 4 StR 631/94

    Betäubungsmittel - Gesamtmenge - Verkauf - Einheitliche Tat

    Die Annahme einer fortgesetzten Handlung statt zweier einzelner Taten im Fall 1 (Verkauf von Heroin am 20. November und 5. Dezember 1992 an L.) widerspricht der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofes (NJW 1994, 1663 [BGH 03.05.1994 - GSSt 2/93]), deren Grundsätze auch auf Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz anzuwenden sind (BGH NStZ 1994, 494; BGH, Beschlüsse vom 20. Juni 1994 - 5 StR 304/94, vom 15. Juli 1994 - 3 StR 207/94, vom 12. August 1994 - 4 StR 217/94 und vom 14. Oktober 1994 - 3 StR 432/94).
  • BGH, 14.12.1994 - 3 StR 427/94

    Teilfreispruch - Einzelakte - Anklage - Urteilsfindung

    Das gilt auch unter Berücksichtigung des Umstandes, daß die Annahme der Strafkammer, es liege eine einzige (fortgesetzte) Handlung vor, nach der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 3. Mai 1994 (NJW 1994, 1663 [BGH 03.05.1994 - GSSt 2/93]) in Verbindung mit demSenatsbeschluß vom 15. Juli 1994 - 3 StR 207/94 - nicht zutrifft.
  • BGH, 15.03.1995 - 3 StR 76/95

    Fehlerhafte Verurteilung - Schuldspruch - Umstellung des Schuldspruches -

    Die Wertung der festgestellten Taten als fortgesetzte Handlung ist mit dem Beschluß des Großen Senats des Bundesgerichtshofs für Strafsachen vom 3. Mai 1994 (BGHSt 40, 138; für Betäubungsmittel vgl. BGHR BtMG § 29 Serienstraftaten 1; BGH NStZ 1995, 141) nicht zu vereinbaren.
  • BGH, 14.10.1994 - 3 StR 432/94

    Fortgesetzte Handlung - Verfahrenseinstellung - Abgeurteilte Taten - Anklage

    Die Annahme einer fortgesetzten Tat ist jedoch auch in den Fällen des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln mit dem Beschluß des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 3. Mai 1994 - GSSt 2 und 3/93 - (BGH NJW 1994, 1663 [BGH 03.05.1994 - GSSt 2/93]) nicht vereinbar (BGH NStZ 1994, 494; BGH, Beschluß vom 20. Juni 1994 - 5 StR 304/94 - und Beschluß vom 15. Juli 1994 - 3 StR 207/94).
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