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   BGH, 18.10.2012 - 3 StR 208/12   

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https://dejure.org/2012,40843
BGH, 18.10.2012 - 3 StR 208/12 (https://dejure.org/2012,40843)
BGH, Entscheidung vom 18.10.2012 - 3 StR 208/12 (https://dejure.org/2012,40843)
BGH, Entscheidung vom 18. Oktober 2012 - 3 StR 208/12 (https://dejure.org/2012,40843)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 24 Abs. 1 StPO; § 26 Abs. 3 StPO; § 338 StPO; § 11 StGB; § 15 StGB
    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit durch die Staatsanwaltschaft (keine begründete Ablehnung allein aufgrund von persönlichen Spannungen zwischen Staatsanwalt und Vorsitzendem; Verfestigung eines schon durch frühere Einzelumstände genährten ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 24 Abs 2 StPO, § 338 Nr 3 StPO
    Besorgnis der Befangenheit im Strafverfahren: Belastungen auf persönlicher Ebene zwischen einem Richter und Verfahrensbeteiligten

  • Wolters Kluwer

    Feststehen der Besorgnis der Befangenheit und damit einhergehende Begründetheit der Befangenheitsrüge aufgrund einer auf die Rüge hin getätigten dienstlichen Äußerung des betroffenen Richters

  • rewis.io

    Besorgnis der Befangenheit im Strafverfahren: Belastungen auf persönlicher Ebene zwischen einem Richter und Verfahrensbeteiligten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 24 Abs. 2; StPO § 26 Abs. 3
    Feststehen der Besorgnis der Befangenheit und damit einhergehende Begründetheit der Befangenheitsrüge aufgrund einer auf die Rüge hin getätigten dienstlichen Äußerung des betroffenen Richters

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Befangenheit des Richters bei geäußerten Zweifeln an der Objektivität der Staatsanwaltschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 168
  • NStZ-RR 2015, 65
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11

    Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die

    Auszug aus BGH, 18.10.2012 - 3 StR 208/12
    Indes genügt - wie auch vom Landgericht angenommen - grundsätzlich bedingter Vorsatz (vgl. LK/Hilgendorf, StGB, 12. Aufl., § 11 Rn. 60), der gegeben ist, wenn der Täter das Vorliegen eines Tatbestandsmerkmals als möglich sowie nicht ganz fernliegend erkennt und dies billigt oder sich um des erstrebten Zieles willen zumindest damit abfindet (s. etwa BGH, Urteil vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, NJW 2012, 1524, 1525 mwN).
  • BGH, 04.03.2009 - 1 StR 27/09

    Befangenheitsrüge (Besorgnis der Befangenheit bei Gesprächen des Vorsitzenden

    Auszug aus BGH, 18.10.2012 - 3 StR 208/12
    So wie ein zunächst berechtigtes Misstrauen eines Verfahrensbeteiligten gegen die Unbefangenheit eines Richters durch dessen ihm bekannt gemachte dienstliche Äußerung ausgeräumt werden kann mit dem Ergebnis, dass eine auf § 338 Nr. 3 StPO gestützte Rüge erfolglos bleibt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Dezember 2007 - 1 StR 301/07, NStZ 2008, 229; vom 22. September 2008 - 1 StR 323/08, NStZ 2009, 159, 160; vom 4. März 2009 - 1 StR 27/09, NStZ 2009, 701 und vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 287/10, StV 2011, 72), kann eine solche Stellungnahme dazu führen, dass einem schon durch frühere Einzelumstände genährten Misstrauen des Ablehnenden gegen den abgelehnten Richter die Berechtigung nicht mehr abzusprechen ist.
  • BGH, 05.10.2010 - 3 StR 287/10

    Gespräche mit Verfahrensbeteiligten außerhalb der Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 18.10.2012 - 3 StR 208/12
    So wie ein zunächst berechtigtes Misstrauen eines Verfahrensbeteiligten gegen die Unbefangenheit eines Richters durch dessen ihm bekannt gemachte dienstliche Äußerung ausgeräumt werden kann mit dem Ergebnis, dass eine auf § 338 Nr. 3 StPO gestützte Rüge erfolglos bleibt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Dezember 2007 - 1 StR 301/07, NStZ 2008, 229; vom 22. September 2008 - 1 StR 323/08, NStZ 2009, 159, 160; vom 4. März 2009 - 1 StR 27/09, NStZ 2009, 701 und vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 287/10, StV 2011, 72), kann eine solche Stellungnahme dazu führen, dass einem schon durch frühere Einzelumstände genährten Misstrauen des Ablehnenden gegen den abgelehnten Richter die Berechtigung nicht mehr abzusprechen ist.
  • BGH, 14.04.2011 - 4 StR 571/10

    Befangenheitsrüge gegen Schöffen wegen der vorschnellen Übernahme eines

    Auszug aus BGH, 18.10.2012 - 3 StR 208/12
    Eine bereits erfolgte Festlegung auf ein bestimmtes Beweisergebnis ist seinen Äußerungen nicht zu entnehmen; eine vorläufige Bewertung ist grundsätzlich nicht zu beanstanden (vgl. BGH, Urteil vom 14. April 2011 - 4 StR 571/10, NStZ 2011, 590, 591 mwN).
  • BGH, 10.01.2012 - 3 StR 400/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; rechtsfehlerhafte Zurückweisung

    Auszug aus BGH, 18.10.2012 - 3 StR 208/12
    dd) Es kann dahinstehen, ob die vorgenannten Umstände - zumindest in ihrer Gesamtheit - zu einer berechtigten Besorgnis der Staatsanwaltschaft führten, der Vorsitzende sei befangen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2012 - 3 StR 400/11, StraFo 2012, 134, 136); jedenfalls in Verbindung mit der Stellungnahme, die der Vorsitzende zu dem zweiten Befangenheitsgesuch abgegeben hat, ist diese Besorgnis gegeben.
  • BGH, 08.06.2005 - 2 StR 118/05

    Befangenheitsantrag (Stellung in der Hauptverhandlung; unangemessene Reaktion

    Auszug aus BGH, 18.10.2012 - 3 StR 208/12
    Im Übrigen begründen etwaige Spannungen zwischen einem Richter und einem bestimmten Staatsanwalt ebenso wenig ohne weiteres Misstrauen der Staatsanwaltschaft gegen die Unparteilichkeit des Richters wie Spannungen zwischen einem Richter und einem Verteidiger oder einem Sachverständigen zu berechtigtem Misstrauen des Angeklagten (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2005 - 2 StR 118/05, BGHR StPO § 24 Abs. 2 Befangenheit 15; vom 4. März 1993 - 1 StR 895/92, BGHR StPO § 24 Abs. 2 Befangenheit 8; Urteil vom 12. Februar 1998 - 1 StR 588/97, NJW 1998, 2458, 2459, in BGHSt 44, 26 insoweit nicht abgedruckt) führen.
  • BGH, 19.06.2008 - 3 StR 490/07

    Bestechung; Bestechlichkeit; Amtsträger ("sonstige Stelle"); Bestechlichkeit im

    Auszug aus BGH, 18.10.2012 - 3 StR 208/12
    Dieses Urteil hat der Senat - soweit es die beiden Angeklagten betraf - auf Revision der Staatsanwaltschaft durch Urteil vom 19. Juni 2008 (3 StR 490/07, BGHSt 52, 290) mit den Feststellungen aufgehoben, da das Landgericht die Amtsträgerschaft des Angeklagten P. rechtsfehlerhaft verneint hatte.
  • BGH, 22.09.2008 - 1 StR 323/08

    Beihilfe zu mehreren Taten der Steuerhinterziehung durch jeweils selbständige

    Auszug aus BGH, 18.10.2012 - 3 StR 208/12
    So wie ein zunächst berechtigtes Misstrauen eines Verfahrensbeteiligten gegen die Unbefangenheit eines Richters durch dessen ihm bekannt gemachte dienstliche Äußerung ausgeräumt werden kann mit dem Ergebnis, dass eine auf § 338 Nr. 3 StPO gestützte Rüge erfolglos bleibt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Dezember 2007 - 1 StR 301/07, NStZ 2008, 229; vom 22. September 2008 - 1 StR 323/08, NStZ 2009, 159, 160; vom 4. März 2009 - 1 StR 27/09, NStZ 2009, 701 und vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 287/10, StV 2011, 72), kann eine solche Stellungnahme dazu führen, dass einem schon durch frühere Einzelumstände genährten Misstrauen des Ablehnenden gegen den abgelehnten Richter die Berechtigung nicht mehr abzusprechen ist.
  • BGH, 04.03.1993 - 1 StR 895/92

    Ablehnung eines Richters wegen anderer als prozessbedingter Kontakte zu einem

    Auszug aus BGH, 18.10.2012 - 3 StR 208/12
    Im Übrigen begründen etwaige Spannungen zwischen einem Richter und einem bestimmten Staatsanwalt ebenso wenig ohne weiteres Misstrauen der Staatsanwaltschaft gegen die Unparteilichkeit des Richters wie Spannungen zwischen einem Richter und einem Verteidiger oder einem Sachverständigen zu berechtigtem Misstrauen des Angeklagten (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2005 - 2 StR 118/05, BGHR StPO § 24 Abs. 2 Befangenheit 15; vom 4. März 1993 - 1 StR 895/92, BGHR StPO § 24 Abs. 2 Befangenheit 8; Urteil vom 12. Februar 1998 - 1 StR 588/97, NJW 1998, 2458, 2459, in BGHSt 44, 26 insoweit nicht abgedruckt) führen.
  • BGH, 19.12.1997 - 2 StR 521/97

    Bestechung durch Zuwendungen an Bedienstete der Deutschen Gesellschaft für

    Auszug aus BGH, 18.10.2012 - 3 StR 208/12
    Da nach der Beweiswürdigung des Landgerichts jedenfalls der Angeklagte P. wusste, dass die Aufgabe der PGS und der PB DE der Ausbau des Schienennetzes war, es in diesem Aufgabenbereich keine Wettbewerber gab, die Aufträge der PB DE aufgrund öffentlicher Ausschreibungen erteilt wurden und das Geld für den Schienenausbau "vom Bund" kam, kann ein zumindest bedingter Vorsatz selbst dann in Betracht kommen, wenn dem Angeklagten die dahinter stehenden gesetzlichen und vertraglichen Grundlagen nicht im Einzelnen bekannt waren (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 1997 - 2 StR 521/97, NJW 1998, 1874, 1877).
  • BGH, 12.02.1998 - 1 StR 588/97

    Einheitliche Beschlussentscheidung bei Ablehnungsgesuch gegen mehrere Richter;

  • BGH, 14.01.2000 - 3 StR 106/99

    Unzulässige sachliche Änderung eines Urteils durch den Tatrichter nach Abschluß

  • BGH, 16.12.1969 - 5 StR 468/69

    Ablehnungsgesuch wegen Befangenheit der Richter im Strafverfahren - Verwerfung

  • BGH, 26.05.1970 - 1 StR 132/70

    Anforderungen der Verletzung des Verfahrensrechts und des sachlichen Rechts bei

  • BGH, 18.12.2007 - 1 StR 301/07

    Sukzessive Mittäterschaft beim Raub mit Todesfolge (Exzess; Vorsatz)

  • BGH, 06.03.2018 - 3 StR 559/17

    Ablehnung eines Schöffen wegen Besorgnis der Befangenheit (Sicht eines

    Diese war vielmehr geeignet, die Berechtigung des durch den Einwurf des Schöffen genährten Misstrauens des Ablehnenden zu vertiefen (vgl. BGH, Urteil vom 18. Oktober 2012 - 3 StR 208/12, wistra 2013, 155, 156).
  • OLG Oldenburg, 30.10.2020 - 1 Ws 362/20

    Ablehnung eines Vorsitzenden Richters wegen Besorgnis der Befangenheit;

    Diese Äußerung stellt auch nicht eine - die Besorgnis der Befangenheit regelmäßig nicht auslösende - spontane Reaktion auf das Verhalten eines Verfahrensbeteiligten dar (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.05.2009 - 2 BvR 247/09, juris Rn. 12; BGH, Urteil vom 02.03.2004 - 1 StR 574/03, NStZ-RR 2004, 208 ; Beschluss vom 21.12.2011 - 4 StR 404/11, NStZ 2012, 570; Urteil vom 18.10.2012 - 3 StR 208/12, juris Rn. 13; Beschluss vom 06.03.2018 - 3 StR 559/17, NJW 2018, 2578 ).

    So ergibt sich nicht zuletzt aus der - entgegen der Auffassung des Angeschuldigten BB sehr wohl zu berücksichtigenden (vgl. BGH, Urteil vom 02.03.2004 - 1 StR 574/03, NStZ-RR 2004, 208 ; Beschluss vom 04.03.2009 - 1 StR 27/09, NStZ 2009, 701 Tz. 5; Urteil vom 18.10.2012 - 3 StR 208/12, juris Rn. 19, insoweit in NStZ-RR 2013, 168 nicht abgedruckt; Urteil vom 28.02.2018 - 2 StR 234/16, NStZ-RR 2018, 186 ; Urteil vom 15.05.2018 - 1 StR 159/17, juris Rn. 66) - dienstlichen Stellungnahme des Vorsitzenden Richters am Landgericht (...) durchaus einen nachvollziehbaren Grund für diese Vorgehensweise, welcher einem möglichen Misstrauen die Grundlage zu entziehen geeignet ist: Der Vorsitzende hat in der Exhumierung der Betroffenen nicht nur einen "Eingriff in die Totenruhe" gesehen, sondern mit diesem Eingriff gedanklich auch eine "erhebliche emotionale Belastung" der Angehörigen der Verstorbenen verbunden.

    Auch die Art und Weise der Begründung von Zwischenentscheidungen vermag die Besorgnis der Befangenheit zu begründen (vgl. BGH, Beschluss vom 03.12.2015 - 1 StR 169/15, NStZ 2016, 357 ) - etwa dann, wenn das Gericht trotz unsicherer Beweisgrundlage seine Überzeugung von der Schuld des Angeklagten in so sicherer Form zum Ausdruck gebracht oder sich sonst auf ein bestimmtes Beweisergebnis endgültig festgelegt hat, dass aufgrund einer solchen Vorwegnahme des Verhandlungsergebnisses dem Angeklagten bei verständiger Würdigung Grund zu der Annahme gegeben wird, die befassten Richter seien befangen (vgl. BGH, Urteil vom 20.11.1961 - 2 StR 472/61, GA 1962, 282 ; Urteil vom 18.10.2012 - 3 StR 208/12, juris Rn. 17, insoweit in NStZ-RR 2013, 168 nicht abgedruckt; Beschluss vom 19.08.2014 - 3 StR 283/14, NStZ 2015, 46; Urteil vom 15.05.2018 - 1 StR 159/17, juris Rn. 68).

    Im Gegenteil: Die 5. Große Strafkammer hat bereits zu Beginn ihres Schreibens sowohl herausgestellt, dass es sich lediglich um eine vorläufige Bewertung handelt (vgl. BGH, Urteil vom 18.10.2012 - 3 StR 208/12, juris Rn. 17, insoweit in NStZ-RR 2013, 168 nicht abgedruckt), als auch betont, mit ihrer Einschätzung die Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens nicht vorwegnehmen zu wollen (vgl. BGH, Urteil vom 15.05.2018 - 1 StR 159/17, juris Rn. 68).

  • BGH, 08.05.2014 - 1 StR 726/13

    Besorgnis der Befangenheit (Vorbefassung des Richters mit dem

    c) Das aufgrund der Begründung der beiden Haftbefehle berechtigte Misstrauen der Angeklagten gegen die Unbefangenheit der abgelehnten Richter ist auch nicht - was möglich wäre (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Dezember 2007 - 1 StR 301/07, NStZ 2008, 229; vom 22. September 2008 - 1 StR 323/08, NStZ 2009, 159, 160; BGH, Urteil vom 18. Oktober 2012 - 3 StR 208/12, wistra 2013, 155, 156 mwN) - durch die dienstlichen Erklärungen der abgelehnten Richter ausgeräumt worden.

    Mit der den Angeklagten Dr. I. betreffenden Stellungnahme verstärkt die beisitzende Richterin diesen Eindruck sogar noch (vgl. zu der Möglichkeit einer solchen Wirkung der dienstlichen Stellungnahme BGH, Urteil vom 18. Oktober 2012 - 3 StR 208/12, wistra 2013, 155, 156).

  • BGH, 02.04.2020 - 1 StR 90/20

    Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit (Mitteilung einer Voreingenommenheit

    Bei einer solchen Verfahrenslage hätte es nahegelegen, eine dienstliche Stellungnahme der Schöffin einzuholen (§ 26 Abs. 3 StPO), mit welcher sie die durch ihr Schreiben ausgelösten Bedenken gegebenenfalls hätte ausräumen können (vgl. BGH, Urteil vom 18. Oktober 2012 - 3 StR 208/12 Rn. 19 mwN; Beschluss vom 13. Oktober 2005 - 5 StR 278/05 Rn. 10).
  • BGH, 29.08.2018 - 4 StR 138/18

    Besorgnis der Befangenheit (Spannungen zwischen Richter und Verteidiger

    Jedenfalls ist die Befangenheitsrüge unbegründet; das Revisionsgericht behandelt diese Rüge nach Beschwerdegesichtspunkten (vgl. dazu BGH, Urteil vom 18. Oktober 2012 - 3 StR 208/12; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 338 Rn. 27 mwN).

    Auch in der Gesamtschau liegt nach der tatsächlichen Würdigung des Senats (vgl. BGH, Urteil vom 18. Oktober 2012 - 3 StR 208/12) kein Grund vor, der vom Standpunkt eines vernünftigen Angeklagten die Besorgnis begründen könnte, der Vorsitzende nehme ihm gegenüber eine voreingenommene Haltung ein.

  • BGH, 22.02.2022 - StB 2/22

    Ablehnung des Antrags auf Verteidigerwechsel (sofortige Beschwerde;

    Ähnlich wie Spannungen zwischen Gericht und Verteidigern nicht regelmäßig die Besorgnis begründen, die Richter würden dem Angeklagten nicht mehr unbefangen gegenübertreten (vgl. BGH, Urteile vom 18. Oktober 2012 - 3 StR 208/12, wistra 2013, 155 Rn. 16 mwN; vom 28. Januar 1983 - 1 StR 820/81, juris Rn. 22), sind ihnen ohne zusätzliche Besonderheiten erst recht keine Auswirkungen auf das Verteidigerverhältnis zu entnehmen.
  • OLG Köln, 13.04.2015 - 5 U 129/14

    Abweisung der Arzthaftungsklage, da ärztliche Behandlungsfehler bei der

    Es ist für Personen, die in Ausübung ihres Berufes an Gerichtsverfahren teilnehmen, allgemein zu dem Verhältnis zwischen Spannungen im persönlichen Bereich einerseits und professioneller Tätigkeit in einem gerichtlichen Verfahren andererseits in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt, dass regelmäßig Belastungen auf persönlicher Ebene jedenfalls dann, wenn sie nicht den betroffenen Prozessbeteiligten selbst betreffen, nicht allgemein Rückschlüsse auf eine Voreingenommenheit in der Sache zulassen, sofern keine besonderen Umstände hinzutreten [vgl. hierzu etwa: BGH, Urteil vom 18. Oktober 2012, 3 StR 208/12, NStZ-RR 2013, 168, Juris-Rn. 16 m. w. N. - st. Rspr,; vgl. zu einer von der Interessenlage her vergleichbaren Konstellation auch etwa: BGH, Beschluss vom 31. März 2009, X ZR 29/07, IBR 2009, 683, Juris-Rn. 9].
  • OLG Hamburg, 12.09.2014 - 2-45/14

    Strafverfahren: Rechtswidrige Verwerfung eines Richterablehnungsgesuchs

    Auch unter Berücksichtigung der Besonderheit, dass nach Zurückweisung einer Ablehnung eines erkennenden Richters die Revision gegen dessen Urteil dann die in § 28 Abs. 2 Satz 2 StPO gemeinte "Anfechtung" des zurückweisenden Beschlusses ist und sachlich Beschwerderecht anwendbar wird, ist der Senat nicht gehalten, insoweit nachzuholen, was das Tatgericht im Ablehnungsverfahren aus Rechts- oder Tatsachenirrtum unterlassen hat (BGHSt 23, 203; 267; 25, 126; Meyer-Goßner /Schmidt § 338 Rn. 27; LR- Siolek § 26 Rn. 25; KK-Gericke § 338 Rn. 63; andererseits LR-Franke § 338 Rn. 64; offen gelassen BGH NStZ-RR 2013, 168).
  • BGH, 22.02.2022 - StB 3/22

    Ablehnung des Antrags auf Verteidigerwechsel (sofortige Beschwerde;

    Ähnlich wie Spannungen zwischen Gericht und Verteidigern nicht regelmäßig die Besorgnis begründen, die Richter würden dem Angeklagten nicht mehr unbefangen gegenübertreten (vgl. BGH, Urteile vom 18. Oktober 2012 - 3 StR 208/12, wistra 2013, 155 Rn. 16 mwN; vom 28. Januar 1983 - 1 StR 820/81, juris Rn. 22), sind ihnen ohne zusätzliche Besonderheiten erst recht keine Auswirkungen auf das Verteidigerverhältnis zu entnehmen.
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