Weitere Entscheidung unten: BGH, 02.05.2019

Rechtsprechung
   BGH, 19.02.2019 - 3 StR 210/18   

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https://dejure.org/2019,7213
BGH, 19.02.2019 - 3 StR 210/18 (https://dejure.org/2019,7213)
BGH, Entscheidung vom 19.02.2019 - 3 StR 210/18 (https://dejure.org/2019,7213)
BGH, Entscheidung vom 19. Februar 2019 - 3 StR 210/18 (https://dejure.org/2019,7213)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 33 Abs. 2 BtMG, § 74, 74a StGB, § 2 Abs. 1, Abs. 5 StGB, § 473 Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Rechtswidrige Anordnung der Einziehung von Betäubungsmitteln; Zuordnung der sichergestellten Betäubungsmittel zu einer der angeklagten Taten

  • rewis.io

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Einziehung der Betäubungsmittel nach altem Recht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 74 ; StGB § 74a
    Rechtswidrige Anordnung der Einziehung von Betäubungsmitteln; Zuordnung der sichergestellten Betäubungsmittel zu einer der angeklagten Taten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 155
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.07.2004 - 2 StR 209/04

    Verfall (Erlangen); erweiterter Verfall (tatrichterliche Überzeugung); Einziehung

    Auszug aus BGH, 19.02.2019 - 3 StR 210/18
    Voraussetzung der Einziehung gemäß § 33 Abs. 2 BtMG a. F., § 74, 74a StGB a. F. ist aber, dass die konkret einzuziehenden Betäubungsmittel Gegenstand einer von der Anklage umschriebenen und vom Gericht festgestellten Anknüpfungstat sind (Senat, Beschluss vom 25. April 2017 - 3 StR 81/17 - Rn 6; Senat NStZ-RR 2017, 220 mwN; BGH NStZ-RR 2004, 347, 348); dies gilt auch für den Fall der Sicherungseinziehung (Weber BtMG, 5. Auflage, § 33 Rn 301, 366, 416).
  • BGH, 25.04.2017 - 3 StR 81/17

    Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot bei der Ablehnung eines minder schweren

    Auszug aus BGH, 19.02.2019 - 3 StR 210/18
    Voraussetzung der Einziehung gemäß § 33 Abs. 2 BtMG a. F., § 74, 74a StGB a. F. ist aber, dass die konkret einzuziehenden Betäubungsmittel Gegenstand einer von der Anklage umschriebenen und vom Gericht festgestellten Anknüpfungstat sind (Senat, Beschluss vom 25. April 2017 - 3 StR 81/17 - Rn 6; Senat NStZ-RR 2017, 220 mwN; BGH NStZ-RR 2004, 347, 348); dies gilt auch für den Fall der Sicherungseinziehung (Weber BtMG, 5. Auflage, § 33 Rn 301, 366, 416).
  • BGH, 16.06.2020 - 2 StR 148/20

    Entscheidung über die Einziehung von Marihuana bei Einstellung des Verfahrens

    Da Voraussetzung für eine Einziehung nach § 33 Satz 1 BtMG i.V.m. § 74 Abs. 1 StGB aber ist, dass die konkret einzuziehenden Betäubungsmittel Gegenstand einer von der Anklage umschriebenen und vom Gericht festgestellten Anknüpfungstat sind, kommt vorliegend eine Einziehung nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Februar 2019 - 3 StR 210/18; s. auch BGH, Beschluss vom 7. Januar 2003 - 3 StR 421/02, NStZ 2003, 422, 423).
  • BGH, 23.10.2019 - 4 StR 538/18

    Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und

    Die Einziehung im subjektiven Verfahren setzt schließlich voraus, dass die Anküpfungstat, die durch die Verwendung des Tatmittels gefördert wurde oder gefördert werden sollte, Gegenstand der Anklage und vom Tatrichter festgestellt worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 1997 - 1 StR 217/97, aaO; vom 19. Juli 1996 - 2 StR 256/96, BGHR StGB § 74 Abs. 1 Tatmittel 6; vom 7. Februar 2017 - 3 StR 557/16, NStZ-RR 2017, 220; vom 19. Februar 2019 - 3 StR 210/18 Rn. 2).
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Rechtsprechung
   BGH, 02.05.2019 - 3 StR 210/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,17075
BGH, 02.05.2019 - 3 StR 210/18 (https://dejure.org/2019,17075)
BGH, Entscheidung vom 02.05.2019 - 3 StR 210/18 (https://dejure.org/2019,17075)
BGH, Entscheidung vom 02. Mai 2019 - 3 StR 210/18 (https://dejure.org/2019,17075)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 356a StPO; § 349 Abs. 2 StPO
    Unbegründetheit der Anhörungsrüge (keine Begründungspflicht für mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbare Entscheidungen; nachgeschobene Beanstandungen)

  • HRR Strafrecht

    § 356a StPO; § 349 Abs. 2 StPO
    Unbegründetheit der Anhörungsrüge (keine Begründungspflicht für mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbare Entscheidungen; nachgeschobene Beanstandungen)

  • openjur.de

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.01.2019 - 5 StR 619/18

    Geltendmachung einer Verletzung des Anspruchs auf Verletzung des rechtlichen

    Auszug aus BGH, 02.05.2019 - 3 StR 210/18
    Eine Mitteilung des Gerichts, warum es nachgeschobene Beanstandungen für unbegründet erachtet, ist nicht erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Januar 2019 - 5 StR 619/18, juris Rn. 3 mwN).
  • BGH, 29.03.2022 - 2 StR 195/21

    Zurückweisung der Anhörungsrüge als unbegründet

    Eine Mitteilung des Gerichts, warum es nachgeschobene Beanstandungen für unbegründet erachtet, ist nicht erforderlich (BGH, Beschluss vom 2. Mai 2019 - 3 StR 210/18 mwN).
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