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   BGH, 17.09.1986 - 3 StR 214/86   

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https://dejure.org/1986,4565
BGH, 17.09.1986 - 3 StR 214/86 (https://dejure.org/1986,4565)
BGH, Entscheidung vom 17.09.1986 - 3 StR 214/86 (https://dejure.org/1986,4565)
BGH, Entscheidung vom 17. September 1986 - 3 StR 214/86 (https://dejure.org/1986,4565)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung zwischen Betrug und Subventionsbetrug - Annahme eines Betrugsversuch mangels Versuchsstrafbarkeit eines Subventionsbetrugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LG Hamburg, 18.01.2021 - 608 Qs 18/20

    Falschangaben bei Antrag auf Corona-Soforthilfe: Betrug oder Subventionsbetrug?

    Insbesondere tritt der vorliegend ebenfalls in Betracht zu ziehende § 263 StGB hinter § 264 StGB zurück (BGH, Beschluss vom 17.09.1986 - 3 StR 214/86 Urteil vom 08.10.2014, 1 StR 114/14, BGHSt 60, 15; Fischer, aaO, Rz. 5, 54 zu § 54 StGB m.w.N.).
  • BGH, 11.11.1998 - 3 StR 101/98

    Begriff der Subvention; Subventionserhebliche Tatsache; Subventionsbetrug;

    Andernfalls entstünde mit der Privilegierung von im Subventionsbereich tätigen Betrügern eine in der Sache nicht gerechtfertigte und vom Gesetzgeber nicht gewollte Strafbarkeitslücke (vgl. BGHR StGB § 264 Abs. 1 Konkurrenzen 1).
  • BGH, 06.11.1990 - 1 StR 726/89

    Beihilfe zur Bestechung - Verletzung der Dienstpflichten eines Beamten -

    Damit kann er wegen versuchten Betruges bestraft werden, wenn - wie hier - dessen Voraussetzungen vorliegen (vgl. BGHR StGB § 264 Konkurrenzen 1; vgl. auch Dreher/Tröndle, StGB 44. Aufl. § 264 Rdn. 39).
  • BGH, 05.09.1989 - 1 StR 291/89

    Grundlage für die Aufklärungsrüge in einem Rechtsmittel - Qualifizierung von

    Davon, daß Ausfuhrerstattungen für Drittlandexporte nach den EWG-Marktordnungsvorschriften Subventionen im Sinne der Vorschrift sind, gehen Rechtsprechung (vgl. BGH JR 1981, 468; BGH wistra 1987, 23) und Schrifttum, wo Erstattungen nach EG-Recht als Beispiel für die Hauptform der Subvention - den verlorenen Zuschuß - angeführt werden (vgl. etwa Tiedemann in LK 10. Aufl. § 264 Rdn. 21, 24 und 26 m.w.Nachw.), ohne nähere Erörterung aus.
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