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   BGH, 27.09.1956 - 3 StR 217/56   

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BGH, 27.09.1956 - 3 StR 217/56 (https://dejure.org/1956,1265)
BGH, Entscheidung vom 27.09.1956 - 3 StR 217/56 (https://dejure.org/1956,1265)
BGH, Entscheidung vom 27. September 1956 - 3 StR 217/56 (https://dejure.org/1956,1265)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 9, 362
  • NJW 1956, 1807
  • MDR 1957, 52
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 15.12.1938 - 3 D 550/38

    1. Die Revision kann auf die Behauptung gestützt werden, der Tatrichter habe die

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  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Nur ein schuldhafter Irrtum über die Erforderlichkeit der Amtsausübung, Willkür oder Amtsmißbrauch machen die Handlung rechtswidrig (so zutreffend Werner in LK 8. Aufl. § 113 StGB Anm. V 3; vgl. weiter RGSt 61, 297, 298; 72, 305, 311; BGHSt 4, 161, 164; BGH Urt. v. 27. September 1956 - 3 StR 217/56 - und 3. Juni 1960 - 4 StR 164/60; Schönke/Schröder 13. Aufl. § 113 StGB Rn. 16; Schwarz/Dreher 29. Aufl. § 113 StGB Anm. 2 Aa).
  • BVerfG, 18.09.2018 - 2 BvR 745/18

    Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft und Anspruch auf rechtliches Gehör

    Bei einer Verletzung des Verfahrensrechts reicht es für die Feststellung des Beruhens aus, wenn die Entscheidung ohne den Verfahrensfehler möglicherweise anders ausgefallen wäre (vgl. BGHZ 27, 163 ; BGH, Urteil vom 26. April 1989 - I ZR 220/87 -, juris, Rn. 14; Heßler, in: Zöller, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 545 ZPO Rn. 1; Krüger, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Aufl. 2016, § 545 Rn. 14 für den Bereich des Zivilprozesses; Klose, in: BeckOK ArbR, 48. Ed. 1. Juni 2018, § 73 ArbGG Rn. 17 mit Verweis auf BAG, Urteil vom 23. Januar 1996 - 9 AZR 600/93 - für den Bereich des arbeitsgerichtlichen Verfahrens; vgl. BGHSt 1, 346 ; 8, 155 ; 9, 77 ; 9, 362 ; 14, 265 ; 20, 160 ; 21, 288 ; 22, 278 ; 27, 166 ; 28, 196 ; 31, 140 ; Franke, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2012, § 337 Rn. 179 f. für den Bereich des Strafprozesses; vgl. ferner BVerwGE 14, 342 ; Suerbaum, in: BeckOK VwGO, 45. Ed. 1. April 2018, § 137 Rn. 36; Neumann, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 137 Rn. 17 für das verwaltungsgerichtliche Verfahren; vgl. schließlich Ratschow, in: Gräber, FGO, 8. Aufl. 2015, § 118 Rn. 34 für das finanz- und Udsching, in: BeckOK SozR, 49. Ed. 1. Juni 2018, § 162 SGG Rn. 7 für das sozialgerichtliche Verfahren).
  • BVerfG, 19.10.1990 - 2 BvR 761/90

    Beugehaft bei wahrheitswidriger Erklärung, über die Beweisfrage nichts zu wissen

    Eine Aussageverweigerung kann auch gegeben sein, wenn ein Zeuge von vornherein lediglich erklärt, über den Anklagegegenstand oder die Beweisfrage nichts zu wissen und ohne weitere Erklärungen bleibt (vgl. BGHSt 9, 362 [364]).

    Unzulässig ist jedoch die Anordnung von Ordnungsmitteln oder Beugehaft, um den Zeugen zu einer wahrheitsgemäßen Aussage zu veranlassen (vgl. BGHSt 9, 362 f.; RGSt 73, 31 [33]).

  • OLG Köln, 21.10.1997 - 2 Ws 585/97
    Dabei ist auch zu beachten, daß der Zeuge C. nicht etwa von sich aus seine Zeugnispflicht als solche nicht erfüllen wollte (und der Erfüllung der Zeugnispflicht als solcher dient die Vorschrift des § 70 StPO, nicht etwa der Erzwingung wahrheitsgemäßer Aussagen; vgl. BGHSt 9, 362, 363), sondern, daß es ihm darum ging, sich in den Grenzen der eingeschränkten Aussagegenehmigung vom 14. August 1997 zu halten und damit seinen Verpflichtungen aus der förmlichen Verpflichtung vom 20. Mai 1996 zum Zwecke der Vermeidung einer eigenen Strafbarkeit nach § 353 b StGB zu genügen.
  • OLG Rostock, 06.01.2003 - I Ws 472/02
    Eine wahrheitsgemäße Aussage darf jedoch nicht durch die Anordnung von Ordnungsmitteln oder Beugehaft - auch nicht nach § 70 StPO - erzwungen werden (vgl. BVerfG, 2 BvR 761/90; BGH, 3 StR 217/56, BGHSt 9, 362f), weil als Mittel zur Herbeiführung einer wahrheitsgemäßen Aussage der Eideszwang bestimmt ist (BVerfG a.a.O.).
  • BGH, 10.11.1995 - StB 86/95
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  • BGH, 09.12.1966 - 4 StR 330/66

    Annahme mildernder Umstände im Straftatbestand des Widerstands gegen die

    Das kann er auch, wenn er sich erst nach Beginn der Zusammenrottung an ihr beteiligt oder vor ihrer Beendigung entfernt (vgl. auch Urt. des Bundesgerichtshofs vom 27. September 1956 - 3 StR 217/56).
  • BGH, 13.08.1968 - 5 StR 330/68

    Unterstellung behaupteter Tatsachen als wahr durch das Gericht - Belehrung einer

    Dieser Verfahrensfehler kann sich nicht zum Nachteil des Angeklagten ausgewirkt haben, Das Schwurgericht sagt zwar auf UA S. 19, daß sich die Feststellungen auch auf die Bekundung der Zeugin Ka. stützen, Das ist aber für sich allein nicht entscheidend (BGHSt 9, 362, 364) [BGH 27.09.1956 - 3 StR 217/56].
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