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   BGH, 27.06.2017 - 3 StR 218/17   

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https://dejure.org/2017,25355
BGH, 27.06.2017 - 3 StR 218/17 (https://dejure.org/2017,25355)
BGH, Entscheidung vom 27.06.2017 - 3 StR 218/17 (https://dejure.org/2017,25355)
BGH, Entscheidung vom 27. Juni 2017 - 3 StR 218/17 (https://dejure.org/2017,25355)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, § 27 StGB, § 46 Abs. 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Rechtsfehlerfrie Beweiswürdigung bei einer Beihilfe zur Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2; StGB § 27
    Rechtsfehlerfrie Beweiswürdigung bei einer Beihilfe zur Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.02.2008 - 5 StR 242/07

    Beihilfehandlungen nach Sicherstellung der Betäubungsmittel (sukzessive Beihilfe;

    Auszug aus BGH, 27.06.2017 - 3 StR 218/17
    Es kann dahinstehen, ob die Handlungen des Angeklagten nach der Sicherstellung der Betäubungsmittel als Beihilfe zum Handeltreiben zu werten sind (vgl. BGH, Urteil vom 7. Februar 2008 - 5 StR 242/07, NJW 2008, 1460; Beschluss vom 28. Mai 2008 - 1 StR 196/08, NJW 2008, 2276).
  • BGH, 28.05.2008 - 1 StR 196/08

    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln nach deren

    Auszug aus BGH, 27.06.2017 - 3 StR 218/17
    Es kann dahinstehen, ob die Handlungen des Angeklagten nach der Sicherstellung der Betäubungsmittel als Beihilfe zum Handeltreiben zu werten sind (vgl. BGH, Urteil vom 7. Februar 2008 - 5 StR 242/07, NJW 2008, 1460; Beschluss vom 28. Mai 2008 - 1 StR 196/08, NJW 2008, 2276).
  • BGH, 09.06.2005 - 3 StR 269/04

    Freispruch im Verfahren gegen Abdelghani Mzoudi rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 27.06.2017 - 3 StR 218/17
    Die Feststellung des Landgerichts, der Angeklagte habe die Einfuhr des Rauschgifts in die Bundesrepublik Deutschland dadurch unterstützt, dass er dem Mitangeklagten Z. vor Antritt von dessen Fahrt in die Niederlande den ersten Teil des Kurierlohnes in bar übergeben habe, wird durch eine nach revisionsrechtlichem Maßstab (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juni 2005 - 3 StR 269/04, NJW 2005, 2322, 2326) rechtsfehlerfreie Beweiswürdigung getragen.
  • BGH, 04.01.2023 - 5 StR 390/22

    Täterschaft und Beihilfe beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln trotz erfolgter

    Soweit dies entgegenstehen könnte, hält er an dieser Rechtsprechung, der sich kein anderer Senat des Bundesgerichtshofs in entscheidungserheblicher Weise angeschlossen hat (vgl. - nicht tragend - BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2019 - 1 StR 411/19; offengelassen von BGH, Beschluss vom 27. Juni 2017 - 3 StR 218/17), nicht fest.
  • BGH, 10.10.2019 - 1 StR 411/19

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit)

    Die Verurteilung des Angeklagten kann danach keinen Bestand haben, ohne dass es noch darauf ankäme, ob das Verhalten des Angeklagten - hiergegen bestehen erhebliche Bedenken - nach Sicherstellung der Betäubungsmittel überhaupt noch als vollendete Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln zu werten sein kann (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 7. Februar 2008 - 5 StR 242/07 Rn. 12 ff.; aA Beschlüsse vom 28. Mai 2008 - 1 StR 196/08 und vom 9. Juli 1996 - 1 StR 728/95 Rn. 12 mwN; offengelassen im Beschluss vom 27. Juni 2017 - 3 StR 218/17).
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