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   BGH, 24.06.1998 - 3 StR 219/98   

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BGH, 24.06.1998 - 3 StR 219/98 (https://dejure.org/1998,7788)
BGH, Entscheidung vom 24.06.1998 - 3 StR 219/98 (https://dejure.org/1998,7788)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 1998 - 3 StR 219/98 (https://dejure.org/1998,7788)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.12.1986 - 1 StR 596/86

    Aufhebung eines Urteils wegen fehlender Erörterung des Mordmerkmals - Mord in der

    Auszug aus BGH, 24.06.1998 - 3 StR 219/98
    Der in diesem Mordmerkmal zum Ausdruck kommende höhere Unrechtsgehalt des Täterverhaltens liegt darin, daß der Mörder sein Opfer in einer hilflosen Lage überrascht und dadurch hindert, dem Anschlag auf sein Leben zu begegnen oder ihn wenigstens zu erschweren (BGHSt 32, 382, 384 [BGH 04.07.1984 - 3 StR 199/84]; BGHR StGB § 211 II Heimtücke 2, 3 und 25).

    Arglos kann das Opfer auch dann sein, wenn der Täter ihm zwar offen feindselig entgegentritt, die Zeitspanne zwischen dem Erkennen der Gefahr und dem unmittelbaren Angriff aber so kurz ist, daß keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff irgendwie zu begegnen (BGHR StGB § 211 II Heimtücke 3, 15, 16).

  • BGH, 04.06.1991 - 5 StR 122/91

    Beurteilung des Gewichts anderer seelischer Abartigkeit - "schizotype

    Auszug aus BGH, 24.06.1998 - 3 StR 219/98
    Arglos kann das Opfer auch dann sein, wenn der Täter ihm zwar offen feindselig entgegentritt, die Zeitspanne zwischen dem Erkennen der Gefahr und dem unmittelbaren Angriff aber so kurz ist, daß keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff irgendwie zu begegnen (BGHR StGB § 211 II Heimtücke 3, 15, 16).
  • BGH, 04.07.1984 - 3 StR 199/84

    Zeitpunkt der Arglosigkeit

    Auszug aus BGH, 24.06.1998 - 3 StR 219/98
    Der in diesem Mordmerkmal zum Ausdruck kommende höhere Unrechtsgehalt des Täterverhaltens liegt darin, daß der Mörder sein Opfer in einer hilflosen Lage überrascht und dadurch hindert, dem Anschlag auf sein Leben zu begegnen oder ihn wenigstens zu erschweren (BGHSt 32, 382, 384 [BGH 04.07.1984 - 3 StR 199/84]; BGHR StGB § 211 II Heimtücke 2, 3 und 25).
  • BGH, 06.01.1998 - 5 StR 446/97

    Aufhebung des Maßregelausspruchs - Maßregelvollzug bei heteroller Pädophilie -

    Auszug aus BGH, 24.06.1998 - 3 StR 219/98
    Fall ausgewirkt hat, erneut zu prüfen (vgl. BGHR StGB § 21 Seelische Abartigkeit 32).
  • BGH, 15.05.1997 - 4 StR 118/97

    Revision wegen Verletzung sachlichen Rechts - Mordmerkmal der "Heimtücke" -

    Auszug aus BGH, 24.06.1998 - 3 StR 219/98
    Der in diesem Mordmerkmal zum Ausdruck kommende höhere Unrechtsgehalt des Täterverhaltens liegt darin, daß der Mörder sein Opfer in einer hilflosen Lage überrascht und dadurch hindert, dem Anschlag auf sein Leben zu begegnen oder ihn wenigstens zu erschweren (BGHSt 32, 382, 384 [BGH 04.07.1984 - 3 StR 199/84]; BGHR StGB § 211 II Heimtücke 2, 3 und 25).
  • BGH, 26.11.1986 - 3 StR 372/86

    Tatbestandsmerkmal der Heimtücke - Arglosigkeit des Tatopfers - Vorsatz

    Auszug aus BGH, 24.06.1998 - 3 StR 219/98
    Der in diesem Mordmerkmal zum Ausdruck kommende höhere Unrechtsgehalt des Täterverhaltens liegt darin, daß der Mörder sein Opfer in einer hilflosen Lage überrascht und dadurch hindert, dem Anschlag auf sein Leben zu begegnen oder ihn wenigstens zu erschweren (BGHSt 32, 382, 384 [BGH 04.07.1984 - 3 StR 199/84]; BGHR StGB § 211 II Heimtücke 2, 3 und 25).
  • BGH, 15.12.1992 - 1 StR 699/92

    Mord - Arglosigkeit - Heimtücke

    Auszug aus BGH, 24.06.1998 - 3 StR 219/98
    Arglos kann das Opfer auch dann sein, wenn der Täter ihm zwar offen feindselig entgegentritt, die Zeitspanne zwischen dem Erkennen der Gefahr und dem unmittelbaren Angriff aber so kurz ist, daß keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff irgendwie zu begegnen (BGHR StGB § 211 II Heimtücke 3, 15, 16).
  • BGH, 10.01.2006 - 5 StR 341/05

    Mord (Heimtücke; niedrige Beweggründe bei Blutrache und vorheriger Tötung eines

    bb) Eine Tötung aus dem Motiv der "Blutrache" ist in aller Regel deshalb als besonders verwerflich und sozial rücksichtslos anzusehen, weil sich der Täter dabei seiner persönlichen Ehre und der Familienehre wegen gleichsam als Vollstrecker eines von ihm und seiner Familie gefällten Todesurteils über die Rechtsordnung und einen anderen Menschen erhebt (BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 29; Nehm in Festschrift für Albin Eser 2005 S. 419, 422 ff.; vgl. zu Tötungen aus "Blutrache" auch BGH, Urt. vom 28. August 1979 - 1 StR 282/79; BGH, StV 1998, 130; BGH, Urt. vom 24. Juni 1998 - 3 StR 219/98; BGH, Beschl. vom 23. März 2004 - 4 StR 466/03 und 9/04).

    Es ist also danach zu differenzieren, ob der Angeklagte tatsächlich allein aus einem ersichtlich nicht billigenswerten Motiv der "Blutrache", und damit aus niedrigen Beweggründen, oder aus einer besonderen Belastungssituation infolge des Verlustes seiner wesentlichen Bezugsperson bzw. aus ähnlichen, nicht per se niedrigen Motiven heraus gehandelt hat (vgl. BGH, Urt. vom 24. Juni 1998 - 3 StR 219/98).

  • LG Dortmund, 07.07.2003 - 14 (Schw) C 1/02
    in einer Entscheidung vom 24.06.1998 -3 StR 219/98.
  • LG Limburg, 23.07.2020 - 2 Ks 2 Js 56529/19
    Es ist danach zu differenzieren, ob der Angeklagte tatsächlich allein aus einem ersichtlich nicht billigenswerten Motiv der "Blutrache", und damit aus niedrigen Beweggründen, oder aus einer besonderen Belastungssituation infolge des Verlustes seiner wesentlichen Bezugsperson bzw. aus ähnlichen, nicht per se niedrigen Motiven heraus gehandelt hat (vgl. BGH, Urt. vom 24. Juni 1998 - 3 StR 219/98).
  • LG Limburg, 23.07.1920 - 2 Ks
    Es ist danach zu differenzieren, ob der Angeklagte tatsächlich allein aus einem ersichtlich nicht billigenswerten Motiv der "Blutrache", und damit aus niedrigen Beweggründen, oder aus einer besonderen Belastungssituation infolge des Verlustes seiner wesentlichen Bezugsperson bzw. aus ähnlichen, nicht per se niedrigen Motiven heraus gehandelt hat (vgl. BGH, Urt. vom 24. Juni 1998 - 3 StR 219/98).
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