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   BGH, 17.02.1984 - 3 StR 22/84   

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https://dejure.org/1984,4182
BGH, 17.02.1984 - 3 StR 22/84 (https://dejure.org/1984,4182)
BGH, Entscheidung vom 17.02.1984 - 3 StR 22/84 (https://dejure.org/1984,4182)
BGH, Entscheidung vom 17. Februar 1984 - 3 StR 22/84 (https://dejure.org/1984,4182)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis der Darlegung der Auswirkungen sowohl einer hirnorganischen Schädigung als auch des langjährigen Alkoholmißbrauchs auf die Schuldfähigkeit des Angeklagten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1984, 419
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.02.1960 - 2 StR 640/59

    Wirkung einer voneinander abweichenden rechtlichen Beurteilung einer Rauschtat

    Auszug aus BGH, 17.02.1984 - 3 StR 22/84
    Es kommt aber für die Beurteilung der Schuldfähigkeit darauf an, ob der Täter gerade der konkreten Tat Unrechtseinsicht und Hemmungsvermögen entgegenzusetzen vermag (vgl. BGHSt 14, 114, 116 [BGH 03.02.1960 - 2 StR 640/59]; Lange in LK 10. Aufl. § 21 Rdn. 50, 66; Dreher/Tröndle, StGB 41. Aufl. § 20 Rdn. 6).
  • BGH, 20.03.1981 - I ZR 12/79

    Sittenwidrigkeit eines Handelsvertretervertrages wegen zu geringer

    Auszug aus BGH, 17.02.1984 - 3 StR 22/84
    In Fällen, in denen der Maßregelausspruch von einem Rechtsfehler, der zur Aufhebung des Strafausspruchs führte, nicht betroffen war, hat der Bundesgerichtshof ihn - auch im Hinblick auf den Gesichtspunkt der Prozeßwirtschaftlichkeit - schon bisher aufrechterhalten (Beschluß vom 4. August 1982 - 3 StR 206/82 - bei Holtz MDR 1982, 971, 972 [BGH 20.03.1981 - I ZR 12/79] m.w.Nachw. = NStZ 1982, 483).
  • BGH, 04.08.1982 - 3 StR 206/82

    Auswirkungen abnormer Persönlichkeitstruktur auf Strafzumessung - Begehung eines

    Auszug aus BGH, 17.02.1984 - 3 StR 22/84
    In Fällen, in denen der Maßregelausspruch von einem Rechtsfehler, der zur Aufhebung des Strafausspruchs führte, nicht betroffen war, hat der Bundesgerichtshof ihn - auch im Hinblick auf den Gesichtspunkt der Prozeßwirtschaftlichkeit - schon bisher aufrechterhalten (Beschluß vom 4. August 1982 - 3 StR 206/82 - bei Holtz MDR 1982, 971, 972 [BGH 20.03.1981 - I ZR 12/79] m.w.Nachw. = NStZ 1982, 483).
  • BGH, 13.05.1983 - 3 StR 22/83

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen oder verminderter Schuldfähigkeit -

    Auszug aus BGH, 17.02.1984 - 3 StR 22/84
    Diese Annahme drängt zu der Prüfung, ob bei dem Angeklagten eine "schwere andere seelische Abartigkeit" i.S. der §§ 20, 21 StGB vorliegt, also ein nicht krankhafter Zustand, der - immer bezogen auf die konkret zu beurteilende Tat - in seiner Wirkung auf die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit einer krankhaften seelischen Störung gleichkommt [vgl. BGH bei Holtz MDR 1979, 105 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; BGH, Beschluß vom 13. Mai 1983 - 3 StR 22/83 (S)].
  • BGH, 27.07.1983 - 3 StR 239/83

    Verurteilung wegen Vollrausches - Anforderungen an Feststellungen zur

    Auszug aus BGH, 17.02.1984 - 3 StR 22/84
    Ohneeingehende Erörterung dieser Frage im Urteil kann der Senat nicht prüfen, ob die Strafkammer die - volle - Schuldfähigkeit des Angeklagten ihrer Entscheidung ohne Rechtsfehler zugrundegelegt hat (vgl. BGH, Urteil vom 27. Juli 1983 - 3 StR 239/83).
  • BGH, 15.04.2014 - 3 StR 48/14

    Regelmäßig keine Teilbarkeit der Schuldfähigkeitsbeurteilung bei mehreren durch

    Für die Schuldfähigkeitsbeurteilung kommt es darauf an, ob der Täter aufgrund einer bestimmten psychischen Verfassung in der Lage war, einer konkreten Tat Unrechtseinsicht und Hemmungsvermögen entgegenzusetzen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Februar 1984 - 3 StR 22/84, StV 1984, 419, 420 mwN).
  • BGH, 02.08.2011 - 3 StR 199/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Schuldunfähigkeit; erheblich

    Es kommt für die Schuldfähigkeitsbeurteilung darauf an, ob der Täter aufgrund einer bestimmten psychischen Verfassung in der Lage war, einer konkreten Tat Unrechtseinsicht und Hemmungsvermögen entgegenzusetzen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Februar 1984 - 3 StR 22/84, StV 1984, 419 mwN).
  • BGH, 26.06.1996 - 2 StR 244/96

    Strafrechtliche Verantwortungsfähigkeit bei einer "dissozialen

    Es hätte deshalb Veranlassung bestanden zu prüfen, ob der Angeklagte von einem derart starken Drang zum Alkohol beherrscht war, daß seine Fähigkeit, der Versuchung zu übermäßigem Genuß alkoholischer Getränke zu widerstehen, im Sinne des § 21 StGB erheblich vermindert war (vgl. BGHR StGB § 323 a Abs. 1 Sichberauschen 1; BGH StV 1984, 154; 1984, 419; BGH bei Holtz MDR 1986, 441; BGH bei Theune NStZ 1986, 154).
  • BGH, 06.03.1992 - 2 StR 619/91

    Annahme des Verdeckungsmordes, wenn sich bereits die zu verdeckende Tat gegen das

    Bei ihrer Auseinandersetzung mit diesen beiden Gutachten (UA S. 42-44) ist die Strafkammer zutreffend davon ausgegangen, daß auch bei tateinheitlich verwirklichten Tatbeständen die Frage der Schuldfähigkeit für jeden Rechtsverstoß gesondert zu prüfen ist (vgl. BGHSt 14, 114, 116 [BGH 03.02.1960 - 2 StR 640/59]; BGH StV 1984, 419; NStZ 1990, 231; Lenckner in Schönke/Schröder StGB 24. Aufl. § 20 Rdn. 31; Dreher/Tröndle StGB 45. Aufl. § 20 Rdn. 3 a).
  • BGH, 18.04.1991 - 1 StR 100/91

    Einfluß einer zu hoch angesetzten Blutalkoholkonzentration auf die Entscheidung

    Wenn die Strafkammer nicht die Überzeugung gewonnen hat, der Angeklagte habe sich schuldhaft in einen Rauschzustand versetzt, und wenn sie deshalb auch ein Vergehen nach § 323 a StGB nicht als erwiesen ansieht (vgl. BGH StV 1984, 419 sowie BGHR StGB § 323 a Abs. 1 Sichberauschen 1 m. w. Nachw.), so weist dies keinen Rechtsfehler auf.
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