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BGH, 03.07.2012 - 3 StR 221/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 400 Abs. 1 StPO.
Revision des Nebenklägers (notwendiger Inhalt des Revisionsantrags) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verwerfung einer Revision als unzulässig
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 400 Abs. 1
Verwerfung einer Revision als unzulässig - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Kurz und zackig, Verwerfung der Nebenklägerrevision
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 22.05.2000 - 5 StR 129/00
Unzulässiges Rechtsmittel der Nebenklage; Gesetzesverletzung
Auszug aus BGH, 03.07.2012 - 3 StR 221/12
Deshalb bedarf seine Revision eines genauen Antrages oder einer Begründung, die deutlich macht, dass er eine Änderung des Schuldspruchs hinsichtlich eines Nebenklagedelikts verfolgt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 22. Mai 2000 - 5 StR 129/00, BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 10).
- BGH, 08.12.2015 - 3 StR 445/15
Unzulässigkeit der mit der nicht ausgeführten Formalrüge und der in allgemeiner …
Deshalb bedarf seine Revision eines genauen Antrages oder einer Begründung, die deutlich macht, dass er eine Änderung des Schuldspruchs hinsichtlich eines Nebenklagedelikts verfolgt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 3. Juli 2012 - 3 StR 221/12 mwN).