Rechtsprechung
   BGH, 13.09.1995 - 3 StR 221/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,1869
BGH, 13.09.1995 - 3 StR 221/95 (https://dejure.org/1995,1869)
BGH, Entscheidung vom 13.09.1995 - 3 StR 221/95 (https://dejure.org/1995,1869)
BGH, Entscheidung vom 13. September 1995 - 3 StR 221/95 (https://dejure.org/1995,1869)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,1869) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Natürliche Handlungseinheit - Höchstpersönliche Rechtsgüter - Tötung zweier Kinder - Strafschärfung - Alter des Tötungsopfers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 52, § 212, § 46

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 129
  • StV 1996, 148 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 25.11.1992 - 3 StR 520/92

    Nichtdurchführbarkeit der Tat auf Grund der Hilferufe der überfallenen

    Auszug aus BGH, 13.09.1995 - 3 StR 221/95
    Nach der Rechtsprechung liegt natürliche Handlungseinheit vor, wenn mehrere, im wesentlichen gleichartige Handlungen von einem einheitlichen Willen getragen werden und aufgrund ihres engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhangs so miteinander verbunden sind, daß sich das gesamte Tätigwerden auch für einen Dritten als einheitliches Geschehen darstellt (BGHSt 4, 219, 220; 10, 230, 231; BGH NStZ 1993, 234).
  • BGH, 25.03.1952 - 1 StR 786/51

    Anforderungen an die tateinheitliche Begehung einer Straftat - Zusammenfassen

    Auszug aus BGH, 13.09.1995 - 3 StR 221/95
    Greift daher der Täter einzelne Menschen nacheinander an, um jeden von ihnen in seiner Individualität zu vernichten, so besteht sowohl bei natürlicher als auch bei rechtsethisch wertender Betrachtungsweise selbst bei einheitlichem Tatentschluß und engem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang regelmäßig kein Anlaß, diese Vorgänge rechtlich als eine Tat zusammenzufassen (BGHSt 2, 246; 16, 397; BGH NStZ 1984, 311; BGH bei Holtz MDR 1995, 880; BGH StV 1981, 396 m.w.N.; Jähnke LK StGB 10. Aufl. § 212 Rdn. 38).
  • BGH, 24.11.1983 - 4 StR 551/83

    Strafzumessung - Verminderte Schuldfähigkeit - Totschlag - Willensbestätigungen -

    Auszug aus BGH, 13.09.1995 - 3 StR 221/95
    Greift daher der Täter einzelne Menschen nacheinander an, um jeden von ihnen in seiner Individualität zu vernichten, so besteht sowohl bei natürlicher als auch bei rechtsethisch wertender Betrachtungsweise selbst bei einheitlichem Tatentschluß und engem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang regelmäßig kein Anlaß, diese Vorgänge rechtlich als eine Tat zusammenzufassen (BGHSt 2, 246; 16, 397; BGH NStZ 1984, 311; BGH bei Holtz MDR 1995, 880; BGH StV 1981, 396 m.w.N.; Jähnke LK StGB 10. Aufl. § 212 Rdn. 38).
  • BGH, 23.01.1957 - 2 StR 565/56

    Einheitliche Handlung im natürlichen Sinn durch die gesamte auf Diebstahl

    Auszug aus BGH, 13.09.1995 - 3 StR 221/95
    Nach der Rechtsprechung liegt natürliche Handlungseinheit vor, wenn mehrere, im wesentlichen gleichartige Handlungen von einem einheitlichen Willen getragen werden und aufgrund ihres engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhangs so miteinander verbunden sind, daß sich das gesamte Tätigwerden auch für einen Dritten als einheitliches Geschehen darstellt (BGHSt 4, 219, 220; 10, 230, 231; BGH NStZ 1993, 234).
  • BayObLG, 25.04.1973 - RReg. 5 St 45/73
    Auszug aus BGH, 13.09.1995 - 3 StR 221/95
    Das Alter der Opfer durfte der Angeklagten aber nicht angelastet werden, weil der strafrechtliche Schutz des Lebens Wertabstufungen grundsätzlich nicht zuläßt (vgl. BGH, Beschluß vom 11. August 1995 - 2 StR 362/95;Urteil vom 15. Februar 1984 - 2 StR 347/83; BayObLG NJW 1974, 250 [BayObLG 25.04.1973 - 5 RReg St 45/73] m. Anm. Schroeder; Dreher/Tröndle, StGB 47. Aufl. § 46 Rdn. 33).
  • BGH, 15.02.1984 - 2 StR 347/83

    Anforderungen an die Strafzumessungserwägungen bei hoher Ausschöpfung des

    Auszug aus BGH, 13.09.1995 - 3 StR 221/95
    Das Alter der Opfer durfte der Angeklagten aber nicht angelastet werden, weil der strafrechtliche Schutz des Lebens Wertabstufungen grundsätzlich nicht zuläßt (vgl. BGH, Beschluß vom 11. August 1995 - 2 StR 362/95;Urteil vom 15. Februar 1984 - 2 StR 347/83; BayObLG NJW 1974, 250 [BayObLG 25.04.1973 - 5 RReg St 45/73] m. Anm. Schroeder; Dreher/Tröndle, StGB 47. Aufl. § 46 Rdn. 33).
  • BGH, 16.01.1962 - 1 StR 524/61
    Auszug aus BGH, 13.09.1995 - 3 StR 221/95
    Greift daher der Täter einzelne Menschen nacheinander an, um jeden von ihnen in seiner Individualität zu vernichten, so besteht sowohl bei natürlicher als auch bei rechtsethisch wertender Betrachtungsweise selbst bei einheitlichem Tatentschluß und engem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang regelmäßig kein Anlaß, diese Vorgänge rechtlich als eine Tat zusammenzufassen (BGHSt 2, 246; 16, 397; BGH NStZ 1984, 311; BGH bei Holtz MDR 1995, 880; BGH StV 1981, 396 m.w.N.; Jähnke LK StGB 10. Aufl. § 212 Rdn. 38).
  • BGH, 21.07.1987 - 1 StR 260/87

    Berücksichtigung strafschärfender und strafmildernder Umstände bei einem

    Auszug aus BGH, 13.09.1995 - 3 StR 221/95
    Zu Recht hat die Strafkammer daher wertend gewürdigt, daß sich die Angeklagte nicht unvermittelt mit einer auswegslos scheinenden Situation konfrontiert sah, und nicht unvorbereitet in die hier zu beurteilende Situation geriet (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 6).
  • BGH, 18.12.1984 - 1 StR 596/84

    Natürliche Handlungseinheit bei Abgabe mehrerer Schüsse

    Auszug aus BGH, 13.09.1995 - 3 StR 221/95
    Grundsätzlich können diese Voraussetzungen auch dann gegeben sein, wenn sich die Angriffe des Täters gegen höchstpersönliche Rechtsgüter verschiedener Personen richten (BGH NJW 1985, 1565; BGH NStZ 1985, 217; BGHR StGB vor § 1 natürliche Handlungseinheit, Entschluß einheitlicher 9).
  • BGH, 11.08.1995 - 2 StR 362/95

    Strafschärfungsgrund - Beseitigung von Tatspuren - Entziehung der Strafverfolgung

    Auszug aus BGH, 13.09.1995 - 3 StR 221/95
    Das Alter der Opfer durfte der Angeklagten aber nicht angelastet werden, weil der strafrechtliche Schutz des Lebens Wertabstufungen grundsätzlich nicht zuläßt (vgl. BGH, Beschluß vom 11. August 1995 - 2 StR 362/95;Urteil vom 15. Februar 1984 - 2 StR 347/83; BayObLG NJW 1974, 250 [BayObLG 25.04.1973 - 5 RReg St 45/73] m. Anm. Schroeder; Dreher/Tröndle, StGB 47. Aufl. § 46 Rdn. 33).
  • BGH, 27.03.1953 - 2 StR 801/52

    Verkaufsbude II - § 52 StGB, natürliche Handlungseinheit: enger

  • BGH, 29.11.1984 - 4 StR 661/84

    Verurteilung wegen eines versuchten und eines vollendeten Diebstahls - Verbindung

  • BGH, 26.03.1981 - 4 StR 58/81

    Rücktritt vom Versuch des Totschlags - Tatmehrheit bei mehreren Tötungsdelikten -

  • BGH, 01.08.2018 - 3 StR 651/17

    Unbeachtlichkeit des error in persona für den Mittäter (Identifizierung des

    Etwas anderes kann ausnahmsweise dann gelten, wenn eine Aufspaltung in Einzeltaten wegen eines außergewöhnlich engen zeitlichen und situativen Zusammenhangs, etwa bei Messerstichen innerhalb weniger Sekunden oder bei einem gegen eine aus der Sicht des Täters nicht individualisierte Personenmehrheit gerichteten Angriff, willkürlich und gekünstelt erschiene (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Februar 2016 - 2 StR 391/15, BGHR StGB § 1 Entschluss, 37 38 einheitlicher 1 mwN; Urteil vom 13. September 1995 - 3 StR 221/95, BGHR StGB vor § 1/natürliche Handlungseinheit Entschluss, einheitlicher 11).
  • BGH, 13.11.1998 - StB 12/98

    Zeugnisverweigerungsrecht des Zeugen bei Beteiligungsverdacht auch bei möglichem

    Bei Verletzung höchstpersönlicher Rechtsgüter kann selbst bei Vorliegen eines engen örtlichen, zeitlichen und situativen Zusammenhangs Tatmehrheit im materiellrechtlichen Sinne anzunehmen sein, da höchstpersönliche Rechtsgüter verschiedener Personen nur ausnahmsweise einer additiven Betrachtungsweise, wie sie der natürlichen Handlungseinheit zugrundeliegt, zugänglich sind (BGH StV 1994, 537, 538; BGH MDR 1995, 880; BGH NStZ 1996, 129; vgl. auch BGH, Urteil vom 20. Dezember 1995 - 2 StR 113/95; BGH, Urteil vom 4. März 1956 - 5 StR 434/55).
  • BGH, 18.12.2002 - 2 StR 149/02

    Tateinheit (Verletzung höchstpersönlicher Rechtsgüter; Tatmehrheit;

    b) Zutreffend ist der Ausgangspunkt des Landgerichts, daß sich die Verletzung höchstpersönlicher Rechtsgüter, namentlich von Leben und körperlicher Integrität, in der Regel auch dann als Mehrheit selbständiger Taten darstellt, wenn die Angriffe zeitnah aufeinander folgen oder auf derselben Motivation des Täters beruhen (vgl. BGHSt 16, 397, 398; BGH NStZ 1984, 311; 1996, 129; Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. vor § 52 Rdn. 2 c m.w.N.).
  • BGH, 16.04.2019 - 3 StR 48/19

    Konkurrenzverhältnisse bei höchstpersönlichen Rechtsgütern verschiedener Personen

    Etwas anderes kann ausnahmsweise dann gelten, wenn eine Aufspaltung in Einzeltaten wegen eines außergewöhnlich engen zeitlichen und situativen Zusammenhangs, etwa bei Messerstichen innerhalb weniger Sekunden oder bei einem gegen eine aus der Sicht des Täters nicht individualisierte Personenmehrheit gerichteten Angriff, willkürlich und gekünstelt erschiene (vgl. BGH, Urteil vom 13. September 1995 - 3 StR 221/95, BGHR StGB § 1 Entschluss, einheitlicher 11; Beschluss vom 10. Februar 2016 - 2 StR 391/15, BGHR StGB § 1 Entschluss, einheitlicher 1; Urteil vom 1. August 2018 - 3 StR 651/17, juris Rn. 38).
  • BGH, 03.11.2020 - 4 StR 341/20

    Grundsätze der Strafzumessung (unterschiedliche rechtliche Beurteilung des

    Greift daher der Täter einzelne Menschen nacheinander an, um jeden von ihnen in seiner Individualität zu vernichten, so besteht sowohl bei natürlicher als auch bei rechtsethisch wertender Betrachtungsweise selbst bei einheitlichem Tatentschluss und engem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang regelmäßig kein Anlass, diese Vorgänge rechtlich als eine Tat zusammenzufassen (st. Rspr., etwa BGHSt 2, 246; 16, 397; BGH, NStZ 1996, 129, NStZ-RR 1998, 233 jew. m.w.N.).
  • BGH, 22.10.1997 - 3 StR 419/97

    Urteil gegen Autobahnschützen rechtskräftig

    Insbesondere dann, wenn ein Täter einzelne Menschen nacheinander angreift, um jeden von ihnen in seiner Individualität zu vernichten, besteht regelmäßig kein Anlaß, diese Vorgänge rechtlich als eine Tat zusammenzufassen (BGH NStZ 1984, 311 und 1996, 129; BGH StV 1994, 537, 538; BGH bei Holtz MDR 1995, 880).
  • BGH, 24.03.1998 - 4 StR 663/97

    Gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung - Beteiligung an einer Schlägerei

    Greift daher der Täter einzelne Menschen nacheinander an, um jeden von ihnen in seiner Individualität zu vernichten, so besteht sowohl bei natürlicher als auch bei rechtsethisch wertender Betrachtungsweise selbst bei einheitlichem Tatentschluß und engem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang regelmäßig kein Anlaß, diese Vorgänge rechtlich als eine Tat zusammenzufassen (BGHSt 2, 246; 16, 397; BGH, Urteil vom 13. September 1995 - 3 StR 221/95 - m.w.N.).
  • OLG Oldenburg, 18.01.2019 - 1 Ss 217/18

    Schuhe als gefährliches Werkzeug bei Körperverletzung

    Es handelt sich bei den beiden Opfern um individuelle Rechtsgutträger, so dass bereits aufgrund der Verletzung höchstpersönlicher Rechtsgüter die Annahme einer natürlichen Handlungseinheit nicht naheliegt (vgl. BGH, Urteil vom 13.9.1995, 3 StR 221/95, juris, Rd. 4).
  • BGH, 26.04.2017 - 5 StR 90/17

    Schwere Körperverletzung gegenüber einem knapp neun Monate alten Kind

    Darin liegt - anders als die Revision meint - keine unzulässige Wertabstufung menschlichen Lebens (dazu BGH, Urteil vom 13. September 1995 - 3 StR 221/95, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Totschlag 1; LKStGB/Theune, 12. Aufl., § 46 Rn. 148, jeweils mwN) bzw. der körperlichen Unversehrtheit.
  • BGH, 07.01.1997 - 4 StR 605/96

    Aufhebung eines Strafausspruchs in der Revision - Zeitlich begrenzte

    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, daß die strafschärfende Erwägung, der Angeklagte habe "eine 26-jährige Frau" getötet, "die noch einen großen Teil ihres Lebens vor sich hatte" (UA 28), rechtsfehlerhaft ist, weil der strafrechtliche Schutz des Lebens Wertabstufungen grundsätzlich nicht zuläßt (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 3 Totschlag 1 m.w.N.; BGH, Beschluß vom 15. November 1995 - 2 StR 555/95).
  • BGH, 08.04.1997 - 5 StR 130/97

    Strafschärfende Berücksichtigung des Alters des Opfers eines Tötungsdelikts

  • BGH, 21.11.1996 - 1 StR 661/96

    Wegfall der Einzelstrafe aufgrund späterer Feststellung der Tateinheit wegen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht