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   BGH, 20.02.2003 - 3 StR 222/02   

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https://dejure.org/2003,1320
BGH, 20.02.2003 - 3 StR 222/02 (https://dejure.org/2003,1320)
BGH, Entscheidung vom 20.02.2003 - 3 StR 222/02 (https://dejure.org/2003,1320)
BGH, Entscheidung vom 20. Februar 2003 - 3 StR 222/02 (https://dejure.org/2003,1320)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 200 StPO; § 265 Abs. 1, Abs. 4 StPO; § 59 StPO; § 61 Nr. 2 StPO; § 247 StPO; § 338 Nr. 5 StPO; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; Art. 6 Abs. 3 lit. a EMRK; Art. 103 Abs. 1 GG
    Hinweispflicht bei Konkretisierung einer ungenauen Fassung der Anklageschrift nur im Ausnahmefall (rechtliches Gehör; Informationsfunktion; Schutz vor Überraschungsentscheidungen; faires Verfahren; gerichtliche Fürsorgepflicht); erneute Entscheidung über die Vereidigung ...

  • lexetius.com

    StPO § 59, § 61 Nr. 2, § 200, § 247, § 265 Abs. 1, Abs. 4

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit richterlichen Hinweises nach § 265 Strafprozessordnung (StPO); Ungenaue Fassung der Anklageschrift ; Konkretisierungen von Einzelfällen in der Hauptverhandlung; Beschreibungen von Tatmodalitäten oder Begleitumständen ; Recht des Angeklagten auf rechtliches ...

  • Judicialis

    StPO § 200; ; StPO § 265 Abs. 1; ; StPO § 265 Abs. 4; ; StPO § 59; ; StPO § 61 Nr. 2; ; StPO § 247

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO §§ 200 265 Abs. 1 4 § § 59, 61 Nr. 2 § 247
    Hinweispflicht bei Konkretisierung einer ungenauen Anklage während der Verhandlung; Vereidigung bei wiederholter Zeugenvernehmung; Abwesenheit des Angeklagten während der (ersten) Vereidigung des Zeugen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 48, 221
  • NJW 2003, 2107
  • NStZ 2003, 559
  • NStZ 2003, 674 (Ls.)
  • StV 2003, 320
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

    Auszug aus BGH, 20.02.2003 - 3 StR 222/02
    Auch bei einer durch die Natur der Sache bedingt im Tatsächlichen ungenauen Fassung der Anklageschrift (vgl. BGHSt 40, 44) ist ein Hinweis entsprechend § 265 StPO grundsätzlich nicht vorgeschrieben, wenn sich im Laufe der Hauptverhandlung nähere Konkretisierungen von Einzelfällen durch genauere Beschreibungen von Tatmodalitäten oder Begleitumständen ergeben (Abgrenzung zu BGHSt 44, 153).

    a) Zutreffend ist allerdings, daß der Bundesgerichtshof in seiner jüngeren - von der Literatur durchweg zustimmend wiedergegebenen (vgl. u. a. Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 265 Rdn. 79; Meyer-Goßner, StPO 46. Aufl. § 265 Rdn. 22 f.) - Rechtsprechung in einer Reihe von Entscheidungen, auf die sich der Beschwerdeführer für seinen Standpunkt beruft, ausgeführt hat, im Falle einer nach der Natur der angeklagten Taten im Tatsächlichen notwendigerweise ungenauen Fassung der Anklageschrift (vgl. BGHSt 40, 44) sei das Gericht verpflichtet, den Angeklagten zu unterrichten, welchen genauen Tatablauf es dem weiteren Verfahren zugrunde legen wolle (BGHSt 40, 44, 48; 44, 153; BGH NStZ 1999, 42).

    aa) Es gibt Entscheidungen, die schlicht feststellen, daß das Gericht, wenn sich die in der Anklage im Tatsächlichen nicht oder wenig konkret beschriebenen Vorwürfe in der Hauptverhandlung konkretisieren, mit Hinweisen nach oder entsprechend § 265 StPO zu reagieren hat (vgl. u. a. BGHSt 40, 44; 43, 293, 299; 44, 153; BGH NStZ 1996, 95).

    Das gilt auch für das Urteil BGHSt 44, 153, das sich der Hinweispflicht in zentralen - allerdings nicht entscheidungstragenden - Aussagen, auch leitsatzmäßig, widmet und deren Entstehen daran knüpft, daß sich "die Möglichkeit der genaueren Beschreibung des Tatablaufs ergibt".

    Nach anderen Entscheidungen muß er durch ausdrücklichen Hinweis konkret und eindeutig unterrichtet werden (vgl. BGHSt 44, 153; BGH, Urt. vom 5. November 2002 - 1 StR 254/02).

    Die vom 1. Strafsenat in der Entscheidung BGHSt 44, 153 (auch im Leitsatz, allerdings obiter dictu) vertretene Auffassung, die Unterrichtung "(müsse) - regelmäßig im Hauptverhandlungsprotokoll - dokumentiert werden" hat sich nicht durchgesetzt und wird auch vom 1. Strafsenat - wie dieser ausdrücklich klargestellt hat - nicht mehr vertreten (BGH, Urt. vom 5. November 2002 - 1 StR 254/02; BGH NJW 1999, 802 f.).

  • BGH, 11.01.1994 - 5 StR 682/93

    Inhalt der Anklageschrift bei nicht näher individualisierbaren Handlungen in

    Auszug aus BGH, 20.02.2003 - 3 StR 222/02
    Auch bei einer durch die Natur der Sache bedingt im Tatsächlichen ungenauen Fassung der Anklageschrift (vgl. BGHSt 40, 44) ist ein Hinweis entsprechend § 265 StPO grundsätzlich nicht vorgeschrieben, wenn sich im Laufe der Hauptverhandlung nähere Konkretisierungen von Einzelfällen durch genauere Beschreibungen von Tatmodalitäten oder Begleitumständen ergeben (Abgrenzung zu BGHSt 44, 153).

    Lassen sich - wie hier - wegen der Gleichförmigkeit der Begehungsweise und der lange zurückliegenden Tatzeiten aufgrund der Angaben der Geschädigten im Ermittlungsverfahren keine konkreten Einzelfälle im Anklagesatz darstellen, so wird den Anforderungen an die gebotene Individualisierung der Taten dadurch genügt, daß in der Anklage das Tatopfer, die Art und Weise der Tatbegehung in ihren Grundzügen, ein bestimmter Tatzeitraum und die Zahl der den Gegenstand des Vorwurfs bildenden Straftaten mitgeteilt werden (vgl. BGHSt 40, 44, 46 f.).

    a) Zutreffend ist allerdings, daß der Bundesgerichtshof in seiner jüngeren - von der Literatur durchweg zustimmend wiedergegebenen (vgl. u. a. Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 265 Rdn. 79; Meyer-Goßner, StPO 46. Aufl. § 265 Rdn. 22 f.) - Rechtsprechung in einer Reihe von Entscheidungen, auf die sich der Beschwerdeführer für seinen Standpunkt beruft, ausgeführt hat, im Falle einer nach der Natur der angeklagten Taten im Tatsächlichen notwendigerweise ungenauen Fassung der Anklageschrift (vgl. BGHSt 40, 44) sei das Gericht verpflichtet, den Angeklagten zu unterrichten, welchen genauen Tatablauf es dem weiteren Verfahren zugrunde legen wolle (BGHSt 40, 44, 48; 44, 153; BGH NStZ 1999, 42).

    aa) Es gibt Entscheidungen, die schlicht feststellen, daß das Gericht, wenn sich die in der Anklage im Tatsächlichen nicht oder wenig konkret beschriebenen Vorwürfe in der Hauptverhandlung konkretisieren, mit Hinweisen nach oder entsprechend § 265 StPO zu reagieren hat (vgl. u. a. BGHSt 40, 44; 43, 293, 299; 44, 153; BGH NStZ 1996, 95).

    Ein solcher Hinweis, der lediglich Informationsdefizite einer Anklageschrift ausgleichen soll, die hinsichtlich der vorgeschriebenen Umgrenzung des Anklagevorwurfs ihre Funktion erfüllt (anderenfalls wäre sie unwirksam, vgl. BGHSt 40, 44, 45 m. w. N.), ist gesetzlich nicht vorgeschrieben und im Regelfall auch mit Blick auf die Verteidigungsinteressen des Angeklagten nicht geboten.

  • BGH, 05.11.2002 - 1 StR 254/02

    Wirksame Anklage (Konkretisierungs- und Umgrenzungsanforderungen;

    Auszug aus BGH, 20.02.2003 - 3 StR 222/02
    Keine Hinweispflicht besteht, wenn die neuen Einzelheiten "lediglich den Tatablauf näher kennzeichnen" (BGH StraFo 2003, 95).

    Nach anderen Entscheidungen muß er durch ausdrücklichen Hinweis konkret und eindeutig unterrichtet werden (vgl. BGHSt 44, 153; BGH, Urt. vom 5. November 2002 - 1 StR 254/02).

    Die vom 1. Strafsenat in der Entscheidung BGHSt 44, 153 (auch im Leitsatz, allerdings obiter dictu) vertretene Auffassung, die Unterrichtung "(müsse) - regelmäßig im Hauptverhandlungsprotokoll - dokumentiert werden" hat sich nicht durchgesetzt und wird auch vom 1. Strafsenat - wie dieser ausdrücklich klargestellt hat - nicht mehr vertreten (BGH, Urt. vom 5. November 2002 - 1 StR 254/02; BGH NJW 1999, 802 f.).

    Zudem sind von der Hinweispflicht ausdrücklich ausgenommen solche Konkretisierungen, die - wie hier - "lediglich den Tatablauf näher kennzeichnen" (BGH, Urt. vom 5. November 2002 - 1 StR 254/02).

  • BGH, 19.12.1995 - 4 StR 691/95

    Ungenau gefaßte Anklage - Gericht - Hinweispflicht - Konkret bestimmte Taten

    Auszug aus BGH, 20.02.2003 - 3 StR 222/02
    Eine nähere Beschreibung der Voraussetzungen der Hinweispflicht enthält der Beschluß BGH NStZ 1996, 295 f. Danach hat "das Gericht, wenn es bei einer zwar noch zulässigen, aber ungenauen Fassung der Anklage - anders als diese - von nach Ort, Zeit und Tatbegehung konkret bestimmten Taten ausgehen will, den Angeklagten entsprechend § 265 StPO darauf hinzuweisen".

    bb) Hinsichtlich der Anforderungen an die Art und Weise, in der erforderliche Hinweise zu erteilen sind, wird es teilweise für ausreichend erachtet, daß der Angeklagte durch den Gang der Hauptverhandlung unterrichtet wird (vgl. etwa BGH NStZ 1996, 295).

    Zu einer Aufhebung hat eine entsprechende Verfahrensrüge - soweit ersichtlich - lediglich im Beschluß des 4. Strafsenats vom 19. Dezember 1995 (4 StR 691/95 = BGH NStZ 1996, 295) geführt.

  • BGH, 23.08.1995 - 3 StR 163/95

    Information des Angeklagten - Einzelheiten der Anklage - Tochter des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 20.02.2003 - 3 StR 222/02
    Dem entspricht die Forderung, daß Mängel in der Informationsfunktion der Anklage durch entsprechende Hinweise in der Hauptverhandlung zu beheben seien (BGH NStZ 1996, 95).

    aa) Es gibt Entscheidungen, die schlicht feststellen, daß das Gericht, wenn sich die in der Anklage im Tatsächlichen nicht oder wenig konkret beschriebenen Vorwürfe in der Hauptverhandlung konkretisieren, mit Hinweisen nach oder entsprechend § 265 StPO zu reagieren hat (vgl. u. a. BGHSt 40, 44; 43, 293, 299; 44, 153; BGH NStZ 1996, 95).

    b) Der Senat zweifelt, ob die - auch von ihm (NStZ 1996, 95) vertretene - Auffassung, daß Konkretisierungsdefizite der Anklage, die sich aus der Natur der angeklagten Taten ergeben und ungeachtet ihrer nachteiligen Auswirkungen für eine sachgerechte Verteidigung hinzunehmen sind, in der Hauptverhandlung durch Hinweise nach oder entsprechend § 265 StPO auszugleichen seien, zutrifft und ob die dem entsprechende Rechtsprechung in dieser Allgemeinheit fortgeführt werden kann.

  • BGH, 05.04.2000 - 3 StR 95/00

    Reichweite der prozessualen Hinweispflicht; Gefährliche Körperverletzung mit

    Auszug aus BGH, 20.02.2003 - 3 StR 222/02
    Außer Zweifel dürfte aber stehen, daß das Gericht keine Hinweise zu erteilen braucht, wenn sich die Konkretisierung auf Umstände beschränkt, die nicht unmittelbar die Tat betreffen, sondern Feststellungen in Bezug auf die Tatplanung oder -vorbereitung (so - unmittelbar allerdings für den Fall der Veränderung der Sachlage gegenüber der Anklage - BGH NStZ 2000, 48; BGH, Beschl. vom 5. April 2000 - 3 StR 95/00).

    Dazu, ob die Konkretisierung Tatsachen betreffen muß, in denen die Merkmale des gesetzlichen Tatbestandes gefunden werden (so - für die Hinweispflicht bei Veränderung der Sachlage gegenüber der Anklage - BGH NStZ 2000, 48; BGH, Beschl. vom 5. April 2000 - 3 StR 95/00), hat sich die Rechtsprechung nicht geäußert.

  • BGH, 15.09.1999 - 2 StR 530/98

    Reichweite der Hinweispflicht bei Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes

    Auszug aus BGH, 20.02.2003 - 3 StR 222/02
    Außer Zweifel dürfte aber stehen, daß das Gericht keine Hinweise zu erteilen braucht, wenn sich die Konkretisierung auf Umstände beschränkt, die nicht unmittelbar die Tat betreffen, sondern Feststellungen in Bezug auf die Tatplanung oder -vorbereitung (so - unmittelbar allerdings für den Fall der Veränderung der Sachlage gegenüber der Anklage - BGH NStZ 2000, 48; BGH, Beschl. vom 5. April 2000 - 3 StR 95/00).

    Dazu, ob die Konkretisierung Tatsachen betreffen muß, in denen die Merkmale des gesetzlichen Tatbestandes gefunden werden (so - für die Hinweispflicht bei Veränderung der Sachlage gegenüber der Anklage - BGH NStZ 2000, 48; BGH, Beschl. vom 5. April 2000 - 3 StR 95/00), hat sich die Rechtsprechung nicht geäußert.

  • BGH, 22.05.1962 - 1 StR 156/62

    Fortgesetzte Überziehung von Bankkrediten als gemeinschaftlicher Betrug -

    Auszug aus BGH, 20.02.2003 - 3 StR 222/02
    Dies gilt etwa, wenn ein Zeuge nur durch eine von mehreren Taten, zu denen er berichtet, im Sinne des § 61 Nr. 2 StPO verletzt worden ist (BGHSt 17, 248, 249).
  • BGH, 30.03.2000 - 4 StR 80/00

    Absoluter Revisionsgrund; Anwesenheitsrecht des Angeklagten; Vergewaltigung;

    Auszug aus BGH, 20.02.2003 - 3 StR 222/02
    In der Regel erfüllt ein Verstoß gegen das Anwesenheitsrecht des Angeklagten während dieses Verfahrensteils die Voraussetzungen des unbedingten Revisionsgrundes nach § 338 Nr. 5 StPO (BGH NStZ 2000, 440).
  • BGH, 28.10.1998 - 2 StR 481/98

    Behandlung der Verhandlung über die Entlassung eines Zeugen als wesentlicher Teil

    Auszug aus BGH, 20.02.2003 - 3 StR 222/02
    Die Verhandlung und Entscheidung über die Vereidigung eines Zeugen gehören nicht zur Vernehmung im Sinne des § 247 StPO und bilden einen wesentlichen Teil der Hauptverhandlung (BGHR StPO § 338 Nr. 5 Angeklagter 23 m. w. N.).
  • BGH, 08.04.1998 - 3 StR 643/97

    Äußerung eines Angeklagten nach seiner Unterrichtung über den Inhalt einer in

  • BGH, 24.01.2001 - 5 StR 603/00

    Unzulässige Verfahrensrüge; Wesentlicher Teil der Hauptverhandlung; Entlassung

  • BGH, 12.07.1995 - 3 StR 366/93
  • BGH, 14.11.1986 - 2 StR 577/86

    Vereidigung eines Zeugen insoweit kein Tatbeteiligungsverdacht besteht -

  • BGH, 27.09.1988 - 1 StR 187/88

    Vorübergehende Verhinderung des Vorsitzenden; Wertung der Aussage eines

  • BGH, 02.10.1951 - 1 StR 434/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 08.02.2000 - 5 StR 543/99

    Begründungserfordernis bei § 247 StPO; Zulässigkeitsanforderungen der Revision

  • BGH, 20.06.1996 - 4 StR 680/95

    Anforderungen an die richterliche Hinweispflicht - Erfordernis eines Hinweises

  • BGH, 04.11.1997 - 1 StR 273/97

    BGH beanstandet Verurteilung eines Theaterintendanten wegen Untreue durch

  • BGH, 03.09.1997 - 5 StR 237/97

    Grundsatz der freien Beweiswürdigung (Rekonstruktionsverbot bei unrichtiger

  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 152/98

    Anspruch auf rechtliches Gehör - Sexueller Missbrauch von Kindern

  • BGH, 17.11.1998 - 1 StR 450/98

    Überzeugungsbildung (Darlegungspflichten des Gerichts, wenn der einzige

  • BGH, 10.01.2024 - 6 StR 276/23

    Einziehung eines Kraftfahrzeugs

    Die Strafkammer hat weder Tatzeit oder -ort noch die Tatrichtung abweichend von der zugelassenen Anklage festgestellt (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 2003 - 3 StR 222/02, BGHSt 48, 221, 223 ff.).
  • BGH, 21.04.2010 - GSSt 1/09

    Keine Einschränkung des Anwesenheitsrechts des Angeklagten in der

    Wenn jedoch der Angeklagte in dieser Situation den Zeugen weiter zu befragen wünscht, so ist eine Heilung durch Ladung des Zeugen und ergänzende Befragung möglich (vgl. BGHSt 30, 74, 76; 48, 221, 231; Frister aaO § 247 Rdn. 60).
  • BGH, 23.11.2022 - 2 StR 142/21

    Verurteilung wegen Anschlag auf einen Rechtsanwalt rechtskräftig

    Hierauf bezieht sich auch die Kognitionspflicht des Tatgerichts, die erfordert, dass der durch die zugelassene Anklage abgegrenzte Prozessstoff - gegebenenfalls unter Erfüllung der gerichtlichen Hinweispflicht nach § 265 Abs. 1 StPO - ohne Rücksicht auf die dem Eröffnungsbeschluss zu Grunde gelegte Bewertung durch vollständige Aburteilung des einheitlichen Lebensvorgangs erschöpft wird (vgl. BGH, Urteile vom 20. Februar 2003 - 3 StR 222/02, BGHSt 48, 221, 223, und vom 1. Juli 2021 - 3 StR 84/21, NStZ-RR 2021, 273, 274 mwN).
  • BGH, 09.08.2011 - 1 StR 194/11

    Beweiswürdigung beim Tötungsvorsatz (gefährliche Gewalthandlungen gegen eine

    Diesen Vorgang hatte das Landgericht - ggf. unter Erfüllung seiner Hinweispflicht nach § 265 Abs. 1 StPO (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 2003 - 3 StR 222/02, BGHSt 48, 221, 223) - bei seiner Urteilsfindung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht umfassend zu prüfen.
  • BGH, 20.11.2014 - 4 StR 234/14

    Hinweispflicht bei Veränderung tatsächlicher Umstände in der Hauptverhandlung

    Ein Hinweis kann nur ausnahmsweise geboten sein, etwa um das Recht des Angeklagten auf rechtliches Gehör oder den Schutz vor Überraschungsentscheidungen zu gewährleisten (BGH, Urteil vom 20. Februar 2003 - 3 StR 222/02, BGHSt 48, 221, 224 ff.; weiter gehend - aber nicht tragend entschieden - BGH, Urteil vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 157; Urteil vom 4. November 1997 - 1 StR 273/97, BGHSt 43, 293, 299; Urteil vom 11. Januar 1994 - 5 StR 682/93, BGHSt 40, 44; weitere Nachweise bei LR/Stuckenberg, StPO, 26. Aufl., § 265 Rn. 78).
  • BGH, 24.01.2006 - 5 StR 410/05

    Totschlag; Mord (niedrige Beweggründe; Tötung aus Wut oder Verärgerung ohne

    Umstände, die zu Hinweisen hätten nötigen können (vgl. BGHSt 48, 221, 228 f.), trägt die Revision nicht vor.
  • BGH, 08.11.2005 - 2 StR 296/05

    Hinweispflicht; faires Verfahren (Vertrauenstatbestand; Wahrunterstellung;

    Ob bei einer im Hinblick auf die Tatzeit ungenau gefassten aber wirksamen Anklage die Hinweispflicht entfallen kann, wenn sich lediglich eine genauere Konkretisierung der Tatzeit im Laufe der Hauptverhandlung ergibt (vgl. BGHSt 48, 221), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • BGH, 20.03.2012 - 1 StR 648/11

    Kognitionspflicht des Gerichts bei einer möglichen Vergewaltigung durch Würgen

    Diese von der Anklage umfassten Tathandlungen hatte das Gericht - ggf. unter Erfüllung seiner Hinweispflicht nach § 265 Abs. 1 StPO (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 2003 - 3 StR 222/02, BGHSt 48, 221, 223) - bei seiner Urteilsfindung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht umfassend zu prüfen.
  • BGH, 12.02.2014 - 2 StR 308/13

    Gegenstand des Urteils (Aburteilung der gesamten angeklagten Tat unter allen

    bb) Das von der Anklage umfasste Tatgeschehen hatte das Gericht - ggf. unter Erfüllung seiner Hinweispflicht nach § 265 Abs. 1 StPO (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 2003 - 3 StR 222/02, BGHSt 48, 221, 223 ff.; Urteil vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 157) - bei seiner Urteilsfindung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht umfassend zu prüfen (vgl. auch Senatsurteil vom 20. September 1996 - 2 StR 289/96, NStZ 1997, 145, 146).
  • BGH, 20.07.2010 - 3 StR 193/10

    Vereidigung eines Zeugen (mehrfache Vernehmung; mehrfache Entscheidung über die

    Ebenso kann ein Eid weder auf einzelne Bekundungen noch auf zeitlich getrennte Abschnitte eines Tatsachenkomplexes beschränkt werden (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 20. Februar 2003 - 3 StR 222/02, BGHSt 48, 221, 232 mwN).
  • BGH, 16.12.2004 - 3 StR 387/04

    Akkusationsprinzip; Verfahrenshindernis der fehlenden Anklage

  • BGH, 30.06.2004 - 1 StR 525/03

    Urteile wegen Umweltdelikten durch Abbruchunternehmen rechtskräftig

  • OLG Karlsruhe, 26.04.2005 - 1 Ss 189/04

    Verfahrenseinstellung wegen Nichteinhaltung der Umgrenzungsfunktion einer Anklage

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