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   BGH, 27.08.1986 - 3 StR 223/86   

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https://dejure.org/1986,836
BGH, 27.08.1986 - 3 StR 223/86 (https://dejure.org/1986,836)
BGH, Entscheidung vom 27.08.1986 - 3 StR 223/86 (https://dejure.org/1986,836)
BGH, Entscheidung vom 27. August 1986 - 3 StR 223/86 (https://dejure.org/1986,836)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung - Anforderungen an die Rüge der Verletzung förmlichen und sachlichen Rechts - Überschreitung der zulässigen Höchstdauer einer Verfahrensunterbrechung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO (1975) § 228 Abs. 1 S. 1
    Unterbrechung der Hauptverhandlung; Ablauf der 10-Tages-Frist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 34, 154
  • NJW 1985, 510
  • NJW 1987, 510 (Ls.)
  • NJW 1987, 965
  • MDR 1987, 68
  • NStZ 1987, 35
  • StV 1987, 3
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.06.1980 - 5 StR 464/79

    Verfahrensrüge wegen unzureichender Zeit zur Überprüfung der Besetzung des

    Auszug aus BGH, 27.08.1986 - 3 StR 223/86
    Soweit die Revision unter Hinweis auf BGHSt 29, 283 darzutun versucht, die Unterbrechung habe nicht ausgereicht, kann sie damit nicht gehört werden.
  • Drs-Bund, 07.06.1972 - BT-Drs VI/3478
    Auszug aus BGH, 27.08.1986 - 3 StR 223/86
    Andererseits soll sie durch ihre Ausgestaltung sicherstellen, daß von der Erweiterung wegen des Ausnahmecharakters und der Gefahren, die von einer längeren Unterbrechung der Hauptverhandlung für die Wahrheitsfindung ausgehen, nur aus triftigen Gründen Gebrauch gemacht wird (vgl. Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Reform des Strafverfahrensrechts, BT-Drucks. VI/3478, S. 51 f und 83 f).
  • BGH, 28.09.2011 - 5 StR 315/11

    Audiovisuelle Vernehmung (Anordnung; Gerichtsbesetzung); effektive Verteidigung

    Der Bundesgerichtshof hat mehrfach entschieden, dass auch bei laufender Hauptverhandlung Gerichtsentscheidungen in der Besetzung außerhalb der Hauptverhandlung getroffen werden können (vgl. BGH, Urteil vom 27. August 1986 - 3 StR 223/86, BGHSt 34, 154, 155 f.; BGH, Beschluss vom 11. Januar 2011 - 1 StR 648/10, StV 2011, 295).
  • BGH, 24.06.1992 - StB 8/92

    Zurückverweisung bei Entscheidung durch unzuständigen Spruchkörper

    Die Möglichkeit eines solchen der gesetzlichen Kompetenzverteilung zwischen erkennendem Gericht und Beschwerdegericht und damit der Wertung in Artikel 101 Abs. 1 Satz 2 GG widersprechenden Ergebnisses muß durch eine Zurückverweisung im vorliegenden Fall von vornherein ausgeschlossen werden, zumal das Oberlandesgericht bereits über die Aussetzung der Hauptverhandlung in einer der Zahl der mitwirkenden Richter nach gleichen Besetzung wie bei der Verfahrenseinstellung entschieden hat (für die Möglichkeit der Aussetzung auch in der Besetzung außerhalb der Hauptverhandlung allerdings: Treier in KK-StPO 2. Aufl. § 228 Rdn. 2; Kleinknecht/Meyer a.a.O. § 228 Rdn. 8; dagegen betrifft BGHSt 34, 154, 155 den anders gelagerten Fall der Unterbrechung nach § 229 Abs. 2 StPO).
  • BVerfG, 28.03.1998 - 2 BvR 2037/97

    Zu den Anforderungen des GG Art 101 Abs 1 S 2 an die Besetzung einer Strafkammer,

    An Entscheidungen außerhalb der Hauptverhandlung - auch an solchen während ihrer Unterbrechung (mit Hinweis auf: Schäfer in: Löwe/Rosenberg, StPO, 24. Aufl., § 30 GVG Rn. 6; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 43. Aufl., § 30 GVG Rn. 3; BGHSt 34, 154 ff.; a. A. Kissel, GVG, 2. Aufl., § 30 Rn. 7) - wirkten die Schöffen gemäß §§ 30 Abs. 2, 76 Abs. 1 Satz 2 GVG nicht mit.
  • BGH, 28.04.1992 - 1 StR 148/92

    Anforderungen an den Versuch der räuberischen Erpressung - Nötigung mehrerer

    § 253 StGB schützt neben dem Vermögen auch das höchstpersönliche Rechtsgut der Willensfreiheit (vgl. BGH NJW 1987, 510; Dreher/Tröndle, StGB 45. Aufl. § 253 Rdn. 1).
  • OLG Hamburg, 01.10.1997 - 2 Ws 220/97

    Besetzung der Strafkammer bei Haftprüfungen während der Hauptverhandlung;

    An Entscheidungen außerhalb der Hauptverhandlung - auch an solchen während ihrer Unterbrechung (Schäfer in Löwe-Rosenberg, StPO , 24. Aufl., § 30 GVG , Rdn. 6; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 43. Aufl., § 30 GVG , Rdn. 3; BGHSt 34, 154 ff.; a.A. Kissel, GVG , 2. Aufl., § 30 , Rdn. 7) - wirken die Schöffen gemäß §§ 30 Abs. 2, 76 Abs. 1 Satz 2 GVG nicht mit.
  • BGH, 12.08.1992 - 5 StR 234/92

    Verfahrensrüge der Überschreitung der Höchstdauer einer Unterbrechung der

    Der Senat kann die von der Revision aufgeworfene Frage offenlassen, ob der in BGHSt 34, 154 ausgesprochene Grundsatz, daß der Beschluß nach § 229 Abs. 2 Satz 2 StPO bis zum Ablauf der 30-Tages-Frist (§ 229 Abs. 2 Satz 1 StPO) gefaßt werden kann, auch dann gilt, wenn seit der letzten Hauptverhandlung mehr als 30 Tage verstrichen sind, der Fristablauf jedoch wegen Krankheit eines Angeklagten nach § 229 Abs. 3 StPO gehemmt worden ist.
  • BGH, 07.04.1993 - 2 StR 517/92

    Gesamtvorsatz - Eingespieltes Bezugs- und Verkaufssystem - Tatentschluß -

    Die bloß zeitliche Überschneidung der beiden Handlungsreihen genügt zwar für sich gesehen noch nicht, sie zu einer Tat zu verbinden, was insbesondere dann zu verneinen ist, wenn sich die Begehungsweisen wesentlich unterscheiden (vgl. BGH NJW 1987, 510).
  • OLG Stuttgart, 04.11.2008 - 1 Ws 301/08

    Ausbleiben des Pflichtverteidigers: Entscheidung über die Aussetzung der

    In diesem Fall ist jedoch nicht "das erkennende Gericht in der Hauptverhandlung" (so aber OLG Hamm StV 1995, 514) zuständig, sondern es entscheidet nun das Gericht in der außerhalb der Hauptverhandlung vorgesehenen Besetzung (LR-Gollwitzer a. a. O. unter Hinweis auf BGHSt 34, 154), die durch die Regelungen des Gerichtsverfassungsgesetzes bestimmt wird.
  • OLG Hamm, 22.04.1998 - 3 Ws 182/98

    Begründung, Begründungsanforderungen an Haftentscheidung, Besetzung bei

    Zum Teil wird vertreten, eine Entscheidung, die während einer unterbrochenen Hauptverhandlung erforderlich werde, sei eine solche außerhalb der Hauptverhandlung, so daß nur der oder die Berufsrichter ohne Beteiligung der Schöffen zur Entscheidung berufen seien (OLG Schleswig, NStZ 1990, 198; OLG Hamburg, NStZ 1998, 99 f. = StV 1998, 143 f.; Karlsruher Kommentar-Boujong, StPO, 3. Auflage, § 126 Rdnr. 10; Löwe-Rosenberg, StPO, 24. Auflage, § 30 GVG Rdnr. 6; Katholnigg, Strafgerichtsverfassungsrecht, 2. Auflage, § 30 GVG Rdnr. 3; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 43. Auflage, § 30 GVG Rdnr. 3; Katholnigg, Anmerkung zu BGH vom 30.04.1997, JR 1998, 34, 36; BGH NJW 1987, 965 zu einer Entscheidung nach § 229 Abs. 2 StPO).
  • BGH, 12.11.1986 - 3 StR 260/86

    Vorgehensweise bei der Prüfung der Ursächlichkeit des Pflichtenverstoßes für den

    Sie wäre auch nicht gegeben (BGH, Urteil vom 27. August 1986 - 3 StR 223/86).
  • BGH, 19.04.1989 - 2 StR 116/89

    Betäubungsmittelstrafrecht: Fortsetzungstat

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