Rechtsprechung
BGH, 18.02.2014 - 3 StR 23/14 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,5377) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Änderung des Schuldspruchs bei teilweiser Einstellung des Verfahrens wegen schweren Bandendiebstahls und Wohnungseinbruchdiebstahls
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2
Änderung des Schuldspruchs bei teilweiser Einstellung des Verfahrens wegen schweren Bandendiebstahls und Wohnungseinbruchdiebstahls - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 18.02.2014 - 3 StR 23/14
- LG Trier, 05.02.2015 - 8044 Js 14349/12
- OLG Koblenz, 21.04.2015 - 2 Ws 122/15
Wird zitiert von ...
- OLG Koblenz, 21.04.2015 - 2 Ws 122/15
Strafvollstreckung: Antrag eines psychisch kranken Verurteilten auf Strafaufschub …
Die Verurteilte hat eine Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten wegen schweren Bandendiebstahls in 13 Fällen und Wohnungseinbruchdiebstahls aus dem Urteil des Landgerichts Trier vom 2. Oktober 2013 in Verbindung mit dem Beschluss des Bundesgerichtshofs 3 StR 23/14 vom 18. Februar 2014 zu verbüßen.