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   BGH, 20.07.2004 - 3 StR 231/04   

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https://dejure.org/2004,4883
BGH, 20.07.2004 - 3 StR 231/04 (https://dejure.org/2004,4883)
BGH, Entscheidung vom 20.07.2004 - 3 StR 231/04 (https://dejure.org/2004,4883)
BGH, Entscheidung vom 20. Juli 2004 - 3 StR 231/04 (https://dejure.org/2004,4883)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Vollendete Hehlerei in der Form des Sich-Verschaffens gestohlener Gegenstände - Voraussetzungen des Sich-Verschaffens - Täterschaftliche Hehlerei in der Form der Absatzhilfe - Beihilfe zur Hehlerei des Erwerbs - Folgen von fehlenden Feststellungen über die Art und Weise ...

  • Judicialis

    StGB § 259 Abs. 1; ; StGB § 46 Abs. 3; ; StPO § 267 Abs. 3 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 259 Abs. 1
    Sich-Verschaffen bei zeitweiliger Verfügungsbefugnis; Absatzhilfe bei bloßer Hilfstätigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 373
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.12.1990 - 3 StR 289/90

    Strafzumessung - Persönliche Verhältnisse des Täters - Richterliche Pflichten

    Auszug aus BGH, 20.07.2004 - 3 StR 231/04
    § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO verlangt die Darlegung der persönlichen Verhältnisse des Angeklagten (vgl. Senat bei Becker NStZ-RR 2004, 66; BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 10).
  • BGH, 24.06.1998 - 3 StR 128/98

    Beihilfe zum Diebstahl; Rechtliche Voraussetzungen der Bande

    Auszug aus BGH, 20.07.2004 - 3 StR 231/04
    In Betracht kommen könnte bei diesem Sachverhalt aber - abhängig davon, ob der Angeklagte im Interesse des Vortäters handelte oder, was nach den Feststellungen ebenfalls möglich ist, eines Dritten, etwa eines hehlerischen Erwerbers oder eines Absetzers oder Absatzhelfers - eine täterschaftliche Hehlerei in der Form der Absatzhilfe oder eine Beihilfe zur Hehlerei des Erwerbers (BGH StV 1984, 285) bzw. Absatzhelfers (BGH NStZ-RR 1999, 208) oder sonstigen Dritten.
  • BGH, 16.12.1988 - 3 StR 509/88

    Lagerung im Kinderzimmer - § 259 StGB, Abgrenzung Absatz/Absatzhilfe, noch nicht

    Auszug aus BGH, 20.07.2004 - 3 StR 231/04
    Die unselbständige, dem Vortäter geleistete Hilfstätigkeit erfüllt für sich allein den Hehlereitatbestand nicht, wenn es - wie möglicherweise hier - zu Absatzbemühungen überhaupt nicht gekommen ist (vgl. näher BGH NJW 1989, 1490).
  • BGH, 13.03.1984 - 4 StR 84/84

    Verurteilung wegen Hehlerei - Definition des "Absetzens" und des

    Auszug aus BGH, 20.07.2004 - 3 StR 231/04
    In Betracht kommen könnte bei diesem Sachverhalt aber - abhängig davon, ob der Angeklagte im Interesse des Vortäters handelte oder, was nach den Feststellungen ebenfalls möglich ist, eines Dritten, etwa eines hehlerischen Erwerbers oder eines Absetzers oder Absatzhelfers - eine täterschaftliche Hehlerei in der Form der Absatzhilfe oder eine Beihilfe zur Hehlerei des Erwerbers (BGH StV 1984, 285) bzw. Absatzhelfers (BGH NStZ-RR 1999, 208) oder sonstigen Dritten.
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