Rechtsprechung
BGH, 20.07.2004 - 3 StR 231/04 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 259 StGB; § 27 StGB; § 46 Abs. 3 StGB
Gewerbsmäßige Hehlerei (Sich-Verschaffen: Abgrenzung von der Beihilfe zur Hehlerei); Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Vollendete Hehlerei in der Form des Sich-Verschaffens gestohlener Gegenstände - Voraussetzungen des Sich-Verschaffens - Täterschaftliche Hehlerei in der Form der Absatzhilfe - Beihilfe zur Hehlerei des Erwerbs - Folgen von fehlenden Feststellungen über die Art und Weise ...
- Judicialis
StGB § 259 Abs. 1; ; StGB § 46 Abs. 3; ; StPO § 267 Abs. 3 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 259 Abs. 1
Sich-Verschaffen bei zeitweiliger Verfügungsbefugnis; Absatzhilfe bei bloßer Hilfstätigkeit - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2005, 373
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 07.12.1990 - 3 StR 289/90
Strafzumessung - Persönliche Verhältnisse des Täters - Richterliche Pflichten
Auszug aus BGH, 20.07.2004 - 3 StR 231/04
§ 267 Abs. 3 Satz 1 StPO verlangt die Darlegung der persönlichen Verhältnisse des Angeklagten (vgl. Senat bei Becker NStZ-RR 2004, 66; BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 10). - BGH, 24.06.1998 - 3 StR 128/98
Beihilfe zum Diebstahl; Rechtliche Voraussetzungen der Bande
Auszug aus BGH, 20.07.2004 - 3 StR 231/04
In Betracht kommen könnte bei diesem Sachverhalt aber - abhängig davon, ob der Angeklagte im Interesse des Vortäters handelte oder, was nach den Feststellungen ebenfalls möglich ist, eines Dritten, etwa eines hehlerischen Erwerbers oder eines Absetzers oder Absatzhelfers - eine täterschaftliche Hehlerei in der Form der Absatzhilfe oder eine Beihilfe zur Hehlerei des Erwerbers (BGH StV 1984, 285) bzw. Absatzhelfers (BGH NStZ-RR 1999, 208) oder sonstigen Dritten. - BGH, 16.12.1988 - 3 StR 509/88
Lagerung im Kinderzimmer - § 259 StGB, Abgrenzung Absatz/Absatzhilfe, noch nicht …
Auszug aus BGH, 20.07.2004 - 3 StR 231/04
Die unselbständige, dem Vortäter geleistete Hilfstätigkeit erfüllt für sich allein den Hehlereitatbestand nicht, wenn es - wie möglicherweise hier - zu Absatzbemühungen überhaupt nicht gekommen ist (vgl. näher BGH NJW 1989, 1490). - BGH, 13.03.1984 - 4 StR 84/84
Verurteilung wegen Hehlerei - Definition des "Absetzens" und des …
Auszug aus BGH, 20.07.2004 - 3 StR 231/04
In Betracht kommen könnte bei diesem Sachverhalt aber - abhängig davon, ob der Angeklagte im Interesse des Vortäters handelte oder, was nach den Feststellungen ebenfalls möglich ist, eines Dritten, etwa eines hehlerischen Erwerbers oder eines Absetzers oder Absatzhelfers - eine täterschaftliche Hehlerei in der Form der Absatzhilfe oder eine Beihilfe zur Hehlerei des Erwerbers (BGH StV 1984, 285) bzw. Absatzhelfers (BGH NStZ-RR 1999, 208) oder sonstigen Dritten.
- BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10
Verständigungsgesetz
Die Regelungstechnik unterfällt auch dem Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG (vgl. BVerfGE 45, 363 ) sowie dem Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. April 2004 - 3 StR 113/04 -, NStZ-RR 2004, S. 262, und vom 20. Juli 2004 - 3 StR 231/04 -, NStZ-RR 2005, S. 373 ). - BGH, 30.08.2007 - 3 StR 200/07
Hehlerei (Absatzhilfe; Hilfe im Vorfeld von Absatzbemühungen)
Entsprechendes gilt für die in der Revisionsbegründung zitierte Entscheidung des 3. Strafsenats in wistra 2006, 16, der als Ausgangsentscheidung wistra 2005, 27 zugrunde liegt.