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   BGH, 21.08.2003 - 3 StR 234/03   

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https://dejure.org/2003,4507
BGH, 21.08.2003 - 3 StR 234/03 (https://dejure.org/2003,4507)
BGH, Entscheidung vom 21.08.2003 - 3 StR 234/03 (https://dejure.org/2003,4507)
BGH, Entscheidung vom 21. August 2003 - 3 StR 234/03 (https://dejure.org/2003,4507)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 344 Abs. 1 StPO; § 266 StPO; § 244 Abs. 2 StPO; § 46 StGB; § 155 StPO; § 264 StPO; § 30a BtMG; § 154 StPO
    Implizite Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch; tragfähige Grundlage für die revisionsgerichtliche Prüfung; Bande; Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Aufklärungspflicht (Strafzumessung, Berücksichtigung von Vortaten, Indizwirkung, eingestellte ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung nicht angeklagter Vortaten eines Angeklagten bei der Bewertung seines Vorlebens; Zulässigkeit der Beschränkung einer strafrechtlichen Revision auf den Rechtsfolgenausspruch; Ermittlungsgrundsatz bei der Durchführung einer Beweisaufnahme; Berücksichtigung ...

  • Judicialis

    StGB § 69 a; ; StGB § 46 Abs. 2; ; StPO § 154 Abs. 1; ; StPO § 266; ; StPO § 154 Abs. 4; ; StPO § 244 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46 Abs. 2; StPO § 244 Abs. 2, Abs. 3
    Pflicht zur Beweiserhebung zu nicht angeklagten Vortaten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2004, 415
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 12.07.1951 - 4 StR 339/51
    Auszug aus BGH, 21.08.2003 - 3 StR 234/03
    Letzteres hätte als negatives Indiz (Bruns NStZ 1981, 81, 82) zur Annahme eines größeren Schuldumfangs und zu einer schärferen Bestrafung der Angeklagten für die angeklagte Tat führen können (so schon BGH NJW 1951, 769, 770).

    Danach wäre eine Beweisaufnahme mit dem Ziel, den Angeklagten die Begehung früherer, nicht angeklagter Taten nachzuweisen und diese sodann im Rahmen der Bewertung des Vorlebens der Angeklagten strafschärfend zu berücksichtigen, zulässig gewesen (BGH NJW 1951, 769, 770; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 26).

  • BGH, 17.04.1996 - 2 StR 57/96

    Nicht angeklagte Straftaten - Abzuurteilender Vorwurf - Findung der gerechten

    Auszug aus BGH, 21.08.2003 - 3 StR 234/03
    Danach wäre eine Beweisaufnahme mit dem Ziel, den Angeklagten die Begehung früherer, nicht angeklagter Taten nachzuweisen und diese sodann im Rahmen der Bewertung des Vorlebens der Angeklagten strafschärfend zu berücksichtigen, zulässig gewesen (BGH NJW 1951, 769, 770; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 26).

    Wegen der Notwendigkeit, solche Taten zur Überzeugung des Gerichts nachzuweisen, käme die Ablehnung eines Beweisantrags als bedeutungslos in Betracht, wenn mit den unter Beweis gestellten Tatsachen allein der Nachweis weiteren strafbaren Vorverhaltens nicht geführt werden könnte (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 26).

  • BGH, 20.08.1982 - 2 StR 278/82

    "krimineller Journalismus" - § 46 StGB, strafschärfende Mitberücksichtigung einer

    Auszug aus BGH, 21.08.2003 - 3 StR 234/03
    Die Einstellung entfaltet keine Sperrwirkung des Inhalts, daß solche Vortaten nicht mehr indiziell für die Strafzumessung verwertet werden könnten, denn die Vortaten werden durch diese Verwertung nicht zum Gegenstand des Prozesses (§ 264 StPO) gemacht und deshalb umfangmäßig nicht durch das Anklageprinzip beschränkt (Bruns NStZ 1981, 81, 86; ders. StV 1983, 15).
  • BGH, 19.12.2002 - 3 StR 401/02

    Vorsatz (Wollen; Wissen); Strafzumessung bei der Vergewaltigung

    Auszug aus BGH, 21.08.2003 - 3 StR 234/03
    Zur strafschärfenden Berücksichtigung der Untersuchungshaft und der besonderen Strafempfindlichkeit eines ausländischen Angeklagten wird auf BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 17, 18 und 20 verwiesen.
  • BGH, 21.02.1989 - 1 StR 697/88

    Abgrenzung von Tatmehrheit und Tateinheit - Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz

    Auszug aus BGH, 21.08.2003 - 3 StR 234/03
    Dies mindert das Gewicht der Geständnisse für die Strafzumessung (vgl. BGHSt 43, 195, 209; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 3; BGH, Beschl. vom 11. März 1998 - 3 StR 620/97).
  • BGH, 23.12.1998 - 3 StR 531/98

    Strafzumessung bei Kurrierdiensten im Rauschgifthandel (Annahme eines minder

    Auszug aus BGH, 21.08.2003 - 3 StR 234/03
    Zur strafschärfenden Berücksichtigung der Untersuchungshaft und der besonderen Strafempfindlichkeit eines ausländischen Angeklagten wird auf BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 17, 18 und 20 verwiesen.
  • BGH, 28.08.1997 - 4 StR 240/97

    Verständigung im Strafverfahren

    Auszug aus BGH, 21.08.2003 - 3 StR 234/03
    Dies mindert das Gewicht der Geständnisse für die Strafzumessung (vgl. BGHSt 43, 195, 209; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 3; BGH, Beschl. vom 11. März 1998 - 3 StR 620/97).
  • BGH, 12.04.1989 - 3 StR 453/88

    Anzeigepflicht bei Selbstverdächtigung; Verwertung einer Tonbandaufnahme

    Auszug aus BGH, 21.08.2003 - 3 StR 234/03
    Soweit darin eine Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch zu sehen sein könnte (vgl. BGHR StPO § 344 I Antrag 3; Kuckein in KK 5. Aufl. § 344 Rdn. 5 m. w. N.), wäre diese nicht wirksam, denn die Feststellungen zum Schuldspruch sind keine tragfähige Grundlage für die Prüfung des Schuldumfangs und ermöglichen deshalb dem Revisionsgericht nicht die isolierte Überprüfung der tatrichterlichen Strafzumessung (vgl. BGH NStZ 1994, 130; Kuckein in KK 5. Aufl. § 344 Rdn. 10).
  • BGH, 14.07.1993 - 3 StR 334/93

    Wohnungsabwesenheit zum Brandstiftungszeitpunkt - § 306 Nr. 2 StGB aF (§ 306a

    Auszug aus BGH, 21.08.2003 - 3 StR 234/03
    Soweit darin eine Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch zu sehen sein könnte (vgl. BGHR StPO § 344 I Antrag 3; Kuckein in KK 5. Aufl. § 344 Rdn. 5 m. w. N.), wäre diese nicht wirksam, denn die Feststellungen zum Schuldspruch sind keine tragfähige Grundlage für die Prüfung des Schuldumfangs und ermöglichen deshalb dem Revisionsgericht nicht die isolierte Überprüfung der tatrichterlichen Strafzumessung (vgl. BGH NStZ 1994, 130; Kuckein in KK 5. Aufl. § 344 Rdn. 10).
  • BGH, 11.09.1996 - 3 StR 351/96

    Ausländer - Strafrahmen - Ausweisung

    Auszug aus BGH, 21.08.2003 - 3 StR 234/03
    Zur strafschärfenden Berücksichtigung der Untersuchungshaft und der besonderen Strafempfindlichkeit eines ausländischen Angeklagten wird auf BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 17, 18 und 20 verwiesen.
  • BGH, 11.03.1998 - 3 StR 620/97

    Strafbarkeit wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer

  • BGH, 13.02.1985 - 1 StR 709/84

    Vertrauensschutz hinsichtlich vorläufiger Verfahrenseinstellung; Einbeziehung von

  • BGH, 16.12.1975 - 1 StR 755/75

    Beschränkung der Untersuchung und Entscheidung - Angeklagte Tat - Gerichtliche

  • BGH, 25.11.2004 - 5 StR 411/04

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (keine Anwendung auf die Spielsucht

    Die Feststellung der Anknüpfungstatsachen für die Beurteilung einer "Spielsucht" obliegt ebenfalls dem Tatrichter, nicht dem Sachverständigen (vgl. BGH, Urteil vom 21. August 2003 - 3 StR 234/03).
  • BGH, 20.06.2017 - 4 StR 487/16

    Korrektur des Schuldspruchs durch Wegfall der Einzelstrafe (hier:

    Die Beschränkung des Rechtsmittels auf den Rechtsfolgenausspruch ist im Fall I.51 der Urteilsgründe unwirksam, weil es an der Tragfähigkeit des Schuldspruches wegen Urkundenfälschung fehlt (vgl. BGH, Urteile vom 21. August 2003 - 3 StR 234/03, insofern nicht abgedr. in StV 2004, 415; vom 16. Oktober 2003 - 3 StR 302/03; Gericke in KK-StPO, 7. Aufl., § 344 Rn. 10).
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