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BGH, 22.07.2003 - 3 StR 243/03 |
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 46 StGB
Strafzumessung (generalpräventive Erwägungen: Gebot der Feststellung der gemeinschaftsgefährlichen Zunahme zur Aburteilung anstehender Straftaten) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Änderung eines Schuldspruchs durch Streichen des "minder schweren Falls"; Generalpräventive Erwägungen in der Urteilsbegründung
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 29.01.1992 - 2 StR 427/91
Generalprävention bei Schutzgelderpressung
Auszug aus BGH, 22.07.2003 - 3 StR 243/03
Ergänzend bemerkt der Senat: Die generalpräventiven Erwägungen der Strafkammer erscheinen nicht unbedenklich, da sich die Urteilsgründe nicht dazu verhalten, ob sich eine gemeinschaftsgefährliche Zunahme solcher oder ähnlicher Straftaten, wie sie zur Aburteilung stehen, feststellen läßt (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Generalprävention 6); sie haben sich jedoch hier ersichtlich weder auf die Strafrahmenwahl noch auf das Strafmaß zum Nachteil des Angeklagten ausgewirkt.