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BGH, 16.07.1999 - 3 StR 243/99 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 1 StPO
Verwerfung der Revision als unzulässig, infolge wirksamen Rechtsmittelverzichts - Wolters Kluwer
Revision - Aliasname - Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts - Sprachprobleme des Angeklagten - Dolmetscher - Glaubhaftigkeit
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 341
Revisionseinlegung unter Aliasnamen
Wird zitiert von ...
- BGH, 09.03.2017 - 3 StR 53/17
Kein Widerruf des wirksamen Rechtsmittelverzichts (Erforderlichkeit …
Die nur pauschale Behauptung der Revisionsverteidigung, der Dolmetscher habe 'wohl auch nicht richtig übersetzt', ist unglaubhaft, denn keiner der Angeklagten, auch nicht der Revisionsführer, hat während der mehrtägigen Hauptverhandlung die Übersetzungstätigkeit der Dolmetscher Dr. K. oder D. beanstandet (vgl. Senat, Beschluss vom 16. Juli 1999 - 3 StR 243/99; BGH, Beschluss vom 3. September 1991 - 1 StR 532/91).