Rechtsprechung
   BGH, 03.11.1989 - 3 StR 245/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,2967
BGH, 03.11.1989 - 3 StR 245/89 (https://dejure.org/1989,2967)
BGH, Entscheidung vom 03.11.1989 - 3 StR 245/89 (https://dejure.org/1989,2967)
BGH, Entscheidung vom 03. November 1989 - 3 StR 245/89 (https://dejure.org/1989,2967)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,2967) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Täuschung - Finanzbehörde - Steuerpflicht - Ertragssteuer - Steuer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.02.1989 - 3 StR 179/88

    Schutzzweck des § 370 Abgabenordnung - Konkurrenzverhältnis zwischen dem

    Auszug aus BGH, 03.11.1989 - 3 StR 245/89
    Die der Entscheidung BGHSt 36, 100 zugrunde liegenden Erwägungen gelten auch für den Bereich der Ertragsteuern.

    Wie der Senat in dem in BGHSt 36, 100 abgedruckten Urteil im einzelnen ausgeführt hat, werden Täuschungshandlungen gegenüber der Finanzbehörde über steuerlich erhebliche Tatsachen, die zu einer Steuererstattung an einen tatsächlich existierenden Steuerpflichtigen führen, von der Vorschrift des § 370 AO erfaßt.

  • BGH, 23.01.1951 - 1 StR 35/50
    Auszug aus BGH, 03.11.1989 - 3 StR 245/89
    Da die Strafkammer in Abweichung von der Anklage und dem Eröffnungsbeschluß keine fortgesetzte Tat der Bestechlichkeit angenommen hat, sondern in allen Einzelfällen rechtlich zutreffend von selbständigen Taten ausging, mußte hinsichtlich des nicht nachgewiesenen Einzelfalls eine Freisprechung erfolgen (vgl. BGH NJW 1951, 411, 412; KK-Hürxthal, 2. Aufl. § 260 Rdn. 22).
  • BGH, 06.06.2007 - 5 StR 127/07

    Steuerhinterziehung durch Sachbearbeiter des Finanzamtes (Machen unrichtiger

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH wistra 1998, 64; vgl. auch BGH wistra 1990, 58), der sich der Bundesfinanzhof angeschlossen hat (BFH BStBl II 2006, 356 (= BFHE 211, 19)), verwirklicht ein Finanzbeamter den Tatbestand der Steuerhinterziehung, wenn er tatsächlich nicht bestehende Steuerschuldverhältnisse fingiert und dadurch nicht gerechtfertigte Steuererstattungen erlangt (vgl. auch BayObLG wistra 1997, 313).

    Dies gilt nicht nur im Bereich der Vergütung von Vorsteuern (vgl. BGHSt 40, 109, 113; BGH wistra 2004, 309, 310; 2003, 20, 21), sondern auch für die Erstattung von Ertragsteuern (BGH wistra 1998, 64, 65; 1990, 58).

  • BFH, 28.04.1998 - IX R 49/96

    Neue Tatsache bei Dienstpflichtverletzung des Beamten

    Auch ein Finanzbeamter, der Steuern bewußt zu niedrig festsetzt, kann Steuerhinterziehung begehen (Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 14. Dezember 1983 3 StR 452/83, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1984, 2230; BGH-Beschluß vom 7. Oktober 1986 1 StR 373/86, Steuerrechtsprechung in Karteiform --StRK--, Abgabenordnung, § 370, Rechtsspruch 95; BGH-Urteil vom 14. März 1972 g.E. 5 StR 589/71, BGHSt 24, 326; BGH-Beschlüsse vom 23. November 1990 3 StR 376/90, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1991, 678; vom 3. November 1989 3 StR 245/89, HFR 1990, 704).
  • BGH, 23.03.1994 - 5 StR 91/94

    Abgrenzung von Betrug und Steuerhinterziehung (Vortäuschung der Existenz eines

    a) Wie der Bundesgerichtshof in der Entscheidung BGHSt 36, 100 bereits im einzelnen dargelegt hat, liegt ein Fall der Steuerhinterziehung jedenfalls dann vor, wenn ein tatsächlich existierender Unternehmer gegenüber der Finanzbehörde steuerlich erhebliche Tatsachen vortäuscht, die zu einer Vorsteuererstattung führen sollen, obwohl der Unternehmer keine Umsätze getätigt hat und der steuerliche Vorgang insgesamt erfunden ist (vgl. ebenso für das Ertragsteuerrecht BGHR AO § 370 I Konkurrenzen 7 = BGH wistra 1990, 58).
  • BayObLG, 14.03.2002 - 4St RR 8/02

    Begriff der Finanzbehörden - Kenntnisstand bei Steuerfestsetzung

    Denn auch hier kommen Fallgestaltungen in Betracht, die die Regelbeispiele des § 370 Abs. 3 Nrn. 2 und 3 AO erfüllen (zur Steuerhinterziehung durch Finanzbeamte vgl. etwa BGH wistra 1990, 58; 1987, 27; BFHE 185, 370; FG Saarland wistra 1991, 353).
  • BGH, 21.10.1997 - 5 StR 328/97

    Verurteilung wegen Begünstigung bei Strafbarkeit des Täters wegen der Beteiligung

    Zu Recht ist das Landgericht bei der rechtlichen Würdigung der Haupttat davon ausgegangen, daß Täuschungshandlungen gegenüber der Finanzbehörde über steuerlich erhebliche Tatsachen, die zu einer Steuererstattung führen, auch dann von § 370 AO erfaßt werden, wenn es sich um fingierte Steuerschuldverhältnisse handelt (vgl. BGH wistra 1990, 58).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht