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   BGH, 12.07.2000 - 3 StR 246/00   

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BGH, 12.07.2000 - 3 StR 246/00 (https://dejure.org/2000,6088)
BGH, Entscheidung vom 12.07.2000 - 3 StR 246/00 (https://dejure.org/2000,6088)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 2000 - 3 StR 246/00 (https://dejure.org/2000,6088)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 12.07.2000 - 3 StR 246/00
    Dies ist vom Senat auf die Sachrüge hin zu berücksichtigen, obwohl allein der Angeklagte Revision eingelegt hat (BGHSt 37, 5; BGHR StGB § 64 Ablehnung 3 und 5); denn dieser hat das Unterbleiben der Unterbringungsanordnung nicht von seinem Rechtsmittelangriff ausgenommen (vgl. BGHSt 38, 362).

    Eine Prüfung dieser Frage - unter Zuziehung eines ärztlichen Sachverständigen (§ 246 a StPO) - mußte sich dem Tatrichter daher aufdrängen (vgl. BGHSt 37, 5, 9; BGHR StGB § 64 Ablehnung 5).

  • BGH, 27.09.1991 - 3 StR 30/91

    Revisionsrichterliche Überprüfung unterbliebener Unterbringung

    Auszug aus BGH, 12.07.2000 - 3 StR 246/00
    Dies ist vom Senat auf die Sachrüge hin zu berücksichtigen, obwohl allein der Angeklagte Revision eingelegt hat (BGHSt 37, 5; BGHR StGB § 64 Ablehnung 3 und 5); denn dieser hat das Unterbleiben der Unterbringungsanordnung nicht von seinem Rechtsmittelangriff ausgenommen (vgl. BGHSt 38, 362).

    Eine Prüfung dieser Frage - unter Zuziehung eines ärztlichen Sachverständigen (§ 246 a StPO) - mußte sich dem Tatrichter daher aufdrängen (vgl. BGHSt 37, 5, 9; BGHR StGB § 64 Ablehnung 5).

  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BGH, 12.07.2000 - 3 StR 246/00
    Dies ist vom Senat auf die Sachrüge hin zu berücksichtigen, obwohl allein der Angeklagte Revision eingelegt hat (BGHSt 37, 5; BGHR StGB § 64 Ablehnung 3 und 5); denn dieser hat das Unterbleiben der Unterbringungsanordnung nicht von seinem Rechtsmittelangriff ausgenommen (vgl. BGHSt 38, 362).

    Der Senat kann im Hinblick auf die angesichts der früheren Straftaten maßvollen Einzelstrafen und die moderate Gesamtstrafe ausschließen, daß das Landgericht auf eine noch mildere Strafe erkannt hätte, wenn es eine Anordnung nach § 64 StGB getroffen hätte (vgl. BGHSt 38, 362, 364 f.).

  • BGH, 09.01.1991 - 2 StR 625/90

    Verminderung der Schuldfähigkeit wegen Drogenabhängigkeit - Anordnung der

    Auszug aus BGH, 12.07.2000 - 3 StR 246/00
    Dies ist vom Senat auf die Sachrüge hin zu berücksichtigen, obwohl allein der Angeklagte Revision eingelegt hat (BGHSt 37, 5; BGHR StGB § 64 Ablehnung 3 und 5); denn dieser hat das Unterbleiben der Unterbringungsanordnung nicht von seinem Rechtsmittelangriff ausgenommen (vgl. BGHSt 38, 362).
  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 12.07.2000 - 3 StR 246/00
    Daß es an der hinreichend konkreten Aussicht eines Behandlungserfolges fehlen könnte (vgl. BVerfGE 91, 1), ist nicht erkennbar.
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