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   BGH, 18.04.1990 - 3 StR 252/88   

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BGH, 18.04.1990 - 3 StR 252/88 (https://dejure.org/1990,627)
BGH, Entscheidung vom 18.04.1990 - 3 StR 252/88 (https://dejure.org/1990,627)
BGH, Entscheidung vom 18. April 1990 - 3 StR 252/88 (https://dejure.org/1990,627)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafklageverbrauch durch Zusage der Staatsanwaltschaft, eine Straftat nicht weiter zu verfolgen - Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens durch nicht eingehaltene Zusage eines Staatsanwaltes bezüglich der Nichtverfolgung einer Straftat - Verfahrenshindernis ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    GG Art. 20 Abs. 3; StPO § 154 Abs. 1
    Nichteinhaltung einer Zusage durch die Staatsanwaltschaft; Strafzumessung bei Verfolgung trotz Zusage

Papierfundstellen

  • BGHSt 37, 10
  • NJW 1990, 1924
  • MDR 1990, 741
  • NStZ 1990, 399
  • NStZ 1991, 46 (Ls.)
  • StV 1990, 295
  • JR 1991, 256
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 23.05.1984 - 1 StR 148/84

    Tatprovokation polizeilicher Lockspitzel

    Auszug aus BGH, 18.04.1990 - 3 StR 252/88
    Wegen der Weite und Unbestimmtheit dieses Prinzips ist es aus Gründen der Rechtssicherheit ausgeschlossen, ohne gesetzliche Regelung ein Verfahrenshindernis dann anzunehmen, wenn ein bestimmtes Vorkommnis als Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip und den daraus herzuleitenden Anspruch auf ein faires Verfahren bewertet werden kann (BGHSt 32, 345, 350 f. m.w.N., ferner BGHSt 33, 283 [BGH 23.07.1985 - 5 StR 166/85] ; BGHR StPO vor § 1 Verfahrenshindernis/Rechtsstaatsprinzip 1; BGH MDR 1990, 168; Kleinknecht/Meyer, StPO 39. Aufl. Einl. Rdn. 148).

    Eine von einem Tatrichter festgestellte Nichteinhaltung einer solchen im Ermittlungsverfahren getroffenen "Vereinbarung", ist ganz maßgeblich bei der Strafzumessung für diese dennoch angeklagte Straftat zu berücksichtigen (vgl. BGHSt 32, 345, 355).

  • BVerfG, 27.01.1987 - 2 BvR 1133/86

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensabsprache im Strafverfahren

    Auszug aus BGH, 18.04.1990 - 3 StR 252/88
    Die Freiheit seiner Willensentschließung und seiner Willensbetätigung ist vor beachtenswerter Beeinträchtigung geschützt (BVerfG wistra 1987, 134).
  • BGH, 26.06.1981 - 3 StR 83/81

    Gebundenheit der Staatsanwaltschaft an eine vor Anklageerhebung getroffene

    Auszug aus BGH, 18.04.1990 - 3 StR 252/88
    Wenn die Staatsanwaltschaft nach § 154 Abs. 1 StPO von der Verfolgung einer Tat absieht, so kann sie grundsätzlich - jedenfalls bei Vorliegen eines "sachlich einleuchtenden Grundes" (Rieß NStZ 1981, 2, 9) - die Ermittlungen jederzeit wieder aufnehmen (BGHSt 30, 165 [BGH 26.06.1981 - 3 StR 83/81] ).
  • BGH, 20.08.1982 - 2 StR 278/82

    "krimineller Journalismus" - § 46 StGB, strafschärfende Mitberücksichtigung einer

    Auszug aus BGH, 18.04.1990 - 3 StR 252/88
    Aus Sicht des betroffenen Bürgers wird, wenn er sich wegen der vermeintlich "mitbestraften" und "erledigten" Tat nun doch vor Gericht verantworten muß, ein Vertrauenstatbestand nicht eingehalten und gegen das Gebot des fairen Verfahrens verstoßen (zum "Vertrauensschütz" in den Fällen des § 154 Abs. 1 StPO vgl. auch BGH NStZ 1983, 20, 21).
  • BGH, 23.07.1985 - 5 StR 166/85

    Polizeiverhalten und Verfahrenshindernis

    Auszug aus BGH, 18.04.1990 - 3 StR 252/88
    Wegen der Weite und Unbestimmtheit dieses Prinzips ist es aus Gründen der Rechtssicherheit ausgeschlossen, ohne gesetzliche Regelung ein Verfahrenshindernis dann anzunehmen, wenn ein bestimmtes Vorkommnis als Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip und den daraus herzuleitenden Anspruch auf ein faires Verfahren bewertet werden kann (BGHSt 32, 345, 350 f. m.w.N., ferner BGHSt 33, 283 [BGH 23.07.1985 - 5 StR 166/85] ; BGHR StPO vor § 1 Verfahrenshindernis/Rechtsstaatsprinzip 1; BGH MDR 1990, 168; Kleinknecht/Meyer, StPO 39. Aufl. Einl. Rdn. 148).
  • BGH, 30.08.1978 - 2 StR 323/78

    Tragweite des Grundsatzes ne bis in idem - Bindung bei teilrechtskräftiger

    Auszug aus BGH, 18.04.1990 - 3 StR 252/88
    Der Verbrauch der Strafklage mit der Sperrwirkung, daß eine neue Strafverfolgung gegen denselben Täter wegen derselben Tat unzulässig ist (Art. 103 Abs. 3 GG), kann nur durch eine richterliche, nicht jedoch durch eine staatsanwaltschaftliche Entscheidung oder eine wie auch immer geartete "Zusage" der Staatsanwaltschaft eintreten (vgl. BGHSt 28, 119, 121; 29, 288, 292).
  • BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80

    Das Verbot paralleler strafrechtlicher Ermittlungsverfahren bzw. die (zeitlich

    Auszug aus BGH, 18.04.1990 - 3 StR 252/88
    Der Verbrauch der Strafklage mit der Sperrwirkung, daß eine neue Strafverfolgung gegen denselben Täter wegen derselben Tat unzulässig ist (Art. 103 Abs. 3 GG), kann nur durch eine richterliche, nicht jedoch durch eine staatsanwaltschaftliche Entscheidung oder eine wie auch immer geartete "Zusage" der Staatsanwaltschaft eintreten (vgl. BGHSt 28, 119, 121; 29, 288, 292).
  • BGH, 13.05.1987 - 3 StR 37/87

    Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

    Auszug aus BGH, 18.04.1990 - 3 StR 252/88
    Insbesondere ist Verfolgungsverjährung selbst dann nicht eingetreten, wenn es sich entgegen der Annahme des Landgerichts nicht um eine einzige fortgesetzte Lohnsteuerhinterziehung von 1978 bis 1984 gehandelt haben, sondern der Fortsetzungszusammenhang durch die Strafverfolgungsmaßnahmen in den Jahren 1982 oder 1983 unterbrochen worden sein sollte (vgl. BGHR AO § 370 I Fortsetzungszusammenhang 1; BGH bei Dallinger MDR 1966, 558; BGH StV 1984, 367).
  • BGH, 24.07.1987 - 3 StR 36/87

    Tateinheit zwischen Lohnsteuerhinterziehung und Beitragsvorenthaltung gegenüber

    Auszug aus BGH, 18.04.1990 - 3 StR 252/88
    Obwohl der Betrieb des Angeklagten möglicherweise darauf angelegt war, Arbeitnehmer zum Teil illegal ("schwarz") zu beschäftigen und diese innerhalb derselben Zeiträume weder zur Lohnsteuer anzumelden noch für sie Beiträge zur Sozialversicherung abzuführen, handelt es sich bei der gegebenen sachlichrechtlichen Tatmehrheit bei der Lohnsteuerhinterziehung und der Beitragsvorenthaltung auch um zwei Taten im prozessualen Sinne (vgl. BGHSt 35, 14 [BGH 24.07.1987 - 3 StR 36/87] ).
  • BGH, 03.11.1989 - 2 StR 646/88

    Einstellung des Verfahrens bei überlanger Verfahrensdauer

    Auszug aus BGH, 18.04.1990 - 3 StR 252/88
    Wegen der Weite und Unbestimmtheit dieses Prinzips ist es aus Gründen der Rechtssicherheit ausgeschlossen, ohne gesetzliche Regelung ein Verfahrenshindernis dann anzunehmen, wenn ein bestimmtes Vorkommnis als Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip und den daraus herzuleitenden Anspruch auf ein faires Verfahren bewertet werden kann (BGHSt 32, 345, 350 f. m.w.N., ferner BGHSt 33, 283 [BGH 23.07.1985 - 5 StR 166/85] ; BGHR StPO vor § 1 Verfahrenshindernis/Rechtsstaatsprinzip 1; BGH MDR 1990, 168; Kleinknecht/Meyer, StPO 39. Aufl. Einl. Rdn. 148).
  • BGH, 03.06.1986 - 4 StR 152/86

    Vorläufige Einstellung des Verfahrens - Verfahrenseinstellung wegen

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    cc) Ebenso wenig können etwaige Zusagen der Staatsanwaltschaft, andere bei ihr anhängige Ermittlungsverfahren - etwa nach § 154 Abs. 1 StPO - einzustellen, eine Bindungswirkung oder ein schutzwürdiges Vertrauen auslösen (vgl. Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung, BTDrucks 16/12310, S. 13; anders noch zur Rechtslage vor dem Verständigungsgesetz BGHSt 37, 10 ).
  • BGH, 28.08.1997 - 4 StR 240/97

    Verständigung im Strafverfahren

    (2) Der 3. Strafsenat war in seiner Entscheidung vom 18. April 1990 mit einer Zusage der Staatsanwaltschaft befaßt, eine bestimmte Tat nicht zu verfolgen, wenn der Beschuldigte sein Rechtsmittel unter Hinnahme einer empfindlichen Strafe in einer anderen Sache zurücknehme; dies begründe zwar kein Verfahrenshindernis, stelle aber einen wesentlichen Strafmilderungsgrund dar, wenn die Tat unter Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens trotzdem angeklagt und abgeurteilt werde (BGHSt 37, 10).
  • BGH, 30.04.2009 - 1 StR 745/08

    Erlöschen des Zeugnisverweigerungsrechts des Angehörigen eines Beschuldigten im

    Eine Wiederaufnahme eines durch die Staatsanwaltschaft eingestellten Verfahrens darf daher nicht willkürlich, sondern nur bei Vorliegen eines sachlichen Grundes erfolgen (vgl. BGHSt 37, 10, 13), um das Vertrauen des Beschuldigten und der Allgemeinheit in den Bestand des Verfahrensabschlusses nicht zu gefährden.
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