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   BGH, 09.09.1987 - 3 StR 254/87   

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https://dejure.org/1987,1181
BGH, 09.09.1987 - 3 StR 254/87 (https://dejure.org/1987,1181)
BGH, Entscheidung vom 09.09.1987 - 3 StR 254/87 (https://dejure.org/1987,1181)
BGH, Entscheidung vom 09. September 1987 - 3 StR 254/87 (https://dejure.org/1987,1181)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Versagung einer Entschädigung wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung der Inhaftierung durch die Angeklagte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff des Handeltreibens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 35, 57
  • NJW 1988, 1333
  • MDR 1988, 72
  • NStZ 1988, 77
  • StV 1988, 67
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 24.06.1986 - 5 StR 153/86

    Begriff des unerlaubten Handeltreibens

    Auszug aus BGH, 09.09.1987 - 3 StR 254/87
    Täter eines unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln kann nur sein, wer selbst eigennützig handelt (BGHSt 34, 124 ).

    Sie erstrebte nämlich nicht für ein umsatzförderndes Verhalten, z.B. das Verbringen des Bekannten mit dem Rucksack an eine bestimmte Stelle, Gewinn oder irgendeinen anderen persönlichen Vorteil (BGHSt 34, 124 [126]), und sei es auch nur eine Belohnung auf sexuellem Gebiet (vgl. BGH bei Schmidt MDR 1980, 969).

  • BGH, 21.02.1979 - 2 StR 663/78

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit

    Auszug aus BGH, 09.09.1987 - 3 StR 254/87
    Nach ständiger Rechtsprechung fällt unter den Begriff des Handeltreibens jede eigennützige, auf Güterumsatz gerichtete Tätigkeit (vgl. zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln BGHSt 25, 290 ; 28, 308; 29, 239; 30, 277 [278] und 359 [360/361]).
  • BGH, 15.04.1975 - 5 StR 36/75

    Voraussetzungen für fahrlässiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 09.09.1987 - 3 StR 254/87
    So hat der Bundesgerichtshof fahrlässiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln für möglich gehalten, wenn der Angeklagte bei der Verkaufsvermittlung gegen Entgelt nicht wußte, daß es sich bei der von ihm vermittelten Ware um ein Betäubungsmittel handelte (BGH, Urteil vom 15. April 1975 - 5 StR 36/75).
  • BGH, 04.12.1981 - 3 StR 408/81

    Verurteilung wegen Einfuhr von Cannabisharz in Tateinheit mit Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 09.09.1987 - 3 StR 254/87
    Nach ständiger Rechtsprechung fällt unter den Begriff des Handeltreibens jede eigennützige, auf Güterumsatz gerichtete Tätigkeit (vgl. zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln BGHSt 25, 290 ; 28, 308; 29, 239; 30, 277 [278] und 359 [360/361]).
  • BGH, 21.02.1974 - 1 StR 588/73

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bei

    Auszug aus BGH, 09.09.1987 - 3 StR 254/87
    Nach ständiger Rechtsprechung fällt unter den Begriff des Handeltreibens jede eigennützige, auf Güterumsatz gerichtete Tätigkeit (vgl. zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln BGHSt 25, 290 ; 28, 308; 29, 239; 30, 277 [278] und 359 [360/361]).
  • BGH, 15.04.1980 - 5 StR 135/80

    Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz - Eigennützige, den Umsatz des

    Auszug aus BGH, 09.09.1987 - 3 StR 254/87
    Nach ständiger Rechtsprechung fällt unter den Begriff des Handeltreibens jede eigennützige, auf Güterumsatz gerichtete Tätigkeit (vgl. zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln BGHSt 25, 290 ; 28, 308; 29, 239; 30, 277 [278] und 359 [360/361]).
  • BGH, 04.03.1986 - 1 StR 26/86

    Mitnahme eines Koffers mit Heroin - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in

    Auszug aus BGH, 09.09.1987 - 3 StR 254/87
    Auch derjenige, der einen präparierten Koffer mit Betäubungsmitteln an einen bestimmten Ort bringt und dort verkauft, kann fahrlässig unerlaubt mit Betäubungsmitteln Handel treiben, wenn er von dem Vorhandensein des Betäubungsmittels in dem Koffer nichts wußte (BGH NStZ 1983, 174 ; zur fahrlässigen unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln vgl. ferner BGH NStZ 1986, 462 ).
  • BGH, 16.12.1982 - 4 StR 644/82

    Rechtmäßigkeit eines Freispruches eines Angeklagten vom Vorwurf des

    Auszug aus BGH, 09.09.1987 - 3 StR 254/87
    Auch derjenige, der einen präparierten Koffer mit Betäubungsmitteln an einen bestimmten Ort bringt und dort verkauft, kann fahrlässig unerlaubt mit Betäubungsmitteln Handel treiben, wenn er von dem Vorhandensein des Betäubungsmittels in dem Koffer nichts wußte (BGH NStZ 1983, 174 ; zur fahrlässigen unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln vgl. ferner BGH NStZ 1986, 462 ).
  • BGH, 20.09.2017 - 1 StR 64/17

    Fahrlässiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Fahrlässigkeitsmaßstab:

    aa) Der Vorsatz unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (auch mit solchen in nicht geringer Menge) umfasst - außerhalb des Anwendungsbereichs von § 29 Abs. 6 BtMG - die Kenntnis davon, dass sich die Tathandlung auf ein Betäubungsmittel im Sinne von § 1 Abs. 1 BtMG bezieht (vgl. BGH, Urteile vom 15. April 1975 - 5 StR 36/75 und vom 9. September 1987 - 3 StR 254/87, BGHSt 35, 57, 58 f.; Beschluss vom 24. Februar 1995 - 2 StR 668/94, StV 1995, 524 f.; MünchKomm-StGB/Kotz, 2. Aufl., Band 6, BtMG Vor §§ 29 ff. Rn. 107; siehe auch Weber, BtMG, 4. Aufl., § 29 Rn. 32 sowie O?lakcio?lu, Der Allgemeine Teil des Betäubungsmittelstrafrechts - Zugleich eine Analyse der höchstrichterlichen Rechtsprechung vom Betäubungsmittelstrafrecht seit 1982, 2013, S. 170 aber auch dort S. 292 ff.).

    aa) Der Senat hält an der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass trotz der inhaltlichen Anforderungen an die Tathandlung des Handeltreibens, vor allem an das Element der Eigennützigkeit, fahrlässiges Handeltreiben phänomenologisch möglich und tatbestandlich von § 29 Abs. 4 i.V.m. Abs. 1 Nr. 1 BtMG erfasst ist (BGH, Urteile vom 15. April 1975 - 5 StR 36/75; vom 9. September 1987 - 3 StR 254/87, BGHSt 35, 57, 58 f. und vom 5. November 2015 - 4 StR 124/14, StraFo 2016, 37 f.), entgegen daran geäußerter Kritik (O?lakcio?lu aaO S. 223-226) fest.

    Von diesen Grundsätzen ist in der Sache auch die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausgegangen, indem etwa darauf abgestellt worden ist, dass ein am Handel Teilnehmender sich darum kümmern müsse, ob seine Stoffe Betäubungsmittel sind (BGH, Urteil vom 5. November 2015 - 4 StR 124/14, StraFo 2016, 37 f.; siehe auch OLG Nürnberg aaO sowie BGH, Urteil vom 9. September 1987 - 3 StR 254/87, BGHSt 35, 57, 58 f.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2001 - L 10 VS 28/00

    Lebendorgantransplantation im Ausland - Zulässigkeit einer Überkreuzspende -

    Ein eigennütziges Handeln in diesem Sinn liege nicht nur vor, wenn ein Gewinn erzielt werden soll, sondern auch wenn sonstige Vorteile (zB sexuelle Leistungen) erstrebt werden (BGH NJW 1988, 1333; vgl. auch BGH NJW 1986, 2584, 2585; BGH NStZ-RR 1996, 20; einschränkend: BGH NJW 1993, 76).
  • BGH, 31.01.1991 - 1 StR 652/90

    Anforderungen von Tatsachen, die den Mangel wiedergeben - Stichprobenartiges

    Bei dieser Sachlage braucht der Senat nicht darauf einzugehen, daß auch fahrlässiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln nur bei einer eigennützigen, auf Güterumsatz gerichteten Tätigkeit in Betracht kommt (BGHSt 35, 57 [BGH 09.09.1987 - 3 StR 254/87]).
  • BGH, 19.01.1988 - 1 StR 649/87

    Abgrenzung bewusste Fahrlässigkeit und bedingter Vorsatz im Rahmen der

    Fahrlässiges Handeltreiben in Täterschaft kam schon deshalb nicht in Betracht, weil der dafür notwendige Eigennutz (vgl. BGH MDR 1988, 72, zur Veröffentlichung in BGHSt 35, 57 [BGH 09.09.1987 - 3 StR 254/87] vorgesehen) des Angeklagten nicht feststellbar war.
  • BGH, 28.02.1992 - 2 StR 501/91

    Fahrlässiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Tätigkeit des

    Auch fahrlässiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln setzt eine eigennützige auf Güterumsatz gerichtete Tätigkeit voraus, strafbare fahrlässige Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln gibt es nicht (BGHSt 35, 57 [BGH 09.09.1987 - 3 StR 254/87]).
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