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   BGH, 30.08.1978 - 3 StR 255/78   

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BGH, 30.08.1978 - 3 StR 255/78 (https://dejure.org/1978,285)
BGH, Entscheidung vom 30.08.1978 - 3 StR 255/78 (https://dejure.org/1978,285)
BGH, Entscheidung vom 30. August 1978 - 3 StR 255/78 (https://dejure.org/1978,285)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verwertbarkeit tatsächlicher Erkenntnisse, die bei Überwachung des Fernmeldeverkehrs gewonnen werden - Verdacht der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung - Verwertbarkeit des Beweises bei Zulässigkeit der Beweiserhebung - Zulässigkeit einer Abhörmaßnahme - ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Verwertbarkeit überwachter Telefongespräche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB (1975) § 129; StPO (1975) §§ 100a, 100b

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 28, 122
  • NJW 1979, 2524 (Ls.)
  • NJW 1979, 990
  • MDR 1978, 1035
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.03.1976 - AnwSt (R) 4/75

    Zufallsfunde bei der Überwachung des Fernmeldeverkehrs

    Auszug aus BGH, 30.08.1978 - 3 StR 255/78
    Tatsächliche Erkenntnisse, die bei einer wegen des Verdachts eines Vergehens nach § 129 StGB gemäß §§ 100 a, 100 b StPO angeordneten Überwachung des Fernmeldeverkehrs gewonnen worden sind, können auch zum Nachweis der Straftaten verwendet werden, die der kriminellen Vereinigung als ihr Zweck und ihre Tätigkeit bei der Anordnung oder im Verlauf der Überwachung zugerechnet worden sind (im Anschluß an BGHSt 26, 298; 27, 355).

    In dem Urteil vom 15. März 1976 hat er entscheidend darauf abgestellt, daß der Gesetzgeber die Möglichkeit einer Überwachung des Fernmeldeverkehrs ausdrücklich auf die in § 100 a Satz 1 StPO aufgeführten Katalogtaten beschränkt habe (BGHSt 26, 298, 303), und daraus geschlossen, daß bei einer zulässig angeordneten Überwachung gewonnene zufällige Erkenntnisse (Zufallsfunde), "die nicht im Zusammenhang mit einer Katalogtat stehen", nicht verwertet werden dürfen.

    Daß Erkenntnisse im Zusammenhang mit der Katalogtat nach § 129 StGB auch solche sind, die sich auf Taten beziehen, auf deren Begehung die Tätigkeit der bei der Anordnung der Überwachung vermuteten kriminellen Vereinigung gerichtet ist, ergibt sich aus der Entscheidung BGHSt 26, 298 selbst.

    Denn für die Richtigkeit der angeführten Stelle wird auf BGHSt 26, 298 Bezug genommen, auf die Entscheidung also, die, wie gezeigt, von der Verwertbarkeit der bei der Überwachung gewonnenen Erkenntnisse in Verfahren wegen Verdachts eines Vergehens nach § 129 StGB auch dann ausgeht, wenn nur die der angeblichen kriminellen Vereinigung zur Last gelegten Straftaten nachzuweisen sind, nicht dagegen die Vereinigung selbst.

    Ebenso wie im Fall BGHSt 26, 298 ging es um die Verwertbarkeit von "Zufallsfunden", die keinen Zusammenhang mit dem Anlaß der Anordnung der Überwachung hatten.

    Vielmehr können die gewonnenen Erkenntnisse auch in Verfahren gegen Dritte verwendet werden, wenn nur ein Zusammenhang mit dem Verdacht einer Katalogtat besteht (BGHSt 26, 298).

  • BGH, 22.02.1978 - 2 StR 334/77

    Auswirkungen der Beeinflussung der Aussage eines Beschuldigten/Zeugen durch

    Auszug aus BGH, 30.08.1978 - 3 StR 255/78
    Tatsächliche Erkenntnisse, die bei einer wegen des Verdachts eines Vergehens nach § 129 StGB gemäß §§ 100 a, 100 b StPO angeordneten Überwachung des Fernmeldeverkehrs gewonnen worden sind, können auch zum Nachweis der Straftaten verwendet werden, die der kriminellen Vereinigung als ihr Zweck und ihre Tätigkeit bei der Anordnung oder im Verlauf der Überwachung zugerechnet worden sind (im Anschluß an BGHSt 26, 298; 27, 355).

    Das Urteil des 2. Strafsenats vom 22. Februar 1978 (BGHSt 27, 355) gibt zu einer anderen Beurteilung keinen Anlaß.

    Aus dem nicht abgedruckten Teil des Urteils BGHSt 27, 355 ergibt sich im übrigen, daß die aufgrund der Überwachung zur Aburteilung gelangten Taten ersichtlich nicht in einem solchen Zusammenhang mit dem Verdacht eines Vergehens nach § 129 StGB, der Anlaß der Überwachung war, standen, daß sie die Tätigkeit der kriminellen Vereinigung dargestellt hätten.

    Für die Abgrenzung der Möglichkeiten, die § 100 a StPO der Strafverfolgung bietet, ist schließlich auch zu bedenken, daß jedes Beweisverwertungsverbot eine Ausnahme von der Wahrheitserforschungspflicht des Gerichts darstellt, die zu den tragenden Grundsätzen des Strafverfahrensrechts gehört (BGHSt 27, 355, 357).

  • OLG Hamburg, 11.10.1972 - 2 Ws 386/72
    Auszug aus BGH, 30.08.1978 - 3 StR 255/78
    Der von W.B. Schünemann (NJW 1978, 406; ferner Sax, JZ 1965, 1, 6; vgl. auch LG Hamburg NJW 1973, 157 mit ablehnenden Anmerkungen von Weber NJW 1973, 1056, Schroeder JR 1973, 253 und Welp JZ 1973, 289; ablehnend auch Rudolphi in Festschrift für Schaffstein S. 433, 449) vertretene Satz, daß sich aus der Zulässigkeit der Beweiserhebung die Verwertbarkeit des Beweises unmittelbar ergebe, gilt in dieser Allgemeinheit nicht.
  • BGH, 05.03.1974 - 1 StR 365/73

    Wegfall der Einziehungsanordnung durch Revision - Zulässigkeit der Verwertung

    Auszug aus BGH, 30.08.1978 - 3 StR 255/78
    In ihr (S. 301) wird - ersichtlich ohne Zweifel an seiner Richtigkeit - das Urteil des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 5. März 1974 - 1 StR 365/73 -zitiert, wonach es zulässig ist, bei einer wegen des Verdachts einer Straftat nach § 129 StGB angeordneten Überwachung die gewonnenen Erkenntnisse zum Nachweis der Straftaten zu verwenden, welche die kriminelle Vereinigung begangen haben soll, auch wenn sich das Bestehen dieser Vereinigung selbst nicht nachweisen läßt.
  • BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvF 1/69

    Abhörurteil

    Auszug aus BGH, 30.08.1978 - 3 StR 255/78
    Die Erfüllung dieser Pflicht liegt im Interesse der Allgemeinheit an der wirksamen Verfolgung strafbarer Handlungen, das nicht nur zur - vom Bundesverfassungsgericht gebilligten (BVerfGE 30, 1 ff) - Einführung des § 100 a StPO geführt hat, sondern auch die Auslegung dieser Vorschrift beeinflußt.
  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Andererseits ist zu bedenken, daß Verwertungsverbote die Möglichkeiten der Wahrheitserforschung beeinträchtigen (BGHSt 28, 122, 118; 37, 30, 32) und daß der Staat nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts von Verfassungs wegen eine funktionstüchtige Strafrechtspflege zu gewährleisten hat, ohne die Gerechtigkeit nicht verwirklicht werden kann (BVerfGE 44, 353, 374; 46, 214, 222; 51, 324, 344; 74, 257, 262; vgl. auch BVerfGE 33, 367, 383; 34, 238, 248; 77, 65, 76).
  • BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08

    Urteil gegen Mitglied und Unterstützer der Al Qaida weitgehend rechtskräftig

    In einer solchen Konstellation entspricht es bei Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass die Erkenntnisse aus diesen Ermittlungsmaßnahmen auch zum Nachweis der mit der Katalogtat in Zusammenhang stehenden Nichtkatalogtat verwertet werden dürfen (BGHSt 28, 122, 127 f.; 30, 317, 320; BGH StV 1998, 247, 248).
  • BGH, 21.07.1994 - 1 StR 83/94

    Zeugnisverweigerungsrecht und V-Mann

    ob und in welchem Umfang das Revisionsgericht überhaupt prüfen kann, ob die Telefonüberwachung insgesamt ordnungsgemäß angeordnet worden war und noch rechtmäßig bestand (vgl. hierzu BGHSt 28, 122, 124; 33, 217, 222; Schäfer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 100 b Rdn. 43);.
  • BGH, 17.03.1983 - 4 StR 640/82

    Unbefugte Aufnahme des nicht öffentlich gesprochenen Wortes durch die Polizei -

    Der Fall ist nicht anders zu beurteilen als das Fehlen einer wesentlichen sachlichen Voraussetzung für die Anordnung der Maßnahme nach § 100 a StPO, beispielsweise das Nichtvorliegen einer Katalogtat oder eines erlaubten Ermittlungsziels; in diesen Fällen ist die rechtswidrig erlangte Information bereits bisher allgemein als unverwertbar angesehen worden (vgl. Kleinknecht, 35. Aufl., § 100 a StPO Rdn. 11; Müller in KMR, 7. Aufl., § 100 a StPO Rdn. 14; Laufhütte in KK § 100 a StPO Rdn. 17; Welp a.a.O. S. 210 ff; vgl. auch BGHSt 28, 122, 124 und BGH NJW 1979, 1370, 1371).
  • BGH, 24.11.1981 - VI ZR 164/79

    Belästigung durch anonyme Anrufe - Überwachung des Telefonanschlusses durch die

    Die Folgerungen, die die Rechtsprechung aus dieser Vorschrift für die Zulässigkeit von Tonbandaufnahmen als Beweismittel im Strafprozeß gezogen hat (BGHSt 26, 298; 27, 355; 28, 122; 29, 244), sind auf den Streitfall nicht übertragbar.
  • KG, 20.12.2018 - 3 Ws 309/18

    Strafverfahren: Datenübermittlung und Verwendungsbeschränkung betreffend eines

    Entsprechend ist entschieden worden, dass Erkenntnisse, die bei einer wegen des Verdachts eines Vergehens nach § 129 StGB angeordneten Telefonüberwachung gewonnen wurden, auch zum Nachweis der Taten verwendet werden dürfen, von denen bei der Anordnung der Maßnahme angenommen wurde, sie seien ein Zweck der kriminellen Vereinigung, und zwar unabhängig davon, ob ein Vergehen nach § 129 StGB nachgewiesen werden kann (vgl. BGHSt 26, 298; 28, 122).

    Daher ist etwa der Schuldspruch eines Rauschgiftdelikts bestätigt worden, das - nach Einschätzung in Anklage und Eröffnungsbeschluss - im Rahmen einer kriminellen Vereinigung begangen worden sein soll (vgl. BGHSt 28, 122).

  • BGH, 16.03.1983 - 2 StR 775/82

    Telefonüberwachung und Beweisverwertung

    Grundrechtsbegrenzende Vorschriften sind aber aus der Erkenntnis der wertsetzenden Bedeutung des Grundrechts im freiheitlichen demokratischen Staat auszulegen und müssen deshalb in ihrer das Grundrecht einengenden Wirkung selbst wieder eingeschränkt werden (BGHSt 19, 325, 330; 26, 298, 303 f; 28, 122, 125; 29, 244, 249).

    Ebensowenig wäre die Meinung vertretbar, die Verwertbarkeit der Aufzeichnung des "Raumgesprächs" sei eine konsequente Folgerung aus der Rechtsprechung zu jenen Zufallserkenntnissen (BGHSt 26, 298 ff; 28, 122 ff; BGH NJW 1979, 1370 f).

  • OLG Koblenz, 12.06.2017 - 1 OLG 4 Ss 173/15

    Betäubungsmitteldelikt - Beweisverwertungsverbot bei Zufallsfund

    Die grundsätzliche Verwertbarkeit ergibt sich aus § 477 Abs. 2 Satz 2 StPO sowie einer Vielzahl von Regelungen hinsichtlich einzelner strafprozessualer Maßnahmen (vgl. § 98b Abs. 3, § 100b Abs. 5, § 100d Abs. 5, § 100h Abs. 3, § 108 StPO); sie entspricht zudem gefestigter Rechtsprechung (vgl. BGHSt 26, 298, 303; 28, 122, 125).
  • LG Köln, 30.01.2017 - 101 KLs 13/15

    Kirchenräuber verurteilt: Kreuze und Kelche für den Dschihad

    Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung (im folgenden TKÜ) nach § 100a StPO sind unzulässig mit der Folge eines Verwertungsverbotes, wenn es an den materiellen Voraussetzungen für die Maßnahme fehlt (BGH, Urt. v. 16.02.1995 - 4 StR 729/94, NJW 1995, 1974), etwa weil von vornherein kein Tatverdacht oder kein Verdacht einer Katalogtat besteht; andererseits ist nicht erforderlich, dass sich der Verdacht der Katalogtat, der Anlass für die Maßnahme war, im Nachhinein auch bestätigt hat (BGH, Urt. v. 30.08.1978 - 3 StR 255/78, BGHSt 28, 122).
  • BGH, 16.02.1995 - 4 StR 729/94

    Überprüfbarkeit der Entscheidung des Ermittlungsrichters oder Staatsanwalts zur

    Insofern neigt der 3. Strafsenat zu der Auffassung, "daß die Maßnahme grundsätzlich nicht auf den zur Zeit ihrer Anordnung vorliegenden Grad des Verdachts einer Katalogtat geprüft werden könne, der Revisionsrichter aber erkennbare Willkür zu beachten habe" (BGHSt 28, 122, 124; so auch Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 100a Rdn. 24; Schäfer aaO § 100a Rdn. 50; im Ergebnis ebenso Nack in KK/StPO 3. Aufl. § 100a Rdn. 17).
  • BGH, 20.06.1979 - 2 StR 63/79

    Verurteilung wegen Mordes - Fehlende Belehrung über ein Zeugnisverweigerungsrecht

  • BGH, 18.03.1998 - 5 StR 693/97

    Überwachungen wegen Verdachts des Menschenhandels und Zuhälterei; Zulässigkeit

  • BGH, 06.08.1987 - 4 StR 333/87

    Schaltung einer Zählervergleichseinrichtung; Verwertbarkeit eines Geständnisses

  • BGH, 23.01.1979 - 1 StR 642/78

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Anordnung

  • BGH, 09.05.1985 - 1 StR 63/85

    Entscheidung des Vorsitzenden über Unterbrechung der Hauptverhandlung für mehr

  • BGH, 16.06.1983 - 2 StR 837/82

    Geltung des Grundsatzes der Bescheidung des Hilfsbeweisantrages in den

  • BGH, 20.06.1990 - 2 StR 38/90

    Strafvereitelung im Amt oder nur Strafvereitelung - Eintritt der

  • BGH, 22.10.1985 - 5 StR 25/85

    Hinterziehung von Einkommenssteuer - Zurechnung von Wirtschaftsgütern in

  • OLG Köln, 15.12.1978 - 3 Ws 234/78

    Beweisverwertungsverbot bei Unzulässigkeit einer Ermittlungsmaßnahme;

  • BVerfG, 18.08.1987 - 2 BvR 400/86

    Verwertbarkeit eines Zufallsfundes bei zulässiger Telefonüberwachung

  • BGH, 22.12.1981 - 5 StR 540/81

    Meineid durch vorsätzlich falsches Aussagen als Zeuge in einem Strafverfahren -

  • OLG Düsseldorf, 05.02.2001 - 2a Ss 326/00

    Verwertung von Zufallserkenntnissen über Anschlußdelikte

  • OLG Karlsruhe, 03.01.1994 - 2 Ss 173/92

    Telefonüberwachung; Verwertungsverbot; Verwertung; Beweis; Aussagedelikt;

  • BGH, 20.10.1982 - 2 StR 43/82

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln -

  • BayObLG, 06.04.1982 - RReg. 4 St 24/82

    Strafprozeßrecht: Verwertung der Ergebnisse einer Telfonüberwachung im Verfahren

  • LG Ravensburg, 29.06.1998 - 1 Qs 126/98

    Voraussetzungen der Anordnung der Überwachung und Aufzeichnung des

  • BGH, 14.03.1979 - 3 StR 41/79

    Zur Verwertung von Tonbandaufnahmen - Anforderungen an die Feststellung der

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