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   BGH, 13.10.1999 - 3 StR 256/99   

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https://dejure.org/1999,4842
BGH, 13.10.1999 - 3 StR 256/99 (https://dejure.org/1999,4842)
BGH, Entscheidung vom 13.10.1999 - 3 StR 256/99 (https://dejure.org/1999,4842)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 1999 - 3 StR 256/99 (https://dejure.org/1999,4842)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; §§ 73 ff. StGB
    Beweiswürdigung; Anordnung des Verfalls

  • Wolters Kluwer

    Verfahrensrüge - Formerfordernis - Rechtfertigungsschrift - Betäubungsmittelgeschäft - Rechtsfehlerfreie Beweiswürdigung - Herkunft des Geldes - Verfallsanordnung

  • Judicialis

    StPO § 361; ; StPO § 251; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 353; ; StGB § 73

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 215
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 24.01.1990 - 2 StR 576/89

    Erfordernis der vollständigen und genauen Angabe der den Mangel enthaltenen

    Auszug aus BGH, 13.10.1999 - 3 StR 256/99
    Die verlesene Aussage des Zeugen R., die den Verfahrensmangel ergeben soll, ist nämlich weder ihrem Wortlaut noch ihrem wesentlichen Inhalt nach in der Rechtfertigungsschrift wiedergegeben, obwohl dies für die Zulässigkeit der Rüge erforderlich ist (BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Beweiswürdigung 3; Kuckein in KK 4. Aufl. § 344 Rdn. 38 f.).

    Somit kann das Revisionsgericht nicht allein aufgrund der Revisionsbegründungsschrift überprüfen, ob § 261 StPO verletzt wurde (BGHSt 21, 334, 340; 29, 203 f.; BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Beweiswürdigung 3).

  • BGH, 02.07.1980 - 3 StR 204/80

    Verurteilung auf wahldeutiger Tatsachengrundlage - Strafbarkeit wegen Beihilfe

    Auszug aus BGH, 13.10.1999 - 3 StR 256/99
    Die Überzeugung des Tatrichters entfernt sich nicht so sehr von einer festen Tatsachengrundlage, daß sie letztlich nur eine Vermutung darstellt (BGH NStZ 1981, 33).
  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus BGH, 13.10.1999 - 3 StR 256/99
    Somit kann das Revisionsgericht nicht allein aufgrund der Revisionsbegründungsschrift überprüfen, ob § 261 StPO verletzt wurde (BGHSt 21, 334, 340; 29, 203 f.; BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Beweiswürdigung 3).
  • BGH, 14.01.1982 - 4 StR 642/81

    Rechtsmittel - Beschränkung - Rechtskräftiger Schuldspruch - Beschreibung des

    Auszug aus BGH, 13.10.1999 - 3 StR 256/99
    Darauf, daß mit neuen oder ergänzenden Feststellungen zu dem Weg, auf dem das Betäubungsmittel im Rahmen der vierten Tat zu den Abnehmern gelangen sollte, möglicherweise gegen bindende Feststellungen des ersten Urteils verstoßen worden ist (vgl. BGHSt 30, 340, 342 ff.), beruht das angefochtene Urteil nicht.
  • BGH, 28.03.1979 - 2 StR 700/78

    Verfall und Wertersatzeinziehung bei Verstoß gegen das BtMG - Rechtliche

    Auszug aus BGH, 13.10.1999 - 3 StR 256/99
    Das Landgericht hat rechtsfehlerfrei festgestellt, daß der Angeklagte durch eine von der Anklage umfaßte, festgestellte Straftat (BGHSt 28, 369) einen Nettogewinn von 11.500,00 DM erzielt hat, dessen Verfall gemäß § 73 StGB in der zum Tatzeitpunkt geltenden Fassung anzuordnen war.
  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus BGH, 13.10.1999 - 3 StR 256/99
    Seine Schlußfolgerungen brauchen nicht zwingend zu sein; genügend ist, daß sie möglich sind und der Tatrichter von ihrer Richtigkeit überzeugt ist (BGHSt 29, 18, 20; AGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2; Kuckein in KK 4. Aufl. § 337 Rdn. 29).
  • BGH, 24.03.1964 - 3 StR 60/63

    Verfahrensrechtlicher oder sachlichrechtlicher Charakter einer Rechtsnorm -

    Auszug aus BGH, 13.10.1999 - 3 StR 256/99
    Es bestehen bereits Bedenken, ob die Revisionsbegründung vom 1. März 1999, in der ausdrücklich nur die Sachrüge erhoben ist, entsprechend ihrem Sinn und Zweck (BGHSt 19, 273, 275; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 344 Rdn. 10 f.) dahingehend ausgelegt werden kann, daß mit ihr (auch) die Verletzung des § 261 StPO gerügt werden soll.
  • BGH, 06.02.1980 - 2 StR 729/79

    Anforderungen an die Geltendmachung der "die den Mangel enthaltenden Tatsachen"

    Auszug aus BGH, 13.10.1999 - 3 StR 256/99
    Somit kann das Revisionsgericht nicht allein aufgrund der Revisionsbegründungsschrift überprüfen, ob § 261 StPO verletzt wurde (BGHSt 21, 334, 340; 29, 203 f.; BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Beweiswürdigung 3).
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