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   BGH, 08.09.1986 - 3 StR 259/86   

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https://dejure.org/1986,1601
BGH, 08.09.1986 - 3 StR 259/86 (https://dejure.org/1986,1601)
BGH, Entscheidung vom 08.09.1986 - 3 StR 259/86 (https://dejure.org/1986,1601)
BGH, Entscheidung vom 08. September 1986 - 3 StR 259/86 (https://dejure.org/1986,1601)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch an Hand des Tatplans und der Opfersituation nach der Tatausführung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 24 Abs. 1 S. 1 § 212 Abs. 1
    Straftaten gegen das Leben: Rücktritt vom Tötungsversuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.08.1985 - 1 StR 409/85

    Abgrenzung von beendetem und unbeendetem Versuch - Möglichkeit des Rücktritts vom

    Auszug aus BGH, 08.09.1986 - 3 StR 259/86
    Mit dem Niedersinken des von dem Stich getroffenen Zeugen D. war dieses Ziel, ersichtlich auch nach seiner Auffassung, erreicht (vgl. BGH, Beschluß vom 13. August 1985 - 1 StR 409/85 = StV 1986, 15).
  • BGH, 10.04.1986 - 4 StR 89/86

    Fehlgeschlagener Versuch

    Auszug aus BGH, 08.09.1986 - 3 StR 259/86
    Es kann dahinstehen, ob es nach der durch das Urteil BGHSt 31, 170 eingeleiteten neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darauf entscheidend ankommt (vgl. BGHSt 33, 295, 299 [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85]; BGH Urteil vom 5. Dezember 1985 - 4 StR 593/85 = MDR 1986, 330; Urteil vom 10. April 1986 - 4 StR 89/86 = MDR 1986, 684).
  • BGH, 03.12.1982 - 2 StR 550/82

    Würgegriff - § 24 StGB, beendeter - unbeendeter Versuch, Rücktrittshorizont,

    Auszug aus BGH, 08.09.1986 - 3 StR 259/86
    Es kann dahinstehen, ob es nach der durch das Urteil BGHSt 31, 170 eingeleiteten neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darauf entscheidend ankommt (vgl. BGHSt 33, 295, 299 [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85]; BGH Urteil vom 5. Dezember 1985 - 4 StR 593/85 = MDR 1986, 330; Urteil vom 10. April 1986 - 4 StR 89/86 = MDR 1986, 684).
  • BGH, 22.08.1985 - 4 StR 326/85

    Beendigung des Totschlagversuchs

    Auszug aus BGH, 08.09.1986 - 3 StR 259/86
    Es kann dahinstehen, ob es nach der durch das Urteil BGHSt 31, 170 eingeleiteten neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darauf entscheidend ankommt (vgl. BGHSt 33, 295, 299 [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85]; BGH Urteil vom 5. Dezember 1985 - 4 StR 593/85 = MDR 1986, 330; Urteil vom 10. April 1986 - 4 StR 89/86 = MDR 1986, 684).
  • BGH, 05.12.1985 - 4 StR 593/85

    Küchenmesser - § 24 StGB, beendeter Versuch, Abwenden, ernsthaftes Bemühen

    Auszug aus BGH, 08.09.1986 - 3 StR 259/86
    Es kann dahinstehen, ob es nach der durch das Urteil BGHSt 31, 170 eingeleiteten neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darauf entscheidend ankommt (vgl. BGHSt 33, 295, 299 [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85]; BGH Urteil vom 5. Dezember 1985 - 4 StR 593/85 = MDR 1986, 330; Urteil vom 10. April 1986 - 4 StR 89/86 = MDR 1986, 684).
  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

    Nach der neueren und inzwischen gefestigten Rechtsprechung der Strafsenate des Bundesgerichtshofs kommt es für die Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch und damit für die Voraussetzungen strafbefreienden Rücktritts darauf an, ob der Täter nach der letzten von ihm konkret vorgenommenen Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges für möglich hält (sog. Rücktrittshorizont; vgl. BGHSt 31, 170; 33, 295; 35, 90; BGH NStZ 1986, 264, 312; 1990, 30; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 2, 3, 5, 6 und Versuch, unbeendeter 4, 6, 16, 17).

    c) Der 3. Strafsenat hat in den Entscheidungen vom 8. September 1986 - 3 StR 259/86 - und 15. Februar 1987 - 3 StR 561/86 - (BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 3 und 4) darauf hingewiesen, daß fraglich sei, ob nach Zielerreichung im bloßen Nichtweiterhandeln die erforderliche Umkehr des Täters liege.

  • BGH, 27.10.1992 - 1 StR 531/92

    Abgenzung vom unbeendeten zum beendeten Versuch als Voraussetzung für einen

    Unter diesen Umständen ist unschädlich, daß das Landgericht dies nicht nochmals ausdrücklich klargestellt hat (vgl. BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 3, 4 m.w.Nachw.).
  • BGH, 27.10.1992 - 1 StR 273/92

    Strafbefreiender Rücktritt vom bedingt vorsätzlichen Tötungsversuch

    Ob das auch für den Täter gilt, der - wie im vorliegenden Fall - dem anderen mit bedingtem Tötungsvorsatz einen "Denkzettel" verpassen will, dieses Ziel mit einem Stich erreicht und daraufhin vom Opfer abläßt, ist umstritten (vgl. BGHSt 35, 90; BGH NJW 1990, 522 [BGH 20.09.1989 - 2 StR 251/89]; BGH NStZ 1989, 317; 1990, 30; 1990, 317; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 3 sowie Versuch, unbeendeter 20, 23; vgl. dazu Schall JuS 1990, 623; Lampe JuS 1989, 610; Streng JZ 1990, 212; Puppe NStZ 1986, 14; 1990, 433) [BGH 20.09.1989 - 2 StR 251/89].
  • BGH, 05.09.1989 - 1 StR 390/89

    Rücktritt vom Versuch bei bedingtem Tötungsvorsatz

    Damit ist jener Senat nicht zurückgekommen auf Bedenken, die er in früheren Entscheidungen zur Möglichkeit des Rücktritts in Fällen äußerte, in denen der mit bedingtem Tötungsvorsatz handelnde Täter mit dem einen Messerstich sein eigentliches Ziel erreicht hatte (BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 3 und 4).
  • BGH, 12.10.1993 - 5 StR 434/93

    Anorderungen an die Feststellung des Tötungsvorsatzes durch das Tatgericht -

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es für die Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch und damit für die Voraussetzungen strafbefreienden Rücktritts darauf an, ob der Täter nach der letzten von ihm konkret vorgenommenen Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges für möglich hält (sog. Rücktrittshorizont; vgl. BGHSt 31, 170; 33, 295 [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85]; 35, 90; BGH NStZ 1986, 264, 312; 1990, 30; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 2, 3, 5, 6 und Versuch, unbeendeter 4, 6, 16, 17; BGH, Beschluß vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93 - = StV 1993, 408 = NStZ 1993, 433).
  • BGH, 11.05.1988 - 3 StR 171/88

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz

    Aus den dargelegten Gründen ist der Schuldspruch insgesamt aufzuheben (Zur Frage des strafbefreienden Rücktritts vom Tötungsversuch vgl. BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 - Versuch, beendeter 4; BGH bei Holtz MDR 1987, 92 [BGH 08.09.1986 - 3 StR 259/86]).
  • BGH, 25.02.1987 - 3 StR 561/86

    Beendigung eines Versuchs einer Tötung

    Im übrigen würde der Senat auch ohne diese Feststellung eine Beendigung des Versuchs deswegen angenommen haben, weil der Angeklagte, dem es bei dem mit bedingtem Tötungsvorsatz geführten Angriff auf den Zeugen darauf ankam, "nicht kampflos das Feld zu räumen und sich von dem Neger aus dem Wagen ziehen und auf den Parkplatz setzen zu lassen" (UA S. 8/9), dieses Ziel erreicht hatte (vgl. den Senatsbeschluß vom 8. September 1986 - 3 StR 259/86 sowie BGH, Beschluß vom 13. August 1985 - 1 StR 409/85 - StV 1986, 15).
  • BGH, 27.01.1995 - 2 StR 709/94

    Rücktritt - Strafbefreiung - Unbeendeter Versuch - Freiwilligkeit

    Nach welchen Maßstäben sich die Freiwilligkeit des Rücktritts bestimmt, wird insbesondere in den Entscheidungen BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 16, 17 und 19 erläutert (zur Beurteilung ähnlicher Sachverhalte unter den genannten Gesichtspunkten vgl. auch BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 3, 4 sowie Versuch, unbeendeter 13, 14 und 19).
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