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BGH, 25.06.1997 - 3 StR 259/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verfall statt Einziehung von beim Verkäufer sichergestellten Verkaufserlösen aus Rauschgiftgeschäften
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 56
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.03.1982 - 3 StR 29/82
Strafaussetzung zur Bewährung bei Verbüßung der angeordneten Freiheitsstrafe …
Auszug aus BGH, 25.06.1997 - 3 StR 259/97
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 20. Januar 1997 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, daß die Anordnung der Einziehung durch die Anordnung des Verfalls von 170 DM ersetzt wird, weil beim Verkäufer sichergestellte Verkaufserlöse aus Rauschgiftgeschäften nicht der Einziehung, sondern dem Verfall unterliegen; der Strafausspruch hält rechtlicher Überprüfung stand, da die verhängte Freiheitsstrafe durch die erlittene Untersuchungshaft als voll verbüßt gilt, so daß eine Strafaussetzung zur Bewährung schon deshalb nicht mehr in Betracht kommt (BGHSt 31, 25 [BGH 24.03.1982 - 3 StR 29/82]).
- BGH, 13.10.1998 - 4 StR 315/98
Verklammerung von zwei selbständigen Einzelstraftaten auf dem Gebiet des …
Nur insoweit ist daher der Verfall (§ 73 Abs. 1 StGB; nicht die Einziehung [vgl. BGH NStZ 1995, 37, 38; BGH, Beschluß vom 25. Juni 1997 - 3 StR 259/97]) des durch die rechtswidrige Tat Erlangten anzuordnen; die bisherige Einziehungsanordnung war entsprechend zu ändern.