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BGH, 14.08.2003 - 3 StR 260/03 |
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 302 Abs. 1 Satz 1 StPO
Wirksamer Rechtsmittelverzicht - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen eines wirksamen Verzichts auf Rechtsmittel nach Urteilsverkündung; Bindungswirkung des Rechtsmittelverzichts bei Einlegung der Revision
- Judicialis
-
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 302 Abs. 1
Unanfechtbarkeit und Unwiderruflichkeit eines Rechtsmittelverzichts - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 04.09.1986 - 1 StR 461/86
Auszug aus BGH, 14.08.2003 - 3 StR 260/03
An den wirksamen Rechtsmittelverzicht, der weder widerruflich noch anfechtbar ist (BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 1), sind die Angeklagten gebunden.