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   BGH, 12.12.2013 - 3 StR 267/13   

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https://dejure.org/2013,46957
BGH, 12.12.2013 - 3 StR 267/13 (https://dejure.org/2013,46957)
BGH, Entscheidung vom 12.12.2013 - 3 StR 267/13 (https://dejure.org/2013,46957)
BGH, Entscheidung vom 12. Dezember 2013 - 3 StR 267/13 (https://dejure.org/2013,46957)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 263 StGB; § 73 StGB; § 73c StGB; § 111i StPO; Art. 3 RomIVO; Art. 2 RomIVO
    Zulässigkeit der Verfahrensrüge (Vortrag der Beweiserheblichkeit im Zeitpunkt der Urteilsverkündung); rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung beim versuchten Betrug durch Zahlungsaufforderungen trotz fehlender Forderungsinhaberschaft (fehlende Auseinandersetzung mit allen ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 249 StPO, § 261 StPO
    Beweisaufnahme im Strafverfahren: Inaugenscheinnahme von Urkunden; Verwertung des Inhalts von nicht verlesenen Urkunden

  • Wolters Kluwer

    Zwingende Kenntnisnahme des Inhalts einer kurzen Urkunde bei Inaugenscheinnahme

  • rewis.io

    Beweisaufnahme im Strafverfahren: Inaugenscheinnahme von Urkunden; Verwertung des Inhalts von nicht verlesenen Urkunden

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 254; StPO § 261
    Zwingende Kenntnisnahme des Inhalts einer kurzen Urkunde bei Inaugenscheinnahme

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kenntnisnahme des Inhalts einer kurzen Urkunde bei Inaugenscheinnahme erforderlich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2014, 606
  • StV 2015, 78
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.01.2000 - VIII ZR 275/98

    Auslegung einer Rechtswahlvereinbarung

    Auszug aus BGH, 12.12.2013 - 3 StR 267/13
    Darüber hinaus durfte es nicht lediglich den Wortlaut der schriftlichen Erklärung zum Gegenstand seiner Auslegung machen; Berücksichtigung finden müssen auch die außerhalb des Erklärungsakts liegenden Begleitumstände, soweit sie einen Schluss auf den Sinngehalt der Erklärung zulassen (BGH, Urteil vom 19. Januar 2000 - VIII ZR 275/98, NJW-RR 2000, 1002, 1003 mwN; Meyer-Goßner, StPO, 56. Aufl., § 337 Rn. 32).
  • BGH, 09.10.2002 - 5 StR 42/02

    Urteil im "Guben-Prozeß" im wesentlichen rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 12.12.2013 - 3 StR 267/13
    Die Entscheidung, auf die der Generalbundesanwalt Bezug nimmt (BGH, Urteil vom 9. Oktober 2002 - 5 StR 42/02, NJW 2003, 150, 152), betraf eine anders gelagerte Fallkonstellation.
  • BGH, 13.04.1999 - 1 StR 107/99

    Einführung von Urkunden in die Hauptverhandlung; Sitzungsprotokoll;

    Auszug aus BGH, 12.12.2013 - 3 StR 267/13
    Zwar werden durch diese Form der Beweiserhebung regelmäßig nur das Vorhandensein und die Beschaffenheit der Urkunde belegt, nicht aber ihr Inhalt; zu dessen Erfassung bedarf es grundsätzlich der Verlesung (BGH, Beschluss vom 13. April 1999 - 1 StR 107/99, NStZ 1999, 424).
  • BGH, 25.06.1952 - 5 StR 509/52
    Auszug aus BGH, 12.12.2013 - 3 StR 267/13
    Da das anzuwendende Recht nach Art. 12 Abs. 1 Buchst. a) RomIVO insbesondere auch für die Auslegung von Verträgen und damit auch der diesen zugrundeliegenden Erklärungen maßgebend ist, es sich bei der Auslegung von Erklärungen jedoch um eine ureigene Aufgabe des Tatrichters handelt (BGH, Beschluss vom 25. Juni 1952 - 5 StR 509/52, NJW 1952, 1186), ist es dem Senat verwehrt, die festgestellten Erklärungen des Angeklagten und des I. selbst nach türkischem Recht auszulegen, um festzustellen, ob unabhängig von der Frage des anzuwendenden Rechts unterschiedliche Ergebnisse ausgeschlossen werden könnten.
  • BGH, 29.06.2010 - 1 StR 245/09

    Revision der Staatsanwaltschaft im Strafverfahren gegen Alexander Falk u. a.

    Auszug aus BGH, 12.12.2013 - 3 StR 267/13
    Da die aufgezeigten Rechtsfehler sich auf die Bestimmung des aus der Tat Erlangten im Sinne des § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB (zu diesem Erfordernis in der Konstellation des Versuchs BGH, Urteil vom 29. Juni 2010 - 1 StR 245/09, wistra 2010, 477, 478 f.) erstrecken, muss auch die Feststellung gemäß § 111i Abs. 2 StPO aufgehoben werden.
  • BGH, 28.10.2010 - 4 StR 215/10

    Tenorierung beim Auffangrechtserwerb (unmittelbar erworbener Vermögensgegenstand;

    Auszug aus BGH, 12.12.2013 - 3 StR 267/13
    Jedoch hat die Kammer es versäumt, sich mit der Regelung des § 73c StGB auseinanderzusetzen, was auch im Rahmen einer Entscheidung nach § 111i Abs. 2 StPO grundsätzlich geboten ist (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 215/10, BGHSt 56, 39, 44 mwN).
  • BGH, 07.06.2011 - VI ZR 260/10

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Fehlende Bestimmbarkeit der Abtretung der

    Auszug aus BGH, 12.12.2013 - 3 StR 267/13
    Auch der weitere Hinweis der Strafkammer auf die vermeintlich fehlende Bestimmtheit einer etwaigen Abtretungserklärung (hierzu BGH, Urteil vom 7. Juni 2011 - VI ZR 260/10, NJW 2011, 2713) verfängt nicht, weil ein Schriftformerfordernis nicht besteht und schon deshalb auch diesbezüglich nicht allein auf den Wortlaut, sondern auf die Gesamtumstände abzustellen war.
  • BGH, 25.02.2016 - 3 StR 142/15

    Marktmanipulation (sonstige Täuschungshandlungen; Bestimmtheit; Auslegung unter

    Hiervon wird wegen der verfallsausschließenden Wirkung des § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB im Zweifel auszugehen sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Dezember 2013 - 3 StR 267/13, juris Rn. 27 f.; vom 1. Oktober 2015 - 3 StR 102/15, juris Rn. 17).
  • OLG Zweibrücken, 28.02.2018 - 1 OWi 2 SsBs 106/17

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Verwertbarkeit der Geschwindigkeitsmessung mit

    Erschließt sich der Text bereits aus einem flüchtigen Betrachten der Urkunde bei der Inaugenscheinnahme, kann dessen Bedeutung nicht ausgeblendet werden und ist dieser mithin Bestandteil der diesbezüglichen Beweisaufnahme (BGH, Beschluss vom 13.12.2013 - 3 StR 267/13, NStZ 2014, 606; Senat, Beschluss vom 21.11.2017 - 1 OWi 2 SsBs 35/17 [nicht veröffentl.]).
  • BGH, 18.02.2016 - 1 StR 590/15

    Inbegriffsrüge (Anforderungen an die Revisionsbegründung); Höchstdauer der

    Weil es sich aber um einen denkbar überschaubaren Urkundeninhalt handelt, der auch auf einen Blick erfasst werden kann (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2013 - 3 StR 267/13, NStZ 2014, 606), und sich der nichtrevidierende Mitangeklagte als Absender des Geldes ausweislich der Urteilsgründe ganz ausführlich zu dieser Überweisung, deren Höhe, der Empfängerin und der Transaktionsnummer geäußert hat (UA S. 14 f.), war entsprechender Vortrag hierzu zu erwarten.
  • BGH, 01.10.2015 - 3 StR 102/15

    Unzureichende Feststellungen zum Beleg der objektiven und subjektiven Merkmale

    der Urteilsgründe wirkt sich demgegenüber nicht aus, weil mit Blick auf § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB - entgegengesetzt zu der Interessenlage des Angeklagten bei der Frage nach der Vollendung des Betruges - davon auszugehen ist, dass die jeweiligen Geschädigten irrtumsbedingt gezahlt haben (vgl. hierzu und zur Anwendung des § 73 StGB in der Konstellation des Versuchs BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2013 - 3 StR 267/13, juris Rn. 27 f.).
  • BGH, 22.09.2016 - 1 StR 316/16

    Inbegriffsrüge (Nachweis der Falschheit einer Urkunde nur durch

    Insoweit handelte es sich bei den Urkunden aber um Gegenstände des Augenscheins (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. April 1999 - 1 StR 107/99, NStZ 1999, 424; vom 30. August 2011 - 2 StR 652/10, NJW 2011, 3733 und vom 12. Dezember 2013 - 3 StR 267/13, NStZ 2014, 606 (607); MünchKomm-StPO/Miebach, 1. Aufl., § 261 StPO, Rn. 47), die prozessordnungsgemäß durch Inaugenscheinnahme in die Hauptverhandlung hätten eingeführt werden müssen.
  • BGH, 02.06.2022 - 2 StR 353/21

    Urteilsgründe (Darlegungspflicht: Freispruch aus tatsächlichen Gründen, erwiesene

    (1) Die Strafkammer hat die Angaben im Verkaufsprospekt innerhalb der Grenzen des tatrichterlichen Beurteilungsspielraums dahin ausgelegt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Juni 1952 - 5 StR 509/52, BGHSt 3, 69, 70 f.; vom 12. Dezember 2013 - 3 StR 267/13, juris Rn. 23), dass "das von der "N." in den Verkaufsunterlagen geschilderte Geschäftsmodell (...) nicht zwingend voraus(setzt), dass die versprochene bzw. prognostizierte Rendite in Abhängigkeit von der Laufzeit dadurch vollständig erwirtschaftet werden konnte bzw. kann, dass die Bäume bereits zum jeweiligen Laufzeitende verwertet oder an einen Dritten veräußert werden.
  • BGH, 13.07.2017 - 3 StR 148/17

    Anforderungen an die Zulässigkeit der Verfahrensrüge bei behauptetem Verstoß

    Das weitere in der Hauptverhandlung verlesene, von der Revision aber nicht mitgeteilte Schreiben ist mithin potentiell geeignet, den Beweiswert der belastenden Passage aus dem von der Revision vorgelegten Brief zu verringern, so dass sie als Beweismittel nicht von so erheblichem Gewicht ist, dass ihre Erörterung bei der Würdigung der widersprüchlichen Angaben des Mitangeklagten zum Umfang der Beteiligung der Angeklagten an den Überfällen geboten gewesen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 6. September 2001 - 3 StR 285/01, NStZ 2002, 47, 48; Urteil vom 16.Oktober 2006 - 1 StR 180/06, NStZ 2007, 115, 116; Beschluss vom 12. Dezember 2013 - 3 StR 267/13, NStZ 2014, 606, 607).
  • OLG Stuttgart, 19.01.2017 - 2 Ss 762/16

    Messdaten, Messprotokolle, Einführung in die Hauptverhandlung, Urkundenverlesung,

    In einem solchen Fall ist auch dieser Bestandteil der diesbezüglichen Beweisaufnahme (vgl. hierzu u.a. KG Berlin, Beschluss vom 12. November 2015 - 3 Ws (B) 515/15 - juris; BGH NStZ 2014, 606 f.).
  • BayObLG, 31.01.2022 - 202 ObOWi 106/22

    Widersprüchliche Darstellung der gefahrenen Geschwindigkeit in den Urteilsgründen

    bb) Es bedarf auch keiner Entscheidung, ob die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach die strenge Differenzierung zwischen Urkunden- und Augenscheinsbeweis für die Frage, ob der Urkundeninhalt wirksam aus dem Inbegriff der Hauptverhandlung (§ 261 StPO) geschöpft wurde, dann eine Grenze findet, wenn der gedankliche Inhalt der Urkunde quasi "durch einen Blick" auf diese erfasst wird (BGH, Beschluss vom 12.12.2013 - 3 StR 267/13 = NStZ 2014, 606 = StV 2015, 78), auf die Ergänzung der Urteilsgründe durch Bezugnahme auf entsprechende Textteile übertragen werden kann.
  • BGH, 10.08.2022 - 3 StR 491/21

    Versuchte räuberische Erpressung; Beweiswert eines Notizbuchs

    Denn dem bloßen Betrachter erschließt sich nur eine unter dem Datum 15. Oktober 2017 verfasste Aufstellung verschiedener Beträge mit der unterstrichenen Zahl 14.700 am Ende, die in weitere Daten und Wörter in einer ausländischen Sprache eingebunden sind (zur Reichweite des Augenscheinsbeweises bei Urkunden s. BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2013 - 3 StR 267/13, NStZ 2014, 606, 607).
  • OLG Koblenz, 26.04.2017 - 2 OWi 4 SsBs 24/17

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Geschwindigkeitsmessungen mit dem

  • OLG Stuttgart, 04.09.2018 - 6 Rb 16 Ss 469/18

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Einführung der Datenzeile

  • OLG Koblenz, 08.12.2021 - 3 OWi 32 SsBs 227/21

    Inaugenscheinnahme Lichtbild, Verlesung Datenzeile

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