Rechtsprechung
BGH, 04.08.2015 - 3 StR 267/15 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 242 StGB; § 243 StGB; § 49 StGB; § 23 StGB; § 64 StGB
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (mögliche Kompensation der Indizwirkung des Regelbeispiels aufgrund anderer gesetzlich vertypter Milderungsgründe; Versuch); rechtsfehlerhaft unterbliebene Prüfung der Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § ... 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 StGB, § 243 Abs. 1 Satz 1 StGB, § 23 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB, § 23 Abs. 2 StGB, § 242 Abs. 1 StGB, § 64 StGB, § 64 Satz 2 StGB, § 246a Abs. 1 Satz 2 StPO, § 358 Abs. 2 Satz 3 StPO, § 357 Satz 1 StPO, § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 StPO
- Wolters Kluwer
Unterbringung eines Angeklagten in einer Entziehungsanstalt
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 64
Unterbringung eines Angeklagten in einer Entziehungsanstalt - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Besonders schwerer Fall - und das Regelbeispiel
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92
Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter …
Auszug aus BGH, 04.08.2015 - 3 StR 267/15
Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (§ 358 Abs. 2 Satz 3 StPO; vgl. BGH, Urteil vom 10. April 1990 - 1 StR 9/90, BGHSt 37, 5); er hat die Nichtanwendung des § 64 StGB durch das Tatgericht auch nicht vom Rechtsmittelangriff ausgenommen (vgl. BGH, Urteil vom 7. Oktober 1992 - 2 StR 374/92, BGHSt 38, 362). - BGH, 23.10.1996 - 4 StR 473/96
Ablehnung einer Unterbringung wegen mangelnder Aussicht eines Behandlungserfolges …
Auszug aus BGH, 04.08.2015 - 3 StR 267/15
Dass der Angeklagte trotz der im Jahr 2011 durchgeführten Drogentherapie weiterhin Betäubungsmittel konsumierte, steht der Annahme einer hinreichenden Erfolgsaussicht der Maßregel (§ 64 Satz 2 StGB) jedenfalls nicht von vornherein entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Oktober 1996 - 4 StR 473/96, NStZ-RR 1997, 131, 132). - BGH, 09.05.2001 - 3 StR 36/01
Besonders schwerer Fall des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln
Auszug aus BGH, 04.08.2015 - 3 StR 267/15
Die für die Annahme eines besonders schweren Falles sprechende Indizwirkung eines Regelbeispiels kann im Einzelfall durch andere, erheblich schuldmindernde Umstände kompensiert werden (BGH, Urteil vom 9. Mai 2001 - 3 StR 36/01, juris Rn. 5).
- BGH, 08.04.2004 - 3 StR 465/03
Besonders schwerer Fall des Betruges (Regelbeispiel; Indizwirkung; Serientaten; …
Auszug aus BGH, 04.08.2015 - 3 StR 267/15
Zudem war seine Tat in eine Serie mit zwei weiteren vollendeten Taten eingebettet (vgl. BGH, Urteil vom 8. April 2004 - 3 StR 465/03, wistra 2004, 263). - BGH, 08.10.2008 - 4 StR 387/08
Strafzumessung bei der Vergewaltigung (vertypte Milderungsgründe)
Auszug aus BGH, 04.08.2015 - 3 StR 267/15
Insbesondere das Vorliegen eines gesetzlich vertypten Milderungsgrundes, wie hier des Versuchs (vgl. § 23 Abs. 2 StGB), kann - gegebenenfalls in Zusammenschau mit weiteren allgemeinen Milderungsgründen - hierzu Anlass geben (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2008 - 4 StR 387/08, NStZ-RR 2009, 9 mwN). - BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90
Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten
Auszug aus BGH, 04.08.2015 - 3 StR 267/15
Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (§ 358 Abs. 2 Satz 3 StPO; vgl. BGH, Urteil vom 10. April 1990 - 1 StR 9/90, BGHSt 37, 5); er hat die Nichtanwendung des § 64 StGB durch das Tatgericht auch nicht vom Rechtsmittelangriff ausgenommen (vgl. BGH, Urteil vom 7. Oktober 1992 - 2 StR 374/92, BGHSt 38, 362).
- OLG Bremen, 31.03.2021 - 1 Ss 50/20
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Regelbeispiel
Dies bedeutet, dass trotz Vorliegens eines Regelbeispiels in Ausnahmefällen ein besonders schwerer Fall verneint werden kann, wenn eine Reihe von gewichtigen Strafmilderungsgründen - hierbei kann es sich um vertypte oder sonstige Milderungsfaktoren handeln - Unrecht und Schuld des Täters als gemindert erscheinen lassen (siehe BGH, Beschluss vom 04.08.2015 - 3 StR 267/15, BeckRS 2015, 16316). - BGH, 24.11.2015 - 3 StR 410/15
Sachlich-rechtlich mangelhaftes Unterlassen der sich aufdrängenden Prüfung einer …
Bei dieser Sachlage drängt sich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Dezember 2007 - 5 StR 485/07, NStZ-RR 2008, 107; vom 21. Oktober 2008 - 3 StR 382/08, NStZ-RR 2009, 59; vom 24. September 2009 - 3 StR 340/09, juris; vom 15. Juni 2010 - 4 StR 229/10, NStZ-RR 2010, 319; vom 20. Dezember 2011 - 3 StR 421/11, NStZ-RR 2012, 204; vom 1. März 2012 - 2 StR 30/12, juris; vom 22. Januar 2013 - 5 StR 378/12, NStZ-RR 2013, 171 (Ls); vom 25. März 2014 - 1 StR 86/14, juris; vom 4. August 2015 - 3 StR 267/15, juris) die Prüfung einer Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt auf. - BGH, 10.12.2019 - 3 StR 489/19
Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zum vertypten …
Soweit das Landgericht bei der Strafzumessung in den Fällen des versuchten Diebstahls nicht in den Blick genommen hat, dass der vertypte Milderungsgrund des § 23 Abs. 2 StGB die Indizwirkung der besonders schweren Fälle nach § 243 Abs. 1 Satz 2 StGB entkräften könnte (s. etwa BGH, Beschluss vom 4. August 2015 - 3 StR 267/15, juris Rn. 3 mwN), beruht das Urteil darauf nicht, da auszuschließen ist, dass das Landgericht geringere Strafen festgesetzt hätte.