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   BGH, 05.10.2016 - 3 StR 268/16   

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https://dejure.org/2016,42259
BGH, 05.10.2016 - 3 StR 268/16 (https://dejure.org/2016,42259)
BGH, Entscheidung vom 05.10.2016 - 3 StR 268/16 (https://dejure.org/2016,42259)
BGH, Entscheidung vom 05. Oktober 2016 - 3 StR 268/16 (https://dejure.org/2016,42259)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 345 Abs. 2 StPO; § 141 StPO; § 143 StPO
    Fehlende formgerechte Begründung der Revision (Unterschrift der Revisionsbegründung durch Sozietätskollegin pro abs. für den Pflichtverteidiger); Ende der Wahlverteidigung mit Bestellung zum Pflichtverteidiger

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 141 Abs 1 StPO, § 143 StPO, § 53 Abs 2 BRAO
    Revision im Sicherungsverfahren: Anforderungen an eine formgerechte Unterzeichnung einer Revisionsbegründungsschrift

  • IWW

    § 345 Abs. 2 StPO, § 53 Abs. 2 BRAO, § 141 Abs. 1 StPO, § 143 StPO, § 675 BGB

  • Wolters Kluwer

    Unzulässige Übertragung der Unterzeichnung der Revisionsbegründungspflicht auf einen in der Kanzlei des Pflichtverteidigers beschäftigten Rechtsanwalt

  • rewis.io

    Revision im Sicherungsverfahren: Anforderungen an eine formgerechte Unterzeichnung einer Revisionsbegründungsschrift

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 53 Abs. 2; StPO § 345 Abs. 2
    Unzulässige Übertragung der Unterzeichnung der Revisionsbegründungspflicht auf einen in der Kanzlei des Pflichtverteidigers beschäftigten Rechtsanwalt

  • datenbank.nwb.de

    Revision im Sicherungsverfahren: Anforderungen an eine formgerechte Unterzeichnung einer Revisionsbegründungsschrift

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Pflichtverteidiger aufgepasst!, oder: Formgerechte Revisionsbegründung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der abwesende Pflichtverteidiger - und die Unterschrift unter der Revisionsbegründung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vom Wahlverteidiger zum Pflichtverteidiger

  • sokolowski.org (Kurzinformation und Auszüge)

    Unzulässig: Revisionsbegründung von anderem Anwalt unterzeichnet

  • pflichtverteidiger.hamburg (Kurzinformation)

    Vollmacht des Wahlverteidigers erlischt durch Bestellung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 196
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.12.2015 - 4 StR 473/15

    Form des Revisionsantrags (erforderliche Unterschrift des Verteidigers)

    Auszug aus BGH, 05.10.2016 - 3 StR 268/16
    Dem ist der Beschuldigte nicht entgegengetreten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Dezember 2011 - 4 StR 430/11, NStZ 2012, 276, 277; vom 16. Dezember 2015 - 4 StR 473/15, juris Rn. 2 mwN).
  • BGH, 08.12.2011 - 4 StR 430/11

    Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Zurechnung von

    Auszug aus BGH, 05.10.2016 - 3 StR 268/16
    Dem ist der Beschuldigte nicht entgegengetreten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Dezember 2011 - 4 StR 430/11, NStZ 2012, 276, 277; vom 16. Dezember 2015 - 4 StR 473/15, juris Rn. 2 mwN).
  • BGH, 13.08.2014 - 2 StR 573/13

    Revision des Nebenklägers (Unterzeichnung der Revisionsbegründung durch anderen

    Auszug aus BGH, 05.10.2016 - 3 StR 268/16
    Das Ende des Vertragsverhältnisses hat das Erlöschen der zuvor erteilten Strafprozessvollmacht zur Folge (BGH, Urteil vom 13. August 2014 - 2 StR 573/13, BGHSt 59, 284, 286 f.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 15. Januar 2014 - 4 StR 346/13, juris Rn. 2).
  • BGH, 15.01.2014 - 4 StR 346/13

    Keine Befugnis zur Rechtsübertragung beim Pflichtverteidiger (Revisionseinlegung

    Auszug aus BGH, 05.10.2016 - 3 StR 268/16
    Das Ende des Vertragsverhältnisses hat das Erlöschen der zuvor erteilten Strafprozessvollmacht zur Folge (BGH, Urteil vom 13. August 2014 - 2 StR 573/13, BGHSt 59, 284, 286 f.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 15. Januar 2014 - 4 StR 346/13, juris Rn. 2).
  • BGH, 16.01.2020 - 4 StR 279/19

    Verwerfung der Revision als unzulässig

    Anhaltspunkte, dass der Unterzeichner als allgemeiner Vertreter des Pflichtverteidigers gemäß § 53 Abs. 2 BRAO tätig geworden ist, sind nicht ersichtlich (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Februar 2017 - 3 StR 554/16, NStZ-RR 2017, 186; vom 5. Oktober 2016 - 3 StR 268/16, juris; KK-StPO/Gericke, 8. Aufl., § 345 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 21.02.2017 - 3 StR 554/16

    Revision in Strafsachen: Anforderungen an eine formgerechte Unterzeichnung einer

    Anhaltspunkte dafür, dass der Unterzeichner als allgemeiner Vertreter des Pflichtverteidigers gemäß § 53 Abs. 2 BRAO tätig geworden ist, sind nicht ersichtlich (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2016 - 3 StR 268/16 mwN).".
  • BVerwG, 27.04.2021 - 2 WDB 2.21

    Beiordnung eines bisherigen Wahlverteidigers als Pflichtverteidiger

    Dies steht im Einklang mit der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach der Antrag eines Wahlverteidigers, ihn zum Pflichtverteidiger zu bestellen, konkludent die Erklärung enthält, die Wahlverteidigung solle mit der Bestellung zum Pflichtverteidiger enden (vgl. BGH, Urteil vom 13. August 2014 - 2 StR 573/13 - NJW 2014, 3320 und Beschluss vom 5. Oktober 2016 - 3 StR 268/16 - juris Rn. 2).
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