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   BGH, 21.07.1999 - 3 StR 268/99   

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https://dejure.org/1999,3835
BGH, 21.07.1999 - 3 StR 268/99 (https://dejure.org/1999,3835)
BGH, Entscheidung vom 21.07.1999 - 3 StR 268/99 (https://dejure.org/1999,3835)
BGH, Entscheidung vom 21. Juli 1999 - 3 StR 268/99 (https://dejure.org/1999,3835)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 258 Abs. 2 und 3 StPO
    Verletzung des Rechts des Angeklagten auf das letzte Wort; Auswirkungen auf die Strafzumessung

  • Wolters Kluwer

    Totschlag - Freiheitsstrafe - Revision - Aufhebung des Strafausspruchs - Kränkung

  • Judicialis

    StPO § 44; ; StPO § 349 Abs. 2 und 4; ; StPO § 258 Abs. 2 und 3; ; StGB § 213 n.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 258 Abs. 2, Abs. 3, § 337 Abs. 1
    Beruhen bei Nicht-Gewährung des letzten Wortes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1999, 585
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.04.1999 - 3 StR 70/99

    Beweiskraft des Protokolls bei Verfahrensrügen

    Auszug aus BGH, 21.07.1999 - 3 StR 268/99
    Die im Senatsbeschluß vom 14. April 1999 (3 StR 70/99) erörterten Bedenken bestehen hier nicht, weil der Verfasser der Revisionsbegründung in der Hauptverhandlung nicht anwesend war und ihm mögliches Wissen seines Mitverteidigers nicht zugerechnet werden kann.
  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

    Der andere Teil dieser "Bewältigungsstrategien" bestand in der Einrichtung hoher Hürden im Anwendungsbereich relativer Revisionsgründe für eine Ursächlichkeit des Formverstoßes (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juli 1999 - 3 StR 268/99 -, StV 1999, S. 585; Fezer, in: Festschrift für Otto, 2007, S. 901 ), in der Aufweichung der unbedingten Aufhebungswirkung absoluter Revisionsgründe (vgl. jüngst BGH, Beschluss vom 19. Juli 2007 - 3 StR 163/07 -, BeckRS, Abs.-Nr. 4 f. m.w.N.; dazu Fezer, in: Festschrift für Otto, 2007, S. 901 ; Mehle, in: Festschrift für Dahs, 2005, S. 381 ) und in der - vor allem beim absoluten Revisionsgrund des Fehlens notwendiger Verteidigung bemühten - Figur der Verwirkung von Verfahrensrügen infolge "dysfunktionalen Verteidigerverhaltens" (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juli 1997 - 5 StR 307/97 -, NStZ-RR 1998, S. 18; BGH, Beschluss vom 26. November 1997 - 5 StR 561/97 -, NStZ 1998, S. 209; BGH, Urteil vom 10. Dezember 1997 - 3 StR 441/97 -, NStZ 1998, S. 267 [nicht tragend]; vgl. weiter BGH, Beschluss vom 11. März 1997 - 5 StR 77/97 -, NStZ 1997, S. 451; BGH, Beschluss vom 29. August 2007 - 1 StR 387/07 -, BeckRS).
  • OLG Brandenburg, 15.08.2002 - 2 Ss OWi 60 B/02

    Rechtsfolgenerhebliche Nichterteilung des letzten Wortes

    Der Rechtsfolgenausspruch eines Urteils beruht dann auf der Nichterteilung des letzten Wortes, wenn nicht auszuschließen ist, dass die verfahrensabschließenden Äußerungen des Betroffenen Einfluß auf den Rechtsfolgenausspruch genommen hätten (BGHR StPO § 258 Abs. 3 Letztes Wort 3).
  • OLG Brandenburg, 11.05.1999 - 2 Ss OWi 62 B/99
    Der Rechtsfolgenausspruch eines Urteils beruht dann auf der Nichterteilung des letzten Wortes, wenn nicht auszuschließen ist, dass die verfahrensabschließenden Äußerungen des Betroffenen Einfluß auf den Rechtsfolgenausspruch genommen hätten (BGHR StPO § 258 Abs. 3 Letztes Wort 3).
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