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   BGH, 26.08.2005 - 3 StR 269/05   

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https://dejure.org/2005,4674
BGH, 26.08.2005 - 3 StR 269/05 (https://dejure.org/2005,4674)
BGH, Entscheidung vom 26.08.2005 - 3 StR 269/05 (https://dejure.org/2005,4674)
BGH, Entscheidung vom 26. August 2005 - 3 StR 269/05 (https://dejure.org/2005,4674)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer vorübergehenden Entfernung des Angeklagten während der Vernehmung eines Nebenklägers ; Auswirkungen einer Gelegenheit des Angeklagten zur Verfolgung der durch Bild und Ton übertragenen Aussage des Nebenklägers in einem anderen Raum ; Ausschluss des ...

  • Judicialis

    StPO § 247

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendbarkeit von § 247 StPO bei Bild-Ton-Übertragung zum ausgeschlossenen Angeklagten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 116
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 22.08.2017 - 1 StR 216/17

    Entfernung des Angeklagten bei Vernehmung von Mitangeklagten und Zeugen

    (1) Der 3. Strafsenat erachtet eine solche Vorgehensweise als vom Gesetz nicht vorgesehen, die Ablehnung eines darauf gerichteten Antrags des Angeklagten dementsprechend nicht als rechtsfehlerhaft (BGH, Beschluss vom 16. Juni 2009 - 3 StR 193/09, NStZ 2009, 582; vgl. auch bereits Beschluss vom 26. August 2005 - 3 StR 269/05, NStZ 2006, 116).

    Ist dem Angeklagten dennoch ermöglicht worden, die Zeugenvernehmung von einem anderen Raum aus zu verfolgen, entbinde dies den Vorsitzenden nicht von seiner Unterrichtungspflicht aus § 247 Satz 4 StPO (BGH, Beschluss vom 26. August 2005 - 3 StR 269/05, NStZ 2006, 116; zustimmend MünchKomm-StPO/Cierniak/Niehaus, § 247 Rn. 17; krit. etwa Rieck JZ 2007, 745, 747; LR/Becker aaO § 247 Rn. 48; SK-StPO/Frister aaO § 247 Rn. 67).

  • BGH, 19.12.2006 - 1 StR 268/06

    Unterrichtung eines vorübergehend entfernten Angeklagten durch Mitverfolgung per

    e) Der Senat bemerkt, dass alledem bei sinngerechtem Verständnis die Entscheidung des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 26. August 2005 - 3 StR 269/05 (BGHR StPO § 247 Abwesenheit 29) nicht entgegensteht.
  • BGH, 10.03.2009 - 5 StR 530/08

    Anfrageverfahren; Ausschluss des Angeklagten; Begriff der Vernehmung;

    Insoweit könnte Abweichendes zu gelten haben angesichts einer nicht gleich zuverlässig möglichen Unterrichtung des Angeklagten, die beim Personalbeweis - jenseits möglicher Übertragung an den Angeklagten entsprechend der Technik des § 247a StPO (vgl. BGHR StPO § 247 Abwesenheit 25, 29; BGH NStZ 2006, 713; dazu bereits BGHR § 247 Satz 4 Unterrichtung 6; van Gemmeren NStZ 2001, 263) - nur mittelbar durch Bericht erfolgt.
  • BGH, 11.05.2006 - 4 StR 131/06

    Kein Teilfreispruch bei nicht auszuschließender Tateinheit; Anwesenheit des

    - Der Angeklagte hat die gesamte Vernehmung des Zeugen durch die Videoübertragung in Wort und Bild mitverfolgt (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 26. August 2005 - 3 StR 269/05, StraFo 2005, 509).
  • BGH, 23.03.2021 - 3 StR 60/21

    Unterrichtung des Angeklagten nach seiner vorübergehenden Entfernung während

    Nach vielfach vertretener Auffassung kann die Unterrichtung auch in Form einer Videosimultanübertragung der Vernehmung in einen Nebenraum erfolgen, in dem sich der Angeklagte aufhält; einer weiteren Information des Angeklagten nach dessen Rückkehr in den Sitzungssaal durch einen Bericht des Vorsitzenden bedarf es dann nicht (BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2018 - 2 StR 250/18, NJW 2019, 692 Rn. 15; Urteil vom 22. August 2017 - 1 StR 216/17, NJW 2017, 3397 Rn. 18; Beschluss vom 19. Dezember 2006 - 1 StR 268/06, BGHSt 51, 180 Rn. 15; LR/Becker, StPO, 27. Aufl., § 247 Rn. 48; BeckOK StPO/Berg, 39. Ed., § 247 Rn. 16; KKStPO/Diemer, 8. Aufl., § 247 Rn. 15; SKStPO/Frister, 5. Aufl., § 247 Rn. 67; SSWStPO/Tsambikakis, 4. Aufl., § 247 Rn. 36; ablehnend in einem Fall einer von technischen Störungen begleiteten Videoübertragung BGH, Beschluss vom 26. August 2005 - 3 StR 269/05, NStZ 2006, 116 sowie generell MüKoStPO/Cierniak/Niehaus, § 247 Rn. 17; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 247 Rn. 14a, 16a).
  • BGH, 27.01.2011 - 5 StR 482/10

    Beweiswürdigung (Lücken; Widersprüche); schwerer sexueller Missbrauchs eines

    Nach der von der Revision mitgeteilten - aus dem Protokoll nicht hinreichend deutlich ersichtlichen - Videoübertragung der Vernehmung an den aus dem Sitzungssaal entfernten Angeklagten (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2006 - 1 StR 268/06, BGHSt 51, 180; Beschluss vom 5. Februar 2002 - 5 StR 437/01, BGHR StPO § 247 Abwesenheit 25; Urteil vom 19. Juli 2001 - 4 StR 46/01, StV 2002, 10; aber auch Beschluss vom 26. August 2005 - 3 StR 269/05, BGHR StPO § 247 Abwesenheit 29; ferner Graf/Berg, StPO, § 247 Rn. 16; Becker in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 247 Rn. 48; jeweils mwN) könnte dessen Verzicht auf eine Befragung der Zeugin eine Heilung des Verstoßes (BGH, Beschluss vom 21. April 2010 - GSSt 1/09, NJW 2010, 2450 Rn. 25) begründen, wenngleich er vor der Unterrichtung nach § 247 Satz 4 StPO erklärt wurde.
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