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   BGH, 18.02.1981 - 3 StR 269/80   

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BGH, 18.02.1981 - 3 StR 269/80 (https://dejure.org/1981,1713)
BGH, Entscheidung vom 18.02.1981 - 3 StR 269/80 (https://dejure.org/1981,1713)
BGH, Entscheidung vom 18. Februar 1981 - 3 StR 269/80 (https://dejure.org/1981,1713)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von Verfahrensrügen - Folgen eines Besetzungsfehlers bei Erlaß des Eröffnungsbeschlusses - Voraussetzungen der Einhaltung der Ladungsfrist bei mehreren Verteidigern - Durchführung der Hauptverhandlung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • zeit.de (Pressebericht, 12.06.1981)

    Zu rigoros und zu aggressiv // Der merkwürdige Umgang der Justiz mit dem Anwalt Gerhard Härdle

  • spiegel.de (Pressebericht, 09.11.1981)

    Wortlos zurück // Justiz in Heidelberg: Warum ein linker Rechtsanwalt wegen einer Bagatelle für 22 Monate ins Gefängnis muß

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 207, § 210, § 336 S. 2

Besprechungen u.ä.

  • strate.net (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Freie Beweiswürdigung und gebundene Beweiserhebung (RA Gerhard Strate)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • zeit.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 10.07.1981)

    Bitte streichen Sie mich... // Nachtrag zum Fall Härdle: Eine Buchhandlung verliert ihre Kunden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 447
  • StV 1981, 261
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 16.10.1980 - 3 StB 29/80

    Wirksamkeit eines unter Mitwirkung eines kraft Gesetzes ausgeschlossenen Richters

    Auszug aus BGH, 18.02.1981 - 3 StR 269/80
    Der Besetzungsfehler bei Erlaß des Eröffnungsbeschlusses (BGHSt 28, 290) wegen uneidlicher Falschaussage und Strafvereitelung hat nicht dessen Unwirksamkeit zur Folge (BGHSt 29, 351); seine bloße Fehlerhaftigkeit kann gemäß § 336 Satz 2 in Verbindung mit § 210 StPO mit der Revision nicht gerügt werden.

    Der Senat hat diese Frage in BGHSt 29, 351 noch offengelassen, weil es dort auf sie nicht ankam.

  • BGH, 21.02.1951 - 1 StR 5/51

    Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Ergänzung einer

    Auszug aus BGH, 18.02.1981 - 3 StR 269/80
    Die zur Nachholung von Verfahrensrügen begehrte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich unzulässig (vgl. BGHSt 1, 44, 45 f; 14, 330, 332 f; BGH, Beschlüsse vom 19. Juni 1979 - 1 StR 264/79 - und vom 15. November 1979 - 4 StR 598/79).
  • BGH, 10.06.1960 - 2 StR 132/60

    Nichteinhaltung der Revisionsbegründungsfrist und der Wiedereinsetzungsfrist

    Auszug aus BGH, 18.02.1981 - 3 StR 269/80
    Die zur Nachholung von Verfahrensrügen begehrte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich unzulässig (vgl. BGHSt 1, 44, 45 f; 14, 330, 332 f; BGH, Beschlüsse vom 19. Juni 1979 - 1 StR 264/79 - und vom 15. November 1979 - 4 StR 598/79).
  • BGH, 12.03.1963 - 1 StR 36/63

    Einhaltung der Ladungsfrist für den Verteidiger - Bestellung eines Verteidigers

    Auszug aus BGH, 18.02.1981 - 3 StR 269/80
    Dies gilt aber nur dann, wenn der Verteidiger in dem Zeitpunkt, in dem die Frist für den Angeklagten beginnt, seine Wahl angezeigt hat oder wenn er bereits gerichtlich bestellt ist (BGH NJW 1963, 1114; Urteil vom 29. April 1976 - 4 StR 117/76).
  • BGH, 08.03.1968 - 4 StR 615/67

    Rechtmäßigkeit der Verlesung einer Niederschrift über die richterliche Vernehmung

    Auszug aus BGH, 18.02.1981 - 3 StR 269/80
    Die Zurückweisung dieser Beweisanträge wegen Unerreichbarkeit der Zeugen entsprach bei Abwägung des Gebots einer reibungslosen und beschleunigten Durchführung des Verfahrens einerseits und der beim Verhalten des Angeklagten und seiner Verteidiger (UA S. 62) zu erwartenden Bedeutungslosigkeit der Zeugenaussagen andererseits (BGHSt 22, 118, 120) pflichtgemäßem Ermessen.
  • BGH, 21.07.1971 - 2 StR 199/71

    Verurteilung wegen fortgesetzter Unzucht mit einer Abhängigen in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 18.02.1981 - 3 StR 269/80
    Die im Protokoll über die erstinstanzliche Hauptverhandlung festgehaltene Aussage des Zeugen Ke. durfte gemäß § 251 Abs. 1 Nr. 2 StPO verlesen werden (BGHSt 24, 183).
  • BGH, 23.01.1974 - 3 StR 324/73

    Verurteilung wegen Mißhandlung Abhängiger - Schmerzerregung als notwendiges

    Auszug aus BGH, 18.02.1981 - 3 StR 269/80
    Schmerzerregung ist kein notwendiges Erfordernis der Körperverletzung (BGHSt 25, 277, 278).
  • BGH, 18.11.1975 - 3 StR 154/75

    Zeitpunkt für die Annahme eines Gehilfenvorsatzes - Verurteilung und Freispruch

    Auszug aus BGH, 18.02.1981 - 3 StR 269/80
    Eine besondere Verfahrenslage, die eine Ausnahme von dem Grundsatz erfordern würde (vgl. BGH, Beschluß vom 18. November 1975 - 3 StR 154/75; Urteil vom 28. Oktober 1980 - 1 StR 235/80), ist nicht gegeben.
  • BGH, 29.04.1976 - 4 StR 117/76

    Auswirkungen eines Verzichts die Ladungsfrist einzuhalten, auf den Antrag das

    Auszug aus BGH, 18.02.1981 - 3 StR 269/80
    Dies gilt aber nur dann, wenn der Verteidiger in dem Zeitpunkt, in dem die Frist für den Angeklagten beginnt, seine Wahl angezeigt hat oder wenn er bereits gerichtlich bestellt ist (BGH NJW 1963, 1114; Urteil vom 29. April 1976 - 4 StR 117/76).
  • BGH, 08.12.1976 - 3 StR 363/76
    Auszug aus BGH, 18.02.1981 - 3 StR 269/80
    Die Ablehnung der auf den Rechtsgedanken des § 145 Abs. 3 StPO gestützten Aussetzungsanträge läßt Ermessensfehler schon deshalb nicht erkennen, weil den Rechtsanwälten wegen der Unterbrechungen zwischen den Sitzungstagen der insgesamt etwa viermonatigen Hauptverhandlung die Möglichkeit einer ergänzenden Vorbereitung gegeben war (BGH, Urteil vom 8. Dezember 1976 - 3 StR 363/76; insoweit nicht abgedruckt in NJW 1977, 443).
  • BGH, 24.08.1977 - 3 StR 229/77

    Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen -

  • BGH, 01.02.1979 - 4 StR 657/78

    Revision wegen Verletzung formellen und materiellen Rechts - Zulässigkeit und

  • BGH, 19.06.1979 - 1 StR 264/79

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Ermöglichkeit der formgerechten

  • BGH, 15.11.1979 - 4 StR 598/79

    Revisionsrechtliches Erfordernis der Berücksichtigung mehrerer

  • BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80

    Das Verbot paralleler strafrechtlicher Ermittlungsverfahren bzw. die (zeitlich

  • BGH, 28.10.1980 - 1 StR 235/80

    Zulässigkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, zum Zwecke der Nachholung

  • BGH, 12.02.1981 - 3 StR 333/80

    Kompetenzen des Gerichts bei der Aufstellung einer bestimmten Beweisbehauptung -

  • BGH, 30.07.1980 - 2 StR 343/80
  • BGH, 20.12.2018 - 3 StR 236/17

    Zur Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit für Straftaten nach dem

    Sowohl der Vorsitzende als auch Rechtsanwalt E. (s. dessen Stellungnahme vom 8. September 2014, S. 4) durften davon ausgehen, dass auch nach der Fortsetzung der Hauptverhandlung im Anschluss an die Sommerunterbrechung am 15. September 2014 eine ergänzende Vorbereitung und vertiefte Erfassung des Akteninhalts zwischen den Sitzungsterminen möglich sein werde (s. hierzu BGH, Urteil vom 8. Dezember 1976 - 3 StR 363/76, juris Rn. 13; Beschluss vom 18. Februar 1981 - 3 StR 269/80, juris Rn. 5; KK/Laufhütte/Willnow, StPO, 7. Aufl., § 145 Rn. 10), zumal der Angeklagte Mu. auch durch Rechtsanwältin L. verteidigt war.
  • BGH, 13.09.2011 - 3 StR 196/11

    Zuständigkeit (Staatsschutzkammer; Rüge; absoluter Revisionsgrund auch ohne

    Damit steht in der Revisionsinstanz nicht der Eröffnungsbeschluss, sondern die Behandlung der Zuständigkeitseinwände durch das Landgericht zur Nachprüfung (vgl. Rieß, NStZ 1981, 447, 448; LR/Hanack, StPO, 25. Aufl., § 336 Rn. 15; SK-StPO/Frisch, § 336 Rn. 19 (Stand: Mai 2003); BTDrucks. 8/976, 32, 33).
  • BGH, 21.03.1985 - 1 StR 417/84

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlicher fortgesetzter Untreue - Anforderungen an

    Die bloße Fehlerhaftigkeit des Eröffnungsbeschlusses kann gern, § 336 Satz 2 StPO i.V. mit § 210 StPO nicht gerügt werden (BGH NStZ 1981, 447 m. Anm. Rieß Pikart in KK § 336 Rdn. 7 m.w.N.; Rieß a.a.O. § 207 Rdn. 71 m.w.N.).

    Aber die Regel gilt nicht, wenn nach den Umständen des Einzelfalls mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann, daß die Verwendung des präsenten Beweismittels die Entscheidung beeinflußt hätte (vgl. BGH, Urteile vom 23. November 1965 - 5 StR 457/65 - vom 11. Dezember 1974 - 3 StR 323/74 - bei Dallinger MDR 1975, 369 und vom 4. Januar 1978 - 2 StR 609/77 - bei Holtz MDR 1978, 459 f.; BGH, Beschluß vom 18. Februar 1981 - 3 StR 269/80; Herdegen in KK § 245 Rdn. 17).

  • BGH, 31.03.1989 - 3 StR 486/88

    Strafbarkeit wegen Mordes - Voraussetzungen für das Vorliegen eines niedrigen

    Der Senat hat wiederholt in diesem Sinne entschieden (Urteil vom 17. Oktober 1973 - 3 StR 248/71; Beschluß vom 12. Februar 1981 - 3 StR 333/80 (S); Beschluß vom 18. Februar 1981 - 3 StR 269/80; Beschluß vom 9. Juni 1982 - 3 StR 112/82 (S); Urteil vom 27. Februar 1985 - 3 StR 501/84; BGHR StPO § 244 Abs. 6 - Ermittlungsantrag 1, insoweit in BGHSt 34, 379 [BGH 29.05.1987 - 3 StR 242/86] nicht abgedruckt).

    Der Beschluß vom 18. Februar 1981 - 3 StR 269/80 - betrifft einen Sachverhalt, bei dem der Antragsteller eine oder mehrere Personen aus einem großen Personenkreis als Zeugen benennt in der Hoffnung, möglicherweise so ein brauchbares Beweismittel erst zu gewinnen (vgl. BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1983, 210).

  • BGH, 17.03.1999 - 3 ARs 2/99

    'Antiserbische Bewegung' - § 121 Abs. 2 StPO; § 270 StPO, keine Bindungswirkung

    Dies bedeutet für den Fall des § 270 StPO, also der Verweisung an ein sachlich höheres Gericht, daß die Staatsanwaltschaft gegen den Verweisungsbeschluß entsprechend § 210 Abs. 2 Alt. 2 StPO nur sofortige Beschwerde einlegen kann, wenn sie Verweisung an ein noch höheres Gericht beantragt hatte (Meyer-Goßner aaO § 270 Rdn. 22, ders. NStZ 1989, 89, 90; Engelhardt in KK 4. Aufl. § 270 Rdn. 25; Rieß NStZ 1981, 447).
  • BGH, 10.11.1992 - 5 StR 474/92

    Beweisermittlungsantrag bei Vermutung aufs Geradewohl - Begründungspflicht bei

    Die Kammer knüpft offenbar an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an, wonach in Ausnahmefällen eine aus der Luft gegriffene, aufs Geratewohl angestellte Vermutung, die nur zum Schein in eine Tatsachenbehauptung gekleidet ist, einem Beweisbegehren den Charakter eines nur nach Maßgabe der Aufklärungspflicht zu beurteilenden Beweisermittlungsantrags geben kann (BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 21; BGH GA 1981, 228; BGH StV 1985, 311 m. Anm. Schulz; BGH Urteil vom 17. Oktober 1973 - 3 StR 248/71 BGH Beschluß vom 12. Februar 1981 - 3 StR 333/80 - BGH Beschluß vom 18. Februar 1981 - 3 StR 269/80 - BGH Beschluß vom 9. Juni 1982 - 3 StR 112/82 - BGH Urteil vom 27. Februar 1985 - 3 StR 501/84 - ebenso Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß 5. Aufl. S. 45).
  • BGH, 27.05.1987 - 3 StR 112/87

    Vorwurf der Rechtsbeugung wegen Einstellung eines Bußgeldverfahrens gegen die

    Die mit der Revision nicht anfechtbare (vgl. Senatsbeschluß vom 18. Februar 1981 - 3 StR 269/80, NStZ 1981, 447 mit Anm. Rieß) neue Eröffnungsentscheidung des Landgerichts vom 27. August 1986 trägt keinesfalls solche Merkmale schwerwiegender offenkundiger Fehlerhaftigkeit (vgl. Senatsbeschluß BGHSt 29, 351), die zu seiner Unwirksamkeit führen könnten.
  • BGH, 17.03.1999 - 2 BJs 122/98
    Dies bedeutet für den Fall des § 270 StPO, also der Verweisung an ein sachlich höheres Gericht, daß die Staatsanwaltschaft gegen den Verweisungsbeschluß entsprechend § 210 Abs. 2 Alt. 2 StPO nur sofortige Beschwerde einlegen kann, wenn sie Verweisung an ein noch höheres Gericht beantragt hatte (Meyer-Goßner aaO § 270 Rdn. 22, ders. NStZ 1989, 89, 90; Engelhardt in KK 4. Aufl. § 270 Rdn. 25; Rieß NStZ 1981, 447).
  • BGH, 10.09.2013 - 4 StR 267/13

    Revision im Strafverfahren: Rüge der fehlerhaften Spruchkörperbesetzung bei

    Selbst wenn ein Besetzungsfehler bei Erlass des Eröffnungsbeschlusses vorläge, hätte dies dessen Unwirksamkeit nicht zur Folge; seine bloße Fehlerhaftigkeit kann gemäß § 336 Satz 2 StPO i.V. mit § 210 StPO mit der Revision nicht gerügt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Februar 1981 - 3 StR 269/80, NStZ 1981, 447 m. Anm. Rieß; Meyer-Goßner, StPO, 56. Aufl., § 207 Rn. 11, 14 jeweils mwN).
  • BGH, 10.04.1981 - 3 StR 236/80

    Verurteilung wegen Bestechlichkeit und Bestechung - Rüge der Fortsetzung einer

    Sie setzt voraus, daß der Angeklagte der Hauptverhandlung eigenmächtig ferngeblieben ist, nämlich versucht hat, durch Mißachtung seiner Anwesenheitspflicht den Gang der Rechtspflege zu stören (BGHSt 25, 317; BGH bei Holtz MDR 1979, 281 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; NJW 1980, 950; Beschluß vom 18. Februar 1981 - 3 StR 269/80).
  • BGH, 22.06.1983 - 3 StR 467/82

    Strafbarkeit wegen Untreue und wegen falscher Versicherung an Eides statt -

  • BGH, 05.02.1982 - 3 StR 33/82

    Fortsetzung der Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten

  • BGH, 13.07.1983 - 3 StR 132/83

    Ersetzung der Beweiswürdigung des Tatrichters durch das Revisionsgericht -

  • BGH, 09.06.1982 - 3 StR 112/82

    Erfordernis der Bescheidung von auf bloße Vermutungen gestüzten

  • LG Göttingen, 21.04.1988 - 11 Qs 103/88
  • BGH, 28.04.1982 - 3 StR 95/82

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von Verfahrensrügen

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