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   BGH, 06.10.1993 - 3 StR 270/93   

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https://dejure.org/1993,7483
BGH, 06.10.1993 - 3 StR 270/93 (https://dejure.org/1993,7483)
BGH, Entscheidung vom 06.10.1993 - 3 StR 270/93 (https://dejure.org/1993,7483)
BGH, Entscheidung vom 06. Oktober 1993 - 3 StR 270/93 (https://dejure.org/1993,7483)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Medizinische Behandlung (Fiebertherapie) als fahrlässige Tötung - Anforderungen an die Sorgfaltspflicht des Arztes bei Verwendung neuer Medikamente - Druckfehler in Fachzeitschrift als Umstand der Strafzumessung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.01.1989 - 2 StR 606/88

    Einschränkung der Schuldfähigkeit zur Tatzeit wegen Alkoholkonsums - Erhebliche

    Auszug aus BGH, 06.10.1993 - 3 StR 270/93
    Das Landgericht hat allerdings auf eine sehr hohe Strafe erkannt, die eine umfassende Abwägung erfordert und die für die Bemessung der Strafe maßgeblichen straferschwerenden und strafmildernden Umstände erschöpfend würdigen muß (vgl. BGHR StGB § 46 I Strafhöhe 2; BGH StV 1983, 102 und StV 1986, 57).
  • BGH, 11.10.1985 - 2 StR 518/85

    Erfordernis einer besonderen Rechtfertigung außergewöhnlich hoher Strafen in den

    Auszug aus BGH, 06.10.1993 - 3 StR 270/93
    Das Landgericht hat allerdings auf eine sehr hohe Strafe erkannt, die eine umfassende Abwägung erfordert und die für die Bemessung der Strafe maßgeblichen straferschwerenden und strafmildernden Umstände erschöpfend würdigen muß (vgl. BGHR StGB § 46 I Strafhöhe 2; BGH StV 1983, 102 und StV 1986, 57).
  • BGH, 20.09.2010 - 4 StR 278/10

    Strafzumessung (Begründungsbedarf bei außergewöhnlich hohen Strafen; mildernde

    Außergewöhnlich hohe Strafen bedürfen einer Rechtfertigung in den Urteilsgründen, die die Abweichung vom Üblichen vor dem Hintergrund der Besonderheiten des jeweiligen Falles verständlich macht (BGH, Beschluss vom 19. März 1982 - 2 StR 30/82, StV 1983, 102; Beschluss vom 11. Oktober 1985 - 2 StR 518/85, StV 1986, 57; Beschluss vom 6. Oktober 1993 - 3 StR 270/93, BGHR StGB § 222 Strafzumessung 1).
  • BGH, 22.10.2002 - 5 StR 441/02

    Strafzumessung (Revisibilität; gerechter Schuldausgleich); bewaffneter

    Je mehr sich die im Einzelfall verhängte Strafe aber dem unteren oder oberen Rand des zur Verfügung stehenden Strafrahmens nähert, umso höher sind die Anforderungen, die an eine umfassende Abwägung und eine erschöpfende Würdigung der für die Bemessung der Strafe maßgeblichen straferschwerenden und strafmildernden Umstände zu stellen sind (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Strafhöhe 2; BGHR StGB § 222 Strafzumessung 1; BGH StV 1983, 102; 1986, 57).
  • BGH, 21.12.2020 - 1 StR 445/20

    Strafzumessung (besondere Darstellungsanforderungen bei außergewöhnlich hohen

    Außergewöhnlich hohe Strafen bedürfen einer Rechtfertigung in den Urteilsgründen, die die Abweichung vom Üblichen vor dem Hintergrund der Besonderheiten des jeweiligen Falles verständlich macht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. September 2010 - 4 StR 278/10 Rn. 5; vom 8. Februar 2005 - 3 StR 500/04 Rn. 2; vom 6. Oktober 1993 - 3 StR 270/93 Rn. 6; vom 11. Oktober 1985 - 2 StR 518/85 Rn. 4 und vom 19. März 1982 - 2 StR 30/82 Rn. 3).
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