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   BGH, 12.08.1999 - 3 StR 271/99   

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https://dejure.org/1999,7029
BGH, 12.08.1999 - 3 StR 271/99 (https://dejure.org/1999,7029)
BGH, Entscheidung vom 12.08.1999 - 3 StR 271/99 (https://dejure.org/1999,7029)
BGH, Entscheidung vom 12. August 1999 - 3 StR 271/99 (https://dejure.org/1999,7029)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 267 StPO
    Umfang und Art der Darstellung von Zeugenaussagen in den Urteilsgründen

  • Wolters Kluwer

    Zeugenaussage - Geschädigter - Dokumentation der Beweisaussage - Übergabe der Zeugenaussage - Beweiswürdigung - Beschwerde

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261, § 267
    Beweiswürdigung im Urteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.05.1999 - 1 StR 104/99

    Verfahrenseinstellung; Unterschlagung; Begriff der schriftlichen Urteilsgründe

    Auszug aus BGH, 12.08.1999 - 3 StR 271/99
    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt ausgesprochen, daß die Urteilsgründe nicht der Dokumentation der Beweisaufnahme dienen, sondern deren Ergebnis wiedergeben und die Nachprüfung der getroffenen Entscheidung auf Rechtsfehler hin ermöglichen sollen; eine umfängliche Wiedergabe der Zeugenaussagen in den Urteilsgründen ohne Bezug zu Einzelheiten der Beweiswürdigung ist deshalb regelmäßig verfehlt (vgl. BGH NStZ 1997, 377; BGH, Beschlüsse vom 14. Mai 1997 - 3 StR 193/97 - und 4. Mai 1999 - 1 StR 104/99).
  • BGH, 06.05.1998 - 2 StR 57/98

    Zweifel am Geständnis - Rechtsfehlerfreie Beweiswürdigung - Wechselnde

    Auszug aus BGH, 12.08.1999 - 3 StR 271/99
    Sie kann unter - hier wegen der Erwägungen auf S. 32 - 34 des Urteils nicht gegebenen - Umständen sogar den Bestand des Urteils gefährden, wenn die Besorgnis besteht, der Tatrichter sei davon ausgegangen, eine breite Darstellung der erhobenen Beweise könne die gebotene eigenverantwortliche Würdigung ersetzen (BGH NStZ-RR 1998, 277; NStZ 1998, 475).
  • BGH, 14.05.1997 - 3 StR 193/97

    Sinn und Zweck der Beweiswürdigung

    Auszug aus BGH, 12.08.1999 - 3 StR 271/99
    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt ausgesprochen, daß die Urteilsgründe nicht der Dokumentation der Beweisaufnahme dienen, sondern deren Ergebnis wiedergeben und die Nachprüfung der getroffenen Entscheidung auf Rechtsfehler hin ermöglichen sollen; eine umfängliche Wiedergabe der Zeugenaussagen in den Urteilsgründen ohne Bezug zu Einzelheiten der Beweiswürdigung ist deshalb regelmäßig verfehlt (vgl. BGH NStZ 1997, 377; BGH, Beschlüsse vom 14. Mai 1997 - 3 StR 193/97 - und 4. Mai 1999 - 1 StR 104/99).
  • BGH, 23.04.1998 - 4 StR 106/98

    Einstellung eines Verfahrens wegen des Versäumens der Berücksichtigung einer

    Auszug aus BGH, 12.08.1999 - 3 StR 271/99
    Sie kann unter - hier wegen der Erwägungen auf S. 32 - 34 des Urteils nicht gegebenen - Umständen sogar den Bestand des Urteils gefährden, wenn die Besorgnis besteht, der Tatrichter sei davon ausgegangen, eine breite Darstellung der erhobenen Beweise könne die gebotene eigenverantwortliche Würdigung ersetzen (BGH NStZ-RR 1998, 277; NStZ 1998, 475).
  • BGH, 13.05.2020 - 2 StR 367/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    Eine umfängliche Wiedergabe der Zeugenaussagen in den Urteilsgründen ohne Bezug zu Einzelheiten der Beweiswürdigung ist deshalb regelmäßig verfehlt und kann die gebotene Würdigung, Abwägung und Gewichtung der einzelnen Beweise nicht ersetzen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. August 1999 - 3 StR 271/99 mwN).

    Allein dies gefährdet den Bestand des Urteils, wenn die Besorgnis besteht, der Tatrichter sei davon ausgegangen, eine breite Darstellung der erhobenen Beweise könne die gebotene eigenverantwortliche Würdigung ersetzen (BGH, Beschlüsse vom 12. August 1999 - 3 StR 271/99; vom 9. November 1999 - 5 StR 252/99 Rn. 23).

  • BGH, 18.11.2020 - 2 StR 152/20

    Urteilsgründe (Darlegung der wesentlichen Beweiserwägungen in den Urteilsgründen:

    Die Urteilsgründe dienen - auch in Aussage-gegen-Aussage Konstellationen - nicht der Dokumentation der Beweisaufnahme, so dass es regelmäßig verfehlt ist, Zeugenaussagen umfänglich oder gar wörtlich wiederzugeben; dies kann die Würdigung der Beweise nicht ersetzen und mitunter sogar den Bestand eines Urteils gefährden (vgl. Senat, Beschlüsse vom 9. Oktober 2002 - 2 StR 297/02, NStZ-RR 2003, 49, 51; vom 13. Mai 2020 - 2 StR 367/19 Rn. 19; BGH, Beschlüsse vom 12. August 1999 - 3 StR 271/99; vom 16. Dezember 2003 - 3 StR 417/03, wistra 2004, 150; vom 3. Februar 2009 - 1 StR 687/08, NStZ-RR 2009, 183).
  • BGH, 15.12.2020 - 2 StR 476/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (gebotene Kürze der

    Eine umfängliche Wiedergabe der Zeugenaussagen in den Urteilsgründen ohne Bezug zu Einzelheiten der Beweiswürdigung oder die breite Wiedergabe von Chat-Inhalten ist deshalb regelmäßig verfehlt und kann die gebotene Würdigung, Abwägung und Gewichtung der einzelnen Beweise nicht ersetzen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. August 1999 - 3 StR 271/99 mwN; vom 30. Juni 2015 - 3 StR 179/15, juris Rn. 4).
  • BGH, 19.05.2020 - 2 StR 7/20

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Darlegungsanforderungen in

    Insbesondere bei einer umfangreicheren Beweiswürdigung ist darauf Bedacht zu nehmen, diese durch eine erkennbare Struktur - etwa eine Gliederung - klar und nachvollziehbar zu machen; ist eine Beweiswürdigung unstrukturiert, kann allein dies den Bestand eines Urteils gefährden (BGH, Beschluss vom 12. August 1999 - 3 StR 271/99).
  • BGH, 29.09.1999 - 2 StR 218/99

    Fehlerhafte Beweiswürdigung; Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in

    Eine umfängliche Wiedergabe der Zeugenaussagen in den Urteilsgründen ohne Bezug zu den Einzelheiten der Beweiswürdigung (die bloße Aneinanderreihung erhobener Beweise wie hier UA S. 45-89) genügt nicht (BGH NStZ 1998, 51; 475; 1985, 184; NStZ-RR 1998, 475; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 4. Mai 1999 - 1 StR 104/99; vom 9. April 1999 - 3 StR 54/99 und vom 12. August 1999 - 3 StR 271/99).
  • BGH, 09.11.1999 - 5 StR 252/99

    Anstiftung zum Mord; Totschlag; Beihilfe; Hilfeleisten; Beihilfevorsatz

    Eine solche Darstellungsweise ersetzt nicht die Würdigung der Beweise und begründet hier die Besorgnis, der Tatrichter sei davon ausgegangen, eine breite Darstellung der erhobenen Beweise könne die gebotene eigenverantwortliche Würdigung ersetzen (vgl. BGH, Beschluß vom 12. August 1999 - 3 StR 271/99 - m.w.N.).
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