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   BGH, 23.09.1992 - 3 StR 275/92   

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BGH, 23.09.1992 - 3 StR 275/92 (https://dejure.org/1992,1475)
BGH, Entscheidung vom 23.09.1992 - 3 StR 275/92 (https://dejure.org/1992,1475)
BGH, Entscheidung vom 23. September 1992 - 3 StR 275/92 (https://dejure.org/1992,1475)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Betäubungsmittel - Drogen - Drogenhandel - Unerlaubtes Handeltreiben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1993, 44
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.12.1981 - 3 StR 408/81

    Verurteilung wegen Einfuhr von Cannabisharz in Tateinheit mit Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 23.09.1992 - 3 StR 275/92
    Die Verschaffung des Besitzes an Betäubungsmitteln in der Absicht, diese gewinnbringend zu veräußern, ist unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Aufgabe von BGHSt 30, 277, 279).

    Von einer Verurteilung des Angeklagten wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln durch die Inbesitznahme der zurückbehaltenen 110 g Heroin in gewinnbringender Veräußerungsabsicht hat das Landgericht im Hinblick auf die Senatsentscheidung in BGHSt 30, 277, 279 abgesehen.

  • BGH, 23.08.1989 - 3 StR 120/89

    Voraussetzung des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln -

    Auszug aus BGH, 23.09.1992 - 3 StR 275/92
    Die Anwendung des Normalstrafrahmens nach § 29 Abs. 1 BtMG trotz Verwirklichung des Regelbeispiels gemäß Abs. 3 Nr. 4 kam für das Landgericht ersichtlich wegen der großen Menge des besonders gefährlichen Betäubungsmittels Heroin und dem Fehlen gewichtiger allgemeiner oder gesetzlich vertypter Milderungsgründe nicht in Betracht (vgl.BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 6;BGH NStZ 1988, 367).
  • BGH, 03.03.1978 - 2 StR 717/77

    Besitz von Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 23.09.1992 - 3 StR 275/92
    Gerade auch solche Personen sollen als Täter und nicht nur als Gehilfe bestraft werden, die die Verfügungsmacht über das Betäubungsmittel innehaben und damit den illegalen Zustand aufrechterhalten (BGHSt 27, 380, 381/382).
  • BGH, 12.04.1988 - 1 StR 39/88

    Anwendung des Normalstrafrahmens trotz Vorliegens eines Regelbeispiels

    Auszug aus BGH, 23.09.1992 - 3 StR 275/92
    Die Anwendung des Normalstrafrahmens nach § 29 Abs. 1 BtMG trotz Verwirklichung des Regelbeispiels gemäß Abs. 3 Nr. 4 kam für das Landgericht ersichtlich wegen der großen Menge des besonders gefährlichen Betäubungsmittels Heroin und dem Fehlen gewichtiger allgemeiner oder gesetzlich vertypter Milderungsgründe nicht in Betracht (vgl.BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 6;BGH NStZ 1988, 367).
  • BGH, 20.01.1982 - 2 StR 593/81

    Anforderungen an Abgabe von Betäubungsmitteln nach dem Betäubungsmittelgesetz -

    Auszug aus BGH, 23.09.1992 - 3 StR 275/92
    Der Senat folgt der Auffassung des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (BGHSt 30, 359, 361), daß schon die Inbesitznahme eines Betäubungsmittels, auf welchem Wege auch immer, mit der Absicht, es gewinnbringend zu verwerten, als unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln anzusehen ist, ohne daß es auf die Vornahme umsatzfördernder Handlungen ankommt.
  • BGH, 23.09.1986 - 5 StR 330/86

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln - Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben

    Auszug aus BGH, 23.09.1992 - 3 StR 275/92
    Weil der Unrechtsgehalt in diesen Fällen durch eine Verurteilung wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln nicht ausgeschöpft wird, ist allerdings, was das Landgericht nicht verkannt hat, die Verurteilung wegen tateinheitlicher Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln geboten (BGHR BtMG § 29 I 3 Konkurrenzen 1).
  • BGH, 01.08.2018 - 3 StR 651/17

    Unbeachtlichkeit des error in persona für den Mittäter (Identifizierung des

    Denn bei der geplanten Weiterveräußerung ist das beabsichtigte Sichverschaffen des Rauschgifts Voraussetzung für den späteren Handel und damit Teil von diesem; auf welchem Weg der Händler den tatsächlichen Besitz am Rauschgift erlangen will, ist nicht ausschlaggebend (BGH, Urteile vom 20. Januar 1982 - 2 StR 593/81, BGHSt 30, 359, 361 f.; vom 23. September 1992 - 3 StR 275/92, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 35).
  • BGH, 10.07.2003 - 3 StR 61/02

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Vollendung; Versuch;

    Diese Auffassung hat sich indes damals nicht durchgesetzt (vgl. BGHSt 30, 359 f.; BGHSt 43, 252, 258; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 35).
  • BGH, 01.10.1997 - 2 StR 520/96

    Strafklageverbrauch (prozessualer Tatbegriff; einheitliche Handlung im Sinne

    Für die Bewertung der gewaltsamen Wiederbeschaffung des verlorengegangenen Rauschgifts als neue Tat - auch des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (vgl. BGHSt 30, 359 ff; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 35) - spricht bereits, daß diese gewaltsame Handlung sich in ihrem Erscheinungsbild wesentlich von den Aktivitäten unterscheidet, die der Angeklagte vorher entfaltet hatte und die zwanglos unter den Begriff des Handeltreibens einzuordnen waren, während die räuberischen Handlungen, mit denen er sich wieder in den Besitz des Heroins setzte, nicht zum typischen Erscheinungsbild des Betäubungsmittelhandels zählen: Der Angeklagte zwang zunächst Y. unter Bedrohung mit einer Waffe, ihm bei der Suche nach den Dieben des Heroins zu helfen.
  • BGH, 17.05.1996 - 3 StR 631/95

    Keine Tateinheit von Einfuhr und Abgabe von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt dem unerlaubten Besitz im Betäubungsmittelrecht vornehmlich eine Funktion als "Auffangtatbestand" zu; der Besitz ist in aller Regel schon Bestandteil einer anderen nach ihrer tatbestandlichen Ausgestaltung umfassenderen Form des strafbaren Umgangs mit Betäubungsmitteln von gesteigertem, keinesfalls aber geringerem Unrechtsgehalt als der bloße Besitz (vgl. BGHSt 25, 290, 293; 25, 385; 37, 145, 151 f; BGH NStZ 1981, 263; vgl. auch BGH NStZ 1993, 44, 45).
  • BGH, 23.10.1996 - 5 StR 505/96

    Feststellung einer Bewertungseinheit bei sukzessivem Auffüllen eines

    Der 3. Strafsenat läßt bei der Begründung seiner abweichenden Auffassung (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 45; ablehnend zur "Silotheorie" auch Zschockelt StraFO 1996, 131, 134) außer acht, daß der Besitz von Betäubungsmitteln zum Zwecke des Handels seinerseits ein Akt des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln ist (3. Strafsenat in BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 35; § 29 Bewertungseinheit 6).
  • BGH, 04.02.2015 - 2 StR 266/14

    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Das Landgericht ist darüber hinaus im Fall 3 zutreffend von einem täterschaftlichen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge ausgegangen, da der Angeklagte die Menge von 938, 7 g Haschisch, die er als Gegenleistung für die Lagerung der Betäubungsmittel erhalten hatte, selbst gewinnbringend weiterverkaufen wollte (BGH, Urteil vom 23. September 1992 - 3 StR 275/92, NStZ 1993, 44, 45).
  • BGH, 10.07.2003 - 3 StR 243/02

    Erfolglose Bemühungen beim Ankauf von Betäubungsmitteln; Mittäterschaft beim

    Diese Auffassung hat sich indes damals nicht durchgesetzt (vgl. BGHSt 30, 359 f.; BGHSt 43, 252, 258; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 35).
  • BGH, 06.10.1995 - 3 StR 346/95

    Verschiedene Fallgestaltungen - Bewertungseinheit - Unerlaubtes Handeln mit

    Der unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln zum Zwecke gewinnbringender Veräußerung ist nach den genannten Grundsätzen der Bewertungseinheit als unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln zu würdigen (BGH NStZ 1993, 44 [BGH 23.09.1992 - 3 StR 275/92]).
  • BGH, 18.06.1993 - 4 StR 318/93

    Entdeckungsrisiko - Rauschgift - Inbesitznahme - Betäubungsmittel -

    Handelt der Täter mit dem Vorsatz, das Rauschgift mit Gewinn zu veräußern oder anderweitig hierdurch einen persönlichen Vorteil zu erlangen, so liegt bereits in der alleinigen Inbesitznahme von Betäubungsmitteln ein unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (BGHSt 30, 359; NStZ 1993, 44).

    Allerdings ist schon die bloße Inbesitznahme von Betäubungsmitteln, auf welchem Wege auch immer sie erfolgt, als unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln anzusehen, wenn der Täter in der Absicht handelt, das Rauschgift gewinnbringend zu verwerten oder auf sonstige Weise für sich einen persönlichen Vorteil zu erlangen (BGHSt 30, 359, 360 f; NStZ 1993, 44, 45).

  • BGH, 11.06.2015 - 3 StR 182/15

    Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe beim Handeltreiben mit

    Zwar stellt die Inbesitznahme von Betäubungsmitteln in Verwertungsabsicht vollendetes Handeltreiben auch dann dar, wenn diese nicht auf abgeleitetem Erwerb beruht (hierzu BGH, Urteile vom 20. Januar 1982 - 2 StR 593/81, BGHSt 30, 359, 360 f.; vom 23. September 1992 - 3 StR 275/92, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 35).
  • BGH, 29.09.1998 - 4 StR 403/98

    Abgrenzung zwischen unerlaubtem Handeln mit Betäubungsmitteln und Beihilfe zum

  • BGH, 25.05.1994 - 2 StR 203/94

    Rauschgift - Betäubungsmittelgesetz - Handeltreiben - Beihilfe

  • BayObLG, 04.03.2020 - 203 StRR 66/20

    Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • BGH, 26.08.1993 - 4 StR 326/93

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Unerlaubtes Ausüben der

  • BGH, 30.05.2017 - 3 StR 166/17

    Abgrenzung von Täterschaft und Beihilfe beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • BGH, 13.09.2023 - 2 StR 42/23

    Beweiswürdigung zur Beihilfe des bewaffneten Handeltreibens mit

  • BGH, 20.06.1994 - 5 StR 304/94

    Fortgesetzte Handlung - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • BGH, 12.04.2005 - 4 StR 13/05

    Täterschaftlich begangenes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in

  • BGH, 15.12.1997 - 5 StR 475/97

    Wesentliche Anhaltspunkte zur Ermittlung des Tatbeitrages eines Rauschgifttäters

  • BGH, 30.04.1996 - 1 StR 1/96

    Eigennützige Mitwirkung - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Bestimmtes

  • BGH, 25.10.1995 - 3 StR 225/95

    Gleicher Strafrahmen für unerlaubten Besitz von Betäubungsmittlen und unerlaubten

  • OLG Hamm, 26.09.2003 - 3 Ss 554/03

    Betäubungsmittelstrafrecht: Bewertungseinheit beim unerlaubten Handeltreiben

  • BayObLG, 14.02.1995 - 4St RR 198/94
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