Weitere Entscheidung unten: BGH, 30.10.1989

Rechtsprechung
   BGH, 20.02.1990 - 3 StR 278/89   

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BGH, 20.02.1990 - 3 StR 278/89 (https://dejure.org/1990,622)
BGH, Entscheidung vom 20.02.1990 - 3 StR 278/89 (https://dejure.org/1990,622)
BGH, Entscheidung vom 20. Februar 1990 - 3 StR 278/89 (https://dejure.org/1990,622)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Scheinherausgeber - Veröffentlichung - Strafbarer Inhalt - Meinungsäußerung - Tatausgabe - Herstellungskosten - Vertriebskosten - Periodische Druckschrift - Beihilfe - Äußerungsdelikte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 25 Abs. 2, § 27, § 111, § 129a, § 140

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken (2)

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    BGH, 27.06.1997 - StB 8/97

    Gerichtsstand für Pressedelikte, insbesondere bei nicht feststellbarem

    BGH, 20.02.1990 - 3 StR 278/89

    Radikal (Zeitschrift)

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Radikal (Zeitschrift)

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Benedikt Härlin

Sonstiges

  • spiegel.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 21.05.1990)

    Strafrecht: Erst mal wegschließen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 36, 363
  • NJW 1990, 2828
  • MDR 1990, 642
  • StV 1990, 349
  • afp 1990, 117
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 17.12.1968 - 1 StR 161/68

    "Südtirol - wohin?" - Billigung von Straftaten Südtiroler Freiheitskämpfer in

    Auszug aus BGH, 20.02.1990 - 3 StR 278/89
    Eine solche Beziehung muß für den Erklärungsempfänger mit normalem Durchschnittsempfinden eindeutig und ohne weiteres aus der Kundgebung selbst hervortreten, so daß sie ihm als Zustimmung zu einer konkreten strafbedrohten Handlung der im Katalog bezeichneten Art nach der objektiven und subjektiven Seite unmittelbar verständlich ist (BGHSt 22, 282, 287; Rudolphi in SK - Lieferung Oktober 1989 - § 140 Rdn. 7; Hanack in LK, 10. Aufl. § 140 Rdn. 18 f.).

    Es bedarf der für das Revisionsgericht nachvollziehbaren Konkretisierung hinsichtlich der jeweiligen Ausgabe der Zeitschrift, in der die strafbare fremde Meinungsäußerung veröffentlicht wird (BGHSt 22, 282, 286 ff., vgl. auch BGH, Urt. vom 17. Oktober 1978 - 1 StR 318/78).

  • BGH, 24.08.1987 - 1 BJs 13/87

    Herstellen und Verbreiten einer Druckschrift

    Auszug aus BGH, 20.02.1990 - 3 StR 278/89
    b) Den Urteilsgründen ist nicht zu entnehmen, ob das Kammergericht bei seiner Wertung, die Angeklagten hätten durch den unkommentierten Abdruck von Tatbekenntnissen für die terroristische Vereinigung "Revolutionäre Zellen" geworben, bedacht hat, daß insoweit bedingter Vorsatz nicht ausreicht (BGH NStZ 1987, 552, 553).
  • BGH, 25.07.1984 - 3 StR 62/84

    Einschränkende Kriterien für die Beurteilung des Verbreitens von Texten nach §

    Auszug aus BGH, 20.02.1990 - 3 StR 278/89
    Das tatbestandliche Werben durch die Verbreitung von Texten bedarf einer einschränkenden Auslegung (BGHSt 33, 16 [BGH 25.07.1984 - 3 StR 62/84] ).
  • BGH, 03.11.1989 - 2 StR 646/88

    Einstellung des Verfahrens bei überlanger Verfahrensdauer

    Auszug aus BGH, 20.02.1990 - 3 StR 278/89
    b) Der Stillstand des Verfahrens wegen der Immunität der Angeklagten infolge ihrer Wahl zu Mitgliedern des Europäischen Parlaments (vgl. Art. 4 Abs. 2 des Aktes des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 20. September 1976 zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Abgeordneten der Versammlung - BGBl. 1977 II S. 733, 735 - i.V.m. Art. 10 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften vom 8. April 1965 - BGBl. 1965 II S. 1453, 1482 i.V.m. Art. 46 Abs. 2 GG) hat weder zu einem Verfahrenshindernis geführt noch kommt ihm eine das Strafbedürfnis aufhebende Bedeutung im Sinne der Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 9. Dezember 1987 - 3 StR 104/87 (BGHSt 35, 137 [BGH 09.12.1987 - 3 StR 104/87] ) und vom 3. November 1989 - 2 StR 646/88 (MDR 1990, 168) zu.
  • BGH, 09.08.1977 - 1 StR 74/77

    Schilderung von Verbrechen in grausamer oder sonst unmenschlicher Weise -

    Auszug aus BGH, 20.02.1990 - 3 StR 278/89
    Die Billigung kann unter Umständen schon aus der Form der Darstellung entnommen werden (BGH NJW 1978, 58).
  • BGH, 29.08.1985 - 4 StR 397/85

    Landfriedensbruch infolge einer Schlägerei auf einem Feuerwehrfest - Beteiligung

    Auszug aus BGH, 20.02.1990 - 3 StR 278/89
    Landfriedensbruch nach den §§ 125, 125 a StGB setzt aber voraus, daß die Gewalttätigkeiten "aus einer Menschenmenge ... mit vereinten Kräften begangen" werden (vgl. hierzu BGHSt 33, 306, 308).
  • BGH, 27.04.1989 - 1 StR 632/88

    Strafbarkeit wegen Betrugs - Werbung von Kapitalanlegern als Kommanditisten mit

    Auszug aus BGH, 20.02.1990 - 3 StR 278/89
    Für die Annahme von Mittäterschaft reicht es dagegen nicht, daß der Beteiligte die durch andere verwirklichten Tatumstände kennt, sie billigt und durch eigenes Einschreiten verhindern könnte; dies spricht für Beihilfe (BGHR StGB § 25 II Tatherrschaft 3).
  • BGH, 09.12.1987 - 3 StR 104/87

    5 Jahre verzögerte Zuleitung an den BGH - § 347 StPO, willkürliche und

    Auszug aus BGH, 20.02.1990 - 3 StR 278/89
    b) Der Stillstand des Verfahrens wegen der Immunität der Angeklagten infolge ihrer Wahl zu Mitgliedern des Europäischen Parlaments (vgl. Art. 4 Abs. 2 des Aktes des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 20. September 1976 zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Abgeordneten der Versammlung - BGBl. 1977 II S. 733, 735 - i.V.m. Art. 10 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften vom 8. April 1965 - BGBl. 1965 II S. 1453, 1482 i.V.m. Art. 46 Abs. 2 GG) hat weder zu einem Verfahrenshindernis geführt noch kommt ihm eine das Strafbedürfnis aufhebende Bedeutung im Sinne der Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 9. Dezember 1987 - 3 StR 104/87 (BGHSt 35, 137 [BGH 09.12.1987 - 3 StR 104/87] ) und vom 3. November 1989 - 2 StR 646/88 (MDR 1990, 168) zu.
  • BGH, 17.10.1978 - 1 StR 318/78

    Den öffentlichen Frieden gefährdende Billigung von Straftaten - Billigung von

    Auszug aus BGH, 20.02.1990 - 3 StR 278/89
    Es bedarf der für das Revisionsgericht nachvollziehbaren Konkretisierung hinsichtlich der jeweiligen Ausgabe der Zeitschrift, in der die strafbare fremde Meinungsäußerung veröffentlicht wird (BGHSt 22, 282, 286 ff., vgl. auch BGH, Urt. vom 17. Oktober 1978 - 1 StR 318/78).
  • BGH, 04.05.1988 - 2 StR 82/88

    Versuch der Beteiligung an einem schweren Raub in der Form der Verabredung -

    Auszug aus BGH, 20.02.1990 - 3 StR 278/89
    Wesentliche Anhaltspunkte sind der Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft, so daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich auch von seinem Willen abhängen (st. Rspr. z.B. BGHR StGB § 25 II Mittäter 2, Tatherrschaft 2, Tatinteresse 3).
  • BGH, 23.08.1979 - 4 StR 207/79

    Verunglimpfung des Staates durch einen Zeitungsartikel - Materiell

  • BGH, 14.04.2015 - 3 StR 602/14

    Propagandamittel verfassungswidriger Organisationen (Erforderlichkeit eines

    In dem Verbreiten oder Zugänglichmachen einer fremden Erklärung liegt nur dann eine eigene Äußerung des Verbreitenden, wenn dieser sich den Inhalt erkennbar zu Eigen macht (Hörnle, NStZ 2002, 113, 116; LK/Krauß, StGB, 12. Aufl., § 130 Rn. 37; SK-StGB/Stein/Rudolphi, 148. Lfg., § 130 Rn. 4; S/S/Sternberg-Lieben, StGB, 29. Aufl., § 130 Rn. 5; vgl. auch BGH, Beschluss vom 20. Februar 1990 - 3 StR 278/89, NJW 1990, 2828, 2831).

    Aufgrund dessen ist - wie auch im Fall des § 130 Abs. 1 StGB - bei der Veröffentlichung einer fremden Erklärung zu fordern, dass der Veröffentlichende diese unmissverständlich zu seiner eigenen machen will (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Februar 1990 - 3 StR 278/89, NJW 1990, 2828, 2831; OLG Frankfurt, Urteil vom 17. Dezember 2002 - 3 Ss 317/02, NStZ-RR 2003, 327, 328; Fischer aaO, § 111 Rn. 2a).

  • BGH, 14.02.2012 - 3 StR 446/11

    Raub mit Todesfolge (Todeszeitpunkt); Einbeziehung mehrerer früherer

    Wesentliche Anhaltspunkte für diese Wertung sind insbesondere der Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Teilhabe an der Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass Durchführung und Ausgang der Tat vom Einfluss des Mitwirkenden abhängen (vgl. u.a. BGHSt 28, 346, 348 f.; BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 2, 8 bis 10, 12, 18, 29; Tatbeitrag 1, 3, 4 und Tatherrschaft 4; vgl. auch BGHR StGB § 27 Abs. 1 Tatherrschaft 2).

    Voraussetzung der Mittäterschaft ist vielmehr eine - auch nur psychische - Förderung der Tat und das Bewusstsein des Täters von der fördernden Wirkung seines Beitrags (vgl. BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 8; Tatbeitrag 2 und 4; Tatherrschaft 3).

  • OLG Celle, 16.08.2019 - 2 Ss 55/19

    Positive Feststellung der Eignung von Handlungen zur Störung des öffentlichen

    Lediglich ergänzend bleibt insoweit festzuhalten, dass - die Ansicht der Generalstaatsanwaltschaft, der Angeklagte habe lediglich fremde unwahre Tatsachenbehauptungen verbreitet - als zutreffend unterstellt, die von der Staatsanwaltschaft angestrebte Verurteilung wegen Volksverhetzung gem. § 130 Abs. 3 StGB in keinem der festgestellten Fälle in Betracht käme, denn sowohl bei dem Billigen als auch bei dem Leugnen und Verharmlosen handelt es sich um Äußerungsdelikte, bei denen der Täter eine eigene Stellungnahme zum Ausdruck bringen muss (Schönke/Schröder/Sternberg-Lieben/Schittenhelm, 30. Aufl. 2019, StGB § 130 Rn. 17; BeckOK StGB/Rackow, 42. Ed. 1.5.2019, StGB § 130 Rn. 32; BGH, Beschluss vom 20.02.1990 - 3 StR 278/89, NJW 1990, 2828); werden lediglich fremde Ansichten verbreitet, ohne dass der Täter sie sich zu eigen macht, kommt nur eine Strafbarkeit nach § 130 Abs. 5 StGB in Betracht (BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2018 - 3 StR 167/18 -, juris; MüKoStGB/Schäfer, 3. Aufl. 2017, StGB § 130 Rn. 78).
  • BGH, 16.05.2007 - AK 6/07

    Werben für terroristische Vereinigungen in Chatrooms

    Vielmehr reicht es zur Verwirklichung des § 129a Abs. 5 Satz 2 StGB aus, dass der Beschuldigte den werbenden Inhalt der von ihm weiterverbreiteten Dateien erkennbar als eigene Meinungsäußerung den weiteren Besuchern des Chatrooms zugänglich machen wollte (vgl. BGHSt 36, 363, 367 f.).
  • BGH, 09.04.1997 - 3 StR 387/96

    Verstoß gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot durch Veröffentlichung von

    Sie kann durch die entsprechende Übernahme der Grundsätze erreicht werden, die in der Rechtsprechung zur selben Frage bei der Anwendung der §§ 129, 129 a StGB entwickelt worden sind (BGHSt 33, 16, 18 f.; BGHR StGB § 129 a III Werben 3 - insoweit in BGHSt 36, 363 nicht abgedruckt -, Werben 5 und Unterstützen 1; BGH NJW 1988, 1677/1678, NJW 1988, 1679; BGH NStZ 1988, 263; OLG Schleswig NJW 1988, 352/353; KG StV 1990, 210/211).

    Im hier gegebenen Fall der Verbreitung fremder Texte muß hinzukommen, daß die Wiedergabe der die Vereinstätigkeit eindeutig unterstützenden (Dritt-)Aussagen vom angesprochenen Leserkreis als eine sich die unterstützende Tendenz zu eigen machende Meinungsäußerung der Publizierenden zu verstehen ist (vgl. BGHSt 36, 363, 371; v. Bubnoff in LK-StGB 11. Aufl. § 129 Rdn. 57).

    Dabei kommt es im Falle periodisch erscheinender Presseerzeugnisse entscheidend auf die einzelne Ausgabe ("Tatausgabe") an, in welcher der fremde Text veröffentlicht wird (BGHSt 36, 363, 371).

    Die Täterschaft oder Teilnahme an den durch die Veröffentlichung begangenen allgemeinen Straftaten bestimmt sich vielmehr nach allgemeinen strafrechtlichen Grundsätzen (§ 11 Abs. 1 BayPrG; vgl. BGHSt 36, 363, 367, 371).

    Hat der Angeklagte sich - was nach dem Urteil offen bleibt - in den übrigen Fällen nicht an der Herstellung der Ausgabe beteiligt, sondern sich auf eine formal nach außen hin eingenommene Stellung des presserechtlich verantwortlichen Redakteurs zurückgezogen und die übrigen Mitglieder des "Teams" gewähren lassen, kommt Beihilfe zu der von den übrigen Team-Mitgliedern begangenen Zuwiderhandlungen gegen das Betätigungsverbot in Betracht (vgl. BGHSt 36, 363, 368, 371 für einen vergleichbaren Fall nach § 129 a StGB).

    Bei solchen Sachverhaltsgestaltungen ist ebenso wie bei werbender und unterstützender Tätigkeit im Bereich der §§ 129, 129 a StGB Beihilfe rechtlich möglich (vgl. BGHSt 36, 363, 368, 371; v. Bubnoff in LK-StGB 11. Aufl. § 129 Rdn. 57; offen gelassen für die § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG vergleichbare Bestimmung in §§ 42, 47 BVerfGG a.F.: BGH NJW 1960, 1772, 1773; BGH, Urteil vom 4. Juni 1964 - 3 StR 13/64 - insoweit in NJW 1964, 1681 nicht abgedruckt).

  • OLG Celle, 14.03.2013 - 32 Ss 125/12

    Öffentlicher Aufruf zur Begehung von Straftaten (Castorschottern)

    Eine Aufforderung nach § 111 StGB ist nämlich auch dann anzunehmen, wenn der Täter unmissverständlich erkennen lässt, dass er sich die fremde Äußerung zu eigen macht (vgl. BGHSt 36, 363 f.; BayObLG NJW 1998, 1087 f.; OLG Frankfurt NStZ-RR 2003, 327 f.; Fischer § 111 Rdnr. 2 a; Schönke/Schröder-Eser, StGB, 28. Aufl. § 111 Rdnr. 3; LK-Rosenau, § 111 Rdnr. 26).
  • KG, 18.12.2017 - 161 Ss 104/17

    Hauptverhandlung in Strafsachen: Verlesung schriftlicher Erklärungen der

    Auch die Billigung hat sich stets auf eine konkrete Tat zu beziehen, die zudem als spezielle Katalogtat erkennbar sein muss (dazu insbes. BGH NJW 1990, 2828 [2829]; Hanack a.a.O. § 140 StGB Rdn. 14).
  • BayObLG, 11.11.1997 - 4St RR 232/97

    Anleitung zur Herstellung von Molotow-Cocktails durch Verbreitung von Texten

    Auch insoweit muß der Wille des Täters erkennbar werden, durch das Verbreiten der Texte Dritter gleichzeitig eine Straftat selbst zu billigen (BGH NJW 1990, 2828/2830; Schönke/Schröder/Cramer § 140 Rn. 5; Lackner § 140 Rn. 4, § 130 Rn. 8; Rudolphi § 140 Rn. 9).

    Insoweit hat es übersehen, daß es sich bei § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 WaffG um ein Äußerungsdelikt und nicht um ein Verbreitungsdelikt handelt (vgl. hierzu BGH NJW 1990, 2828/2831).

  • BGH, 09.04.1997 - 3 StR 584/96

    Zuwiderhandlung gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot - Voraussetzungen

    Im auch hier gegebenen Fall der Verbreitung fremder Texte muß hinzukommen, daß die Wiedergabe der die Vereinstätigkeit eindeutig unterstützenden (Dritt-)Aussagen vom angesprochenen Leserkreis als eine sich die unterstützende Tendenz zu eigen machende Meinungsäußerung der Publizierenden zu verstehen ist (vgl. BGHSt 36, 363, 371; v. Bubnoff in LK StGB 11. Aufl. § 129 Rdn. 57).

    Dabei kommt es im Falle periodisch erscheinender Presseerzeugnisse entscheidend auf die einzelne Ausgabe ("Tatausgabe") an, in der der fremde Text veröffentlicht wird (BGHSt 36, 363, 371).

  • BGH, 07.07.1995 - 3 StR 196/95

    Entschuldigender Notstand - Mittäterschaft - Täterschaft - Beteiligung -

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Beurteilung, ob Mittäterschaft oder Beihilfe vorliegt, aufgrund aller von der Vorstellung der Beteiligten umfaßten Gesichtspunkte in wertender Betrachtung vorzunehmen (vgl. BGHSt 37, 289, 291 ff.; BGHR StGB § 25 II Mittäter 8, 9, 10).

    Wesentliche Anhaltspunkte sind der Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft, so daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich auch von dem Willen des zu beurteilenden Beteiligten abhängen (vgl. für viele BGHR StGB § 25 II Mittäter 8).

  • BGH, 30.10.2003 - 5 StR 274/03

    Beweisantrag (konkrete Beweistatsache); wesentliche Verteidigungsbeschränkung

  • OLG Köln, 28.01.1992 - Ss 567/91

    Inkriminierte Äußerung; Fernsehspiel; Ansicht; Politiker; Beleidigung;

  • BGH, 13.10.1992 - 1 StR 517/92

    Mittäterschaft bei unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln

  • BGH, 07.06.1995 - StB 16/95

    Landespolizeigesetz - Einsatz technischer Mittel - Verwertung von Beweisen -

  • LG Mönchengladbach, 02.12.2019 - 32 KLs18/18
  • LG Kassel, 08.11.2019 - 7 Ns 1625 Js 9759/17
  • BGH, 25.10.1991 - 3 StE 7/91

    Verwertbarkeit sichergestellter Beweismittel bei formal gültiger

  • BGH, 28.09.1995 - StB 54/95

    Akteneinsichtsrecht des Verteidigers - Inhaftierter Beschuldigter - Abschluß der

  • LG Mönchengladbach, 02.12.2019 - 32 KLs 18/18
  • LG Saarbrücken, 27.01.2010 - 12 O 4/10

    Veröffentlichungsanspruch für eine Gegendarstellung: Begriff des verantwortlichen

  • BGH, 27.06.1997 - StB 7/97
  • BGH, 25.10.1991 - StB 24/91

    Verwertbarkeit der nach einer Aufhebung der Immunität eines Abgeordneten

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Rechtsprechung
   BGH, 30.10.1989 - 3 StR 278/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,7204
BGH, 30.10.1989 - 3 StR 278/89 (https://dejure.org/1989,7204)
BGH, Entscheidung vom 30.10.1989 - 3 StR 278/89 (https://dejure.org/1989,7204)
BGH, Entscheidung vom 30. Oktober 1989 - 3 StR 278/89 (https://dejure.org/1989,7204)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit des Vorsitzende des Revisionsgerichts für die Rücknahme der die in erster Instanz ausgesprochenen Bestellung zum Pflichtverteidiger

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.03.1984 - 3 StR 95/84

    Unterzeichnung der Revisionsbegründungsschrift; Zulassung zur Verteidigung mit

    Auszug aus BGH, 30.10.1989 - 3 StR 278/89
    Sie erstreckt sich überdies nicht auf eine Mitwirkung an einer Hauptverhandlung vor dem Revisionsgericht, falls es dazu - entgegen dem Antrag des Generalbundesanwalts vom 28. August 1989 - kommen sollte (vgl. BGHSt 19, 258, 259; BGH NJW 1984, 2480, 2481, insoweit in BGHSt 32, 326 nicht abgedruckt).
  • BGH, 03.03.1964 - 5 StR 54/64

    Erstattung von Reisekosten - Erstreckung der Beiordnung eines Verteidigers auf

    Auszug aus BGH, 30.10.1989 - 3 StR 278/89
    Sie erstreckt sich überdies nicht auf eine Mitwirkung an einer Hauptverhandlung vor dem Revisionsgericht, falls es dazu - entgegen dem Antrag des Generalbundesanwalts vom 28. August 1989 - kommen sollte (vgl. BGHSt 19, 258, 259; BGH NJW 1984, 2480, 2481, insoweit in BGHSt 32, 326 nicht abgedruckt).
  • BGH, 14.04.2008 - 5 StR 218/07

    Verwerfung einer Revision

    Ergänzend bemerkt der Senat, dass es nicht geboten war, Rechtsanwalt D. anstelle von Rechtsanwalt K. dem Angeklagten als Pflichtverteidiger beizuordnen (vgl. BGHR StPO § 143 Rücknahme 2; Meyer-Goßner, StPO 45. Aufl. § 142 Rdn. 7; § 143 Rdn. 2).
  • BGH, 25.06.2014 - 1 StR 723/13

    Anhörungsrüge; Anspruch auf rechtliches Gehör (Verwerfung der Revision durch

    Grundsätzlich ist die Entscheidung über die Bestellung eines Pflichtverteidigers dem Tatrichter übertragen; erst wenn feststeht, dass eine Revisionshauptverhandlung erfolgt, hat der Vorsitzende des zuständigen Revisionssenats darüber zu befinden, ob hierfür ein (ggfs. weiterer) Pflichtverteidiger zu bestellen ist (BGH, Beschluss vom 30. Oktober 1989 - 3 StR 278/89, BGHR StPO § 143 Rücknahme 2; Beschluss vom 3. März 1964 - 5 StR 54/64, BGHSt 19, 258).
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