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   BGH, 22.09.1993 - 3 StR 279/93   

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https://dejure.org/1993,6815
BGH, 22.09.1993 - 3 StR 279/93 (https://dejure.org/1993,6815)
BGH, Entscheidung vom 22.09.1993 - 3 StR 279/93 (https://dejure.org/1993,6815)
BGH, Entscheidung vom 22. September 1993 - 3 StR 279/93 (https://dejure.org/1993,6815)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bedeutung eines Protokollvermerks als wesentliches Beweisanzeichen für eine Rechtsmittelverzichtserklärung - Verwerfung einer Revision aufgrund eines Rechtsmittelverzichts in der Vorinstanz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.02.1963 - 1 StR 561/62

    Form eines Rechtsmittelverzichts - Wörtliches Festhalten eines

    Auszug aus BGH, 22.09.1993 - 3 StR 279/93
    Diese ist jedoch nicht Wirksamkeitsvoraussetzung des Verzichts, auch wenn sich ihre Einhaltung im Interesse der Verfahrensklarheit empfiehlt (vgl. BGHSt 18, 257, 258; BGHR StPO § 302 I 1 Rechtsmittelverzicht 5).
  • BVerfG, 25.01.2008 - 2 BvR 325/06

    Übergehen eines erheblichen Beweisangebots (nach Aktenlage unauflöslicher

    Anders ist es, wenn dem der deutschen Sprache nicht hinreichend kundigen Betroffenen ein zuverlässiger Dolmetscher zur Verfügung stand, der Betroffene nicht lebensunerfahren ist, es sich um keinen besonders schwerwiegenden Tatvorwurf und keine besonders hohe Sanktion handelt (vgl. OLG Oldenburg, Urteil vom 14. Juni 1982 - Ss 303/82 -, NStZ 1982, S. 520; Plöd, a.a.O., § 302 Rn. 15c) oder eine vorherige Absprache mit einem Verteidiger stattfand (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. September 1986 - 1 StR 461/86 -, NStZ 1987, S. 221 und vom 22. September 1993 - 3 StR 279/93 -, wistra 1994, S. 29; s. hierzu auch BGH, a.a.O., NStZ 1999, S. 364).
  • BGH, 13.01.2000 - 4 StR 619/99

    Unzulässigkeit der Revision (Wirksamer Rechtsmittelverzicht)

    Beide Erklärungen wurden zwar nicht - wie es sich im Interesse der Verfahrensklarheit empfiehlt (BGH wistra 1994, 29; vgl. Nr. 143 Abs. 1 Satz 2 RiStBV) - gemäß § 273 Abs. 3 StPO vorgelesen und genehmigt; dies hat aber nur zur Folge, daß dem Protokollvermerk über den Rechtsmittelverzicht keine Beweiskraft im Sinne des § 274 StPO zukommt.
  • OLG Köln, 17.05.2005 - 8 Ss 87/05

    Beratung des Angeklagten mit Verteidiger und Rechtsmittelverzicht

    Kommt einem Vermerk wie dem vorliegenden als "wesentlichem Beweisanzeichen" (BGH wistra 94, 29) für die Verzichtserklärung Bedeutung zu, so bedarf es vorliegend auch nicht etwa der Einholung dienstlicher Stellungnahme im Freibeweisverfahren dazu, ob die Verzichtserklärung tatsächlich erfolgt ist.
  • OLG Düsseldorf, 25.03.1999 - 1 Ws 240/99
    Wird aber wie hier nur die Abgabe der Erklärung im Protokoll vermerkt, ist die im Protokoll niedergelegte Verzichtserklärung nur ein Beweisanzeichen für den Verzicht (BGH a.a.O.; 19, 101, 105; NStZ 1983, 213; wistra 1994, 29; OLG Düsseldorf, 3. Strafsenat JMBlNW 1990, 190) und der volle Beweis ist im Freibeweis zu führen.
  • BGH, 09.11.1993 - 1 StR 697/93

    Verhandlungsfähigkeit als Voraussetzung für einen wirksamen Rechtsmittelverzicht

    Aus der Tatsache, daß neben dem Angeklagten sein Verteidiger auf Rechtsmittel verzichtet hat, ist hier weiter zu folgern, daß der Angeklagte die Verzichtserklärung nicht ohne vorherige Absprache mit diesem abgegeben hat (vgl. BGH, Beschl. v. 22. September 1993 - 3 StR 279/93).
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